Ciao Christian,
kann mir nicht recht vorstellen, was du unter Zusatzvereinabrung verstehst.
Gibt es einen Mietvertrag? Wer steht da drin? Die dort genanten Parteien können nur zusammen kündigen. In welchem Status wohnt der Bruder deines ehemaligen Mitbewohners in der Wohung? Ihr zahlt alle seperat an die/den VermieterIn? Oder du zahlst an den Bruder deines Ex-Mitbewohners und der dann an die Vermieterin?
Wenn du die Zusatzvereinabrung so deutest, dass du als Mieter ins Mietverhältnis aufgenommen wurdest und deine Vermieterin dies dadurch bestätigt, dass sie dich als „gleichberechtigten Miter“ bezeichnet, dann ist das klar: weder dein ehmaliger Mitbewohner noch dessen Bruder kann dich kündigen. Ggf sind also du und der Bruder nun die gleichberechtigten Hauptmieter?
Es klingt als sei es der Vermieterin wurscht wer in der Wohung wohnt, hauptsache das Geld kommt pünktlich und die Wohung wird anständig behandelt. Daran solltest die Vermieterin nie zweifeln lassen. Sicher ihr zu, dass sie sich auf dich verlassen kann. Am Ende ist das Verhältnis zur Vermieterin ausschlagfgebend.
Ggf musst dich aber auf den Stress und die Nachbeben mit dem Bruder gefasst machen.
Auf ne Kündigung die keinen Absender (keine Unterschrift) brauchst nichts geben. Kündigen kann dich nur dein Vermieter: die Frage ist also wer ist dein Vermieter? Wer das Geld an den Vermieter überweist ist (rechtlich) nicht entscheidend. Im Zweifelsfall solltest aber die ganze Miete berappen können.
Geh trotzdem auf deinen Mitbewohner zu und versuch das im direkt im Gespräch zu klären. Ihr wohnt zusammen, Stress macht keinen glücklich.
Viel Erfolg und diplomatisches Geschick!
cumar