Mieter ist weg ?

Hallo,

Mieter dem seit 10 Monaten Wohnung vermietet wurde
ist einfach seit Mai weg.
Rückstände die schon bis zum Mai entstanden belaufen sich auf 2000 EUR
(+ monaten Mai, Juni, Juli)

Telefonisch waren die Mieter seit ende April nicht mehr zu erreichen,
in Eigentümer Versamlung im Juni wurde dem Vermiter mitgeteilt, das die Mieter schon seit anfang Mai nicht mehr zu sehen waren ( Vermieter und die Wohnung nicht im gleichem Ort)

in der Wohnung ist wurde das Türschloss ausgetauscht,
vor der Tür haufen Briefen auch die Kündigung die im Mai zu Mieter geschickt wurde.

jetzt zu der Frage: Kann der Vermieter in die Wohnung rein ???
evtl. mit Zeugen , die Wohnung leeren, renovieren, und neu vermieten
ohne eine Straftat beganen zu haben ???

Nur der Ehemann der Mieter ist noch id der Wohnung gemeldet !!!

nun bin ich gespannt auf Euere antworten

Guten Morgen!

jetzt zu der Frage: Kann der Vermieter in die Wohnung rein ???

Nicht ohne Räumungstitel.

Guten Morgen!

jetzt zu der Frage: Kann der Vermieter in die Wohnung rein ???

Nicht ohne Räumungstitel.

und was ist wenn z.B.: wasserhahn ist nicht zu, und das Wasser läuft und läuft, oder schmutzige Wäsche liegen überall, und es besteht doch Gefahr der Ungeziefer vermehrung ??
es weiss doch niemand wie es in der Wohnung aussieht !

Und es geht auch niemanden etwas an, solange die Wohnung sich noch im Besitz des Ex-Mieters befindet. Wenn von der Wohnung eine Gefahr ausgeht, ist das Betreteten aufgrund anderer Rechtsnormen gedeckt. Räumen, renovieren und anderweitig vermieten geht aber nur, wenn eine Übergabe stattgefunden hat - entweder durch den Ex-Mieter selbst oder den Gerichtsvollzieher.

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Hallo Vitali,

Rückstände die schon bis zum Mai entstanden belaufen sich auf
2000 EUR
(+ monaten Mai, Juni, Juli) […]
vor der Tür haufen Briefen auch die Kündigung die im Mai zu
Mieter geschickt wurde.

Wenn die Kündigung ordnungsgemäß ist und nachweislich zugestellt wurde (Einschreiben / Einwurf oder per Kurier), ist es unwesentlich, ob sie noch ungeöffnet vor der Tür liegt - sie ist zugestellt und damit rechtskräftig (sofern fristgerecht und den sonstigen Ansprüchen genügend).

jetzt zu der Frage: Kann der Vermieter in die Wohnung rein ???

Wenn das Mietverhältnis beendet ist (siehe oben) - ja. Es gibt sicherlich eine Grauzone, wenn die Wohnung z.B. offensichtlich noch bewohnt wird, aber das scheint hier nicht der Fall zu sein. Bei allen Gegenständen, die noch in der Wohnung verbleiben, müsste eigentlich davon ausgegangen werden, dass der ehemalige Mieter sie nicht mehr haben möchte, sie also entsorgt werden können.

Gruß
Jürgen

Hallo,

die Sache mit der Betretung ist z.B. dann unproblematisch, wenn man die Polizei davon informiert, dass der Mieter seit Wochen nicht mehr gesehen wurde und man natürlich nicht wissen kann, ob der tot in der Wohnung liegt. Die Polizei muss dem nachgehen und dafür die Wohnung öffnen. Kostet ggf., aber damit ist man rechtlich auf der sicheren Seite. Und da man ja irgendjemandem dann den neuen Schlüssel in die Hand geben muss, und wo der Vermieter ja gerade dabei ist, … (schon hat man einen neuen Schlüssel).

Klar, Renovierung/Neuvermietung geht nur mit Titel, aber man kann mit dem Schlüssel zumindest schon mal Gefahrenabwehr betreiben und z.B. noch vorhandene nicht geleerte Mülleimer entfernen, … Eben alles tun, was dafür sorgt, dass der Schaden nicht noch größer wird.

In der Realität gehen Vermieter oft deutlich weiter und haben damit üblicherweise vor Gericht auch keine großen Probleme. Ein Risiko bleibt allerdings. Hierzu sollte man sich im Zweifelsfall mit einen netten Anwaltskollegen ins Benehmen setzen.

Gruß vom Wiz

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Hallo!

Und es geht auch niemanden etwas an, solange die Wohnung sich
noch im Besitz des Ex-Mieters befindet. Wenn von der Wohnung
eine Gefahr ausgeht…

Man wird sich ja wohl noch um seine Mitmenschen Sorgen machen dürfen. Wenn man den Mieter seit Wochen nicht zu Gesicht bekam, ist er womöglich dankbar, wenn ihn endlich jemand gerade noch rechtzeitig entdeckt. Die ungeöffnete Post vor der Tür und dann auch noch das Röcheln, das man zu hören glaubte … in solcher Notsituation darf man als verantwortungsbewußter Mensch den unbändigen Drang zu helfen nicht von Formalien und geschlossenen Türen aufhalten lassen …

Gruß
Wolfgang

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Wie gesagt - da sagt keiner was gegen. Aber der Vermieter darf sich nicht ohne weiteres den unmittelbaren Besitz an der Wohnung verschaffen, denn die Wohnung wird durch die Verfassung geschützt.

Wie gesagt - da sagt keiner was gegen. Aber der Vermieter darf
sich nicht ohne weiteres den unmittelbaren Besitz an der
Wohnung verschaffen, denn die Wohnung wird durch die
Verfassung geschützt.

welche Strafe erwartet den „bösen“ Vermieter, wenn er es doch tut ?

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html

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Hi,

Und es geht auch niemanden etwas an, solange die Wohnung sich
noch im Besitz des Ex-Mieters befindet. Wenn von der Wohnung
eine Gefahr ausgeht…

Man wird sich ja wohl noch um seine Mitmenschen Sorgen machen
dürfen. Wenn man den Mieter seit Wochen nicht zu Gesicht
bekam, ist er womöglich dankbar, wenn ihn endlich jemand
gerade noch rechtzeitig entdeckt. Die ungeöffnete Post vor der
Tür und dann auch noch das Röcheln, das man zu hören glaubte
… in solcher Notsituation darf man als
verantwortungsbewußter Mensch den unbändigen Drang zu helfen
nicht von Formalien und geschlossenen Türen aufhalten lassen

das kann böse nach hinten losgehen. Der Wohnungsinhaber wird wochenlang nicht gesehen, die Post stapelt sich. Und dann ist plötzlich nicht mal mehr 10 Minuten Zeit um Feuerwehr oder Polizei zu rufen?
Wenn dann noch bekannt wird, daß der Mieter geräumt werden soll und die Miete schon seit Monaten nicht mehr zahlt, möchte ich den Richter sehen, der die Geschichte mit dem Notfall noch glaubt.

Ach ja…und natürlich fehlen dann auch die 10.000€, die der Mieter in der Wohnung hatte.

Von solchen Spielchen würde ich dringend abraten!!!

GRuß Stefan

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Hi Wiz,

Die Polizei muss dem
nachgehen und dafür die Wohnung öffnen. Kostet ggf., aber
damit ist man rechtlich auf der sicheren Seite.

Unter welchen Umständen soll denn hier eine Kostenpflicht entstehen? Meines Wissens sind in allen Bundesländern Einsätze zur Abwehr von Gefahren für Leben oder Gesundheit kostenfrei. Zumindest für Feuerwehreinsätze kann ich das sicher sagen (die ich auch direkt rufen würde - die Polizei alarmiert sie sowieso).
Alles andere wäre auch hochgradig problematisch, da so ja jeder mit einem Kostenbescheid rechnen müßte wenn er Hilfskräfte alarmiert. Und ob sich das dann mit der Pflicht zur Hilfeleistung in Einklang bringen ließe, wage ich auch zu bezweifeln - Gerichte haben ja mehrfach festgestellt, daß ein Notruf jedem zuzumuten ist.

Gruß Stefan

Hallo!

Vielleicht liegt der Mieter auch tot auf dem Sofa? Ist da nicht irgendwo Leichengeruch wahrnehmbar??

Viele Grüße

Anne

Hallo,

grundsätzlich hast Du natürlich vollkommen recht. Ich erinnere mich aber an einen Fall, wo der Polizei wohl dunkel ein Licht aufging, worum es dem Vermieter eigentlich ging. Da einigte man sich dann wohl darauf, dass der Vermieter den Schlüsseldienst bezahlte. Außerdem entstehen natürlich ggf. Kosten für die Beseitigung von Schäden beim Aufbrechen der Tür, für ein neues Schloss, … Die kann man sich natürlich beim Mieter wiederholen … wenn man den mal wieder mit Geld in den Taschen antrifft.

Gruß vom Wiz

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nee nee, kein Geruch, nur Balkon voller Schrott, und das gleiche
warscheinlich innen…, der arme Vermieter :frowning:

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Hi,

grundsätzlich hast Du natürlich vollkommen recht. Ich erinnere
mich aber an einen Fall, wo der Polizei wohl dunkel ein Licht
aufging, worum es dem Vermieter eigentlich ging. Da einigte
man sich dann wohl darauf, dass der Vermieter den
Schlüsseldienst bezahlte. Außerdem entstehen natürlich ggf.
Kosten für die Beseitigung von Schäden beim Aufbrechen der
Tür, für ein neues Schloss, …

o.k., aber diese Kosten sind ja eigentlich unabhängig vom Polizeieinsatz. Aber Du hast recht: es ist teurer, als wenn man einfach einen Schlüsseldienst holen könnte (wobei diese Kosten noch das geringste Problem des Vermieters sein dürften…).
Dann sind ja alle Klarheiten beseitigt…:smile:

Gruß Stefan

Hallo!

Ich würde da doch nochmal genau schnuppern :wink:. Mein Vater hatte dasselbe Problem und wenn sein Anwalt sich nicht mit dem Leichengeruch vertan hätte, wäre die Wohnung immer noch vermüllt und verschlossen. Stattdessen ist sie jetzt renoviert und neu vermietet. So kommt jetzt wenigstens wieder Geld rein, auch wenn er die Mietrückstände, Renovierungs- und Anwaltskosten wohl abschreiben kann.

Besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende!

Viele Grüße

Anne