Mieter in WG kündigen nach Beleidigung

Hallo,

angenommen, jemand hat in einer 3-Zimmer-Eigentumswohnung ein Zimmer vermietet; der Vermieter wohnt selbst in der Wohnung, das ganze läuft als Zweier-WG mit gemeinsamer Nutzung von Küche und Bad (unbefristeter Vertrag).

Nun gibt es Meinungsverschiedenheiten um die Hygiene in der Küche, der Mieter wird dabei unartig und beleidigt den Vermieter (u.a. „Idiot“), knallt auch noch die Tür so zu, dass sich im Rahmen ein Riss bildet. Es gibt allerdings keine Zeugen für die Beleidigungen, und man kann auch nicht beweisen, dass der Riss nicht schon vorher dawar.

Darf der Vermieter in dem Fall kündigen, fristlos oder mit 3 Monaten Frist?
Und falls nicht: Könnte er wegen Eigenbedarfs kündigen, indem er angibt, das Zimmer wieder selbst zu brauchen, weil der Platz doch nicht reicht?

Vielen Dank für die Beratung
Frank

Hallo

Grundsätzlich kann man in einem solchen Fall fristlos kündigen, wobei sich in der Tat das Beweisbarkeitsproblem ergibt. Bei WGs ist es - unter der Voraussetzung einer vermieterseitigen Teilmöblierung des vermieteten Zimmers/ der mitvermieteten Küche/ des mitvermieteten Bades - aber auch nicht so, dass man eine 3-Monats-Kündigungsfrist hätte. Ende Mai ist Schicht im Schacht:

§ 573 c Abs. 3 i.V.m. § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/549.html

Gruß
smalbop

PS: Ich weiß schon, warum ich noch nie in einer WG wohnen wollte.

PS: Ich weiß schon, warum ich noch nie in einer WG wohnen
wollte.

Haha, billig wohnen hat eben auch seinen Preis