Mieter ist nicht erreichbar

Hallo,
unser Problem ist, daß wir telefonisch und schriftlich unseren Mieter nicht erreichen können. Anscheinend ist dies nur ein Schein-Wohnsitz, da nach Auskunft anderer Mieter dieser seit 2 Jahren nicht gesehen wurde. Er zahlt aber pünktlich seine Miete und holt auch seine Post ca. 1 x im Monat ab, jedoch reagiert er nicht auf unser Anschreiben.
Wir müssen aber dringend in die Wohnung, da wir befürchten, daß es in die Wohnung reinregnet, wegen eines undichten Daches. Desweiteren muß eine vom Bauamt gegebene dringende Veränderung innerhalb der Wohnung durchgeführt werden.
Welche Möglichkeiten haben wir rein rechtlich?
Danke für Eure Antworten

Viele Grüße
Sandra

Auch hallo.

Hallo,
unser Problem ist, daß wir telefonisch und schriftlich unseren
Mieter nicht erreichen können.

…womit dieses Posting ein Fall für das Brett ‚Mietrecht‘ wird. Unter Beachtung der FAQ:1129 :wink:
Aber evtl. kann mit den nicht gemeldeten Mängeln an der Mietsache argumentieren und damit Konsequenzen androhen.
Mehr darf hier nicht gesagt werden.

HTH
mfg M.L.

Hallo Sandra,

„Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“. Es ist doch Euer Objekt, oder? Hast Du vergessen einen individuellen Mietvertrag zu schliessen, nach dem Du jederzeit berechtigt bist Dein Eigentum ( Ohne vorherige Anmeldung!!!) zu betreten? Warscheinlich habt Ihr einen 08/15-Vertrag aus dem Büroladen nebenan?!? Selbst Schuld.

Bei Gefahr für „Leib und Leben“ oder bei der „individuellen“ Befürchtung des Untergangs Deines/Eueres Eigentums, dürft Ihr immer rein: Gesetzt der Fall, diese Situation besteht.

Wenn nicht, oder 08/15 Vertrag, dann erstmal nicht. Alles andere regelt dann leider wieder das Gericht.

MfG

Bernd

Schwachsinn
Hallo,

„Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“. Es ist doch Euer
Objekt, oder? Hast Du vergessen einen individuellen
Mietvertrag zu schliessen, nach dem Du jederzeit berechtigt
bist Dein Eigentum ( Ohne vorherige Anmeldung!!!) zu betreten?
Warscheinlich habt Ihr einen 08/15-Vertrag aus dem Büroladen
nebenan?!? Selbst Schuld.

Schwachsinn!!! Wenn mein Vermieter meine Wohnung betreten würde, bekäme er einen Tritt wohin und die Schlösser wären ausgetauscht!

Gruß
Falke

Hi,

„Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“. Es ist doch Euer
Objekt, oder? Hast Du vergessen einen individuellen
Mietvertrag zu schliessen, nach dem Du jederzeit berechtigt
bist Dein Eigentum ( Ohne vorherige Anmeldung!!!) zu betreten?
Warscheinlich habt Ihr einen 08/15-Vertrag aus dem Büroladen
nebenan?!? Selbst Schuld.

eine solche Klausel würde ich als Mieter bedenkenlos unterschreiben und dem VM dennoch den unangekündigten Zutritt verwehren. Sollte er sich gewaltsam Zutritt verschaffen, wären meine nächsten Wege zum eigenen Anwalt und zum Staatsanwalt…viel Spaß dem Vermieter, der solche Tips beherzigt.

Bei Gefahr für „Leib und Leben“ oder bei der „individuellen“
Befürchtung des Untergangs Deines/Eueres Eigentums, dürft Ihr
immer rein: Gesetzt der Fall, diese Situation besteht.

Wenn nicht, oder 08/15 Vertrag, dann erstmal nicht. Alles
andere regelt dann leider wieder das Gericht.

Ja, was denn nun? Darf der VM nun rein oder nicht? Oder nur, wenn er die oben erwähnte Klausel in den Vertrag schreibt?

Es gibt Situationen, in denen ein Hausfriedensbruch gerechtfertigt ist, „individuelle Befürchtungen des Untergangs des Eigentums“ gehören aber sicher nicht dazu (was soll das eigentlich sein?).

Gruß Stefan

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Wir müssen aber dringend in die Wohnung, da wir befürchten,
daß es in die Wohnung reinregnet, wegen eines undichten
Daches. Desweiteren muß eine vom Bauamt gegebene dringende
Veränderung innerhalb der Wohnung durchgeführt werden.

Ich bin zwar kein Jurist, aber vom Gefühl her würde ich sagen, dass ihr unter diesen Umständen in die Wohnung dürft (Gefahrenabwehr). Ich würde ein oder zwei neutrale Zeugen mitnehmen, die hinterher bestätigen können, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist.