Mieter kann Mieter kündigen ohne Untermietsvertrag?

Ciao Christian,

kann mir nicht recht vorstellen, was du unter Zusatzvereinabrung verstehst.

Gibt es einen Mietvertrag? Wer steht da drin? Die dort genanten Parteien können nur zusammen kündigen. In welchem Status wohnt der Bruder deines ehemaligen Mitbewohners in der Wohung? Ihr zahlt alle seperat an die/den VermieterIn? Oder du zahlst an den Bruder deines Ex-Mitbewohners und der dann an die Vermieterin?

Wenn du die Zusatzvereinabrung so deutest, dass du als Mieter ins Mietverhältnis aufgenommen wurdest und deine Vermieterin dies dadurch bestätigt, dass sie dich als „gleichberechtigten Miter“ bezeichnet, dann ist das klar: weder dein ehmaliger Mitbewohner noch dessen Bruder kann dich kündigen. Ggf sind also du und der Bruder nun die gleichberechtigten Hauptmieter?

Es klingt als sei es der Vermieterin wurscht wer in der Wohung wohnt, hauptsache das Geld kommt pünktlich und die Wohung wird anständig behandelt. Daran solltest die Vermieterin nie zweifeln lassen. Sicher ihr zu, dass sie sich auf dich verlassen kann. Am Ende ist das Verhältnis zur Vermieterin ausschlagfgebend.

Ggf musst dich aber auf den Stress und die Nachbeben mit dem Bruder gefasst machen.

Auf ne Kündigung die keinen Absender (keine Unterschrift) brauchst nichts geben. Kündigen kann dich nur dein Vermieter: die Frage ist also wer ist dein Vermieter? Wer das Geld an den Vermieter überweist ist (rechtlich) nicht entscheidend. Im Zweifelsfall solltest aber die ganze Miete berappen können.

Geh trotzdem auf deinen Mitbewohner zu und versuch das im direkt im Gespräch zu klären. Ihr wohnt zusammen, Stress macht keinen glücklich.

Viel Erfolg und diplomatisches Geschick!
cumar

Hallo!
Bei WGs gibt es in der Regel zwei mögliche Varianten der Mietverträge. Entweder es gibt einen Hauptmieter, der den Vertrag mit dem Eigentümer über die Wohnung hat und der dann Untermietverträge mit den Mitbewohner macht. Oder die Zimmer werden einzeln vom Eigentümer (Vermieter) per Vertrag vermietet. Wenn Deine Vermieterin sagt, Du bist gleichberechtigt, dann gibt es auch keinen Untermietsvertrag und Du kannst dieses Schreiben der Kündigung ignorieren. Damit Du wirklich Ruhe bekommst, würde ich mit Deiner Vermieterin einen neuen Mietvertrag aufsetzen - sollte bisher nur ein Mietvertrag der Wohnung über Deinen ehemaligen Mitbewohner existieren. Ich denke, dass die Mutter sich nur absichern will, dass in Zukunft keine Forderungen an den auflaufen, der jetzt ausgezogen ist. Das ganze ist eine formale Angelegenheit.

Hallo Christian,

für mich klingt es auch nach einem eigenen Mietvertrag und nicht nach Untervermietung. Und wenn die Vermieterin auch dieser Meinung ist, dann müssen Sie sich doch gar keine Gedanken machen. Und ohne Unterschrift und ohne Vollmacht des Sohnes wäre die Kündigung eh hinfällig.

Nicht unterkriegen lassen.