Mieter ist untergetaucht

Hallo,
angenommen der Mieter einer Wohnung ist flüchtig und entzieht sich dem Zugriff der Polizei, da er in den Knast muss. Auch angenommen der Mietzins wird weiterhin von dritter Seite an den Vermieter überwiesen. Also kein Rückstand. Wer könnte in diesem Fall das Mietverhältnis wie kündigen? Kennt einer dazu einen Gerichtsentscheid?
Könnte der Dritte z.B. durch Übergabe aller Schlüssel ohne den eigentlichen Mieter das Mietverhältnis kündigen oder beenden?
Merci und Grüße
Markus BvG

Hallo,

nein,eine Kündigung ist so ohne weiteres nicht möglich…
Solange die Miete und Nebenkosten bezahlt werden und sich jemand um die Wohnung kümmert, ist eine Kündigung ausgeschlossen.

Ansonsten müsste ja jeder, der eine längere Zeit ins Krankenhaus muss oder in eine Kur usw. um seine Wohnung fürchten…

Hi,

schon klar, dass der Vermieter keinen Grund zur Kündigung hat. Die Sache soll eher so gesehen werden, dass der dritte (der jetzt zahlt) die geräumte Wohnung nicht weiter nutzen/zahlen will. Könnte er rechtmäßig kündigen? Ohne jegliche Vollmacht?

Gruß
Markus BvG

nein

Hallo,

nun der Dritte brauchte doch bloß einfach nicht mehr die Miete samt Nebenkosten zahlen…dann wird die Wohnung vom Vermieter wegen Mietrückständen gekündigt…

Aber

wer sich darauf eingelassen hat, für einen (vermutlich) Kriminellen
solche Freundschaftsdienste zu erbringen und diese dann plötzlich einstellt,sollte auch einmal daran denken,das es für einen
Verbrecher zum Beruf gehört, Gesetze nicht zu beachten…
gebrochene Knochen könnten da noch das harmloseste sein,
was jemand widerfahren kann…

Hallo,

das interessiert mich jetzt auch näher.

Meine Gedanken dazu…

Der Dritte wurde mietvertraglich nicht erwähnt:
Dann hat er doch keinerlei Bezug zu dem VM und könnte die Zahlung rein theoretisch einfach einstellen.
Die Wohnung kündigen kann er allerdings nicht, da er ja in keinem Vertragsverhältnis steht.
Das Innenverhältnis Flüchtiger/Dritter muss den VM dabei ja nicht interessieren.
Der VM könnte den Mieter dann nach §543 BGB aufgrund Verzug fristlos kündigen, eine Berliner Räumung durchführen, oder eine Räumungsklage anstrengen.

Der Dritte ist vertraglich als Bürge im Mietvertrag erwähnt:
Dann wird es vermutlich so sein:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-wohn20109…
http://www.frag-einen-anwalt.de/Buergschaft-bei-eine…

Obwohl ein Bürge zumindest seine Bürgschaft unter bestimmten Voraussetzungen durchaus kündigen kann.

Sehe ich das so richtig? Falls nicht bitte ich um erklärende Berichtigung.

Gruß
M.

Hallo Maja,

Der VM könnte den Mieter dann nach §543 BGB aufgrund Verzug
fristlos kündigen, eine Berliner Räumung durchführen, oder
eine Räumungsklage anstrengen.

für die Berliner Räumung brauchst du auch einen Räumungstitel.

Gruß

Joschi

o.w.T.