Hallo ich schildere mal meinen fall.mieter zieht am 31.12.12 in die wohnung ein obwohl 1.1.13 abgemacht worden ist. kaution wurde erst am 4.1.13 beglichen obwohl er es vorher machen wollte.aber es gab anscheinend probleme mit der banküberweisung.dann ohne erlaubniss und im vertrag so drinstehend werden katzen in der wohnung gehalten. ach übrigens wurde die miete bis heute nicht bezahlt.ich hab ihn mehrmals drum gebeden dies zu erledigen. heute bekamm ich zwei briefe.einen von dem mieter wo drin steht das er die kaution auch in drei monatsraten begleichen kann. heist also für ihn das er die kaution wo er am 4.1.13 bezahlt hat so aufteilt das er die erste monatsmiete und die erste kautionsrate beglichen hat.der zweite brief kam von seinem anwalt mit etweitigen mängeln die wo vor dem antritt der wohnung nicht da waren und im vertrag nicht drin stehen.die anwaltskosten soll ich auch noch begleichen. wie bitte soll ich fortfahren
Hallo aus Bernburg,
- Hatte Mieter vor vereinbartem Einzugstermin Schlüssel, liegt Selbstverschulden des Vermieters vor.
- Kaution schon am 3. Arbeitstag des neuen Jahres 2013 = SUPER! Die meisten banken Deutschlands buchten erst ab dem 7.1.2013 alle bis dahin fälligen Lastschriften und daueraufträge.
- Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die zitierte Klausel in § 8 Nr. 4 des Mietvertrages gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist, da sie den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
- Vertragswidrige Mängel (hier wird meist auf arglistige Täuschung geklagt) sind sofort zu beseitigen! Der vertragsgemäße Zustand ist schnellstens herzustellen. Gleichzeitig die Miete angemessen senken (Mietminderung).
- Bei wohnqualitätsmindernde Mängel steht dem Mieter, Mietminderung zu. Diese wird nie beantragt sondern vom Mieter selbstständig durchgeführt, da jeder Mieter diese anders empfindet.
Hallo aus Bernburg,
- Mieter dürfen mit Schlüsselübergabe einziehen. Ohne Schlüsselübergabe wäre Straftatbestand des Einbruchs gegeben und Strafanzeige zu erstatten.
- Kaution schon am 3. Arbeitstag des neuen Jahres 2013 = SUPER! Die meisten Banken Deutschlands buchten erst ab dem 7.1.2013 alle bis dahin fälligen Lastschriften und Daueraufträge.
- Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass entsprechende Klauseln des Mietvertrages gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam sind (BGH – VIII ZR 340/06), da sie den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
Vertragswidrige Mängel (hier wird meist auf arglistige Täuschung geklagt) sind sofort zu beseitigen! Der vertragsgemäße Zustand ist schnellstens herzustellen. Gleichzeitig die Miete angemessen senken (Mietminderung). - Bei wohnqualitätsmindernde Mängeln steht dem Mieter, Mietminderung zu. Diese wird nie beantragt sondern vom Mieter selbstständig durchgeführt, da jeder Mieter diese anders empfindet.
Moin!
Da haben Sie sich wohl ein arg „faules Ei“ in die Wohnung geholt… Da brauchen Sie jetzt ganz schnell einen guten Anwalt (Mietrecht), weil der Mieter zeigt, daß dieser Stil bei ihm schon Routine zu sein scheint, und sollten versuchen, den Mieter schnellstmöglich wieder rauszubekommen!
Aber ich sehe, das wird ein steiniger Weg…
Viel Glück!
Hallo,
es gibt zwei Möglichkeiten, entweder alles so hin nehmen oder auch zum Anwalt.
Ich würde zum Anwalt, da es sich nicht so anhört als wenn der Mieter mit sich reden lässt!!
Viel Glück