Hallo,
angenommen, jemand hat in einer 3-Zimmer-Eigentumswohnung ein Zimmer vermietet; der Vermieter wohnt selbst in der Wohnung, das ganze läuft als Zweier-WG mit gemeinsamer Nutzung von Küche und Bad (unbefristeter Vertrag).
Nun gibt es Meinungsverschiedenheiten um die Hygiene in der Küche, der Mieter wird dabei unartig und beleidigt den Vermieter (u.a. „Idiot“), knallt auch noch die Tür so zu, dass sich im Rahmen ein Riss bildet. Es gibt allerdings keine Zeugen für die Beleidigungen, und man kann auch nicht beweisen, dass der Riss nicht schon vorher dawar.
Darf der Vermieter in dem Fall kündigen, fristlos oder mit 3 Monaten Frist?
Und falls nicht: Könnte er wegen Eigenbedarfs kündigen, indem er angibt, das Zimmer wieder selbst zu brauchen, weil der Platz doch nicht reicht?
Vielen Dank für die Beratung
Frank