Mieter kann Mieter kündigen ohne Untermietsvertrag?

Hallo zusammen, ich bräuchte mal euren Rat

Vor gut einem Jahr bin ich in eine WG gezogen mit einem Arbeitskollegen und seinem Bruder … dieses Jahr im März wurde mit der Vermieterin ein Zusatz zum Mietvertrag erstellt, indem steht das ich ab sofort berechtigt bin in der Wohnung zu leben. Dieser Zusatz wurde von allen Seiten unterschrieben. Der Arbeitskollege ist nun ausgezogen, ist auch schon aus dem Mietvertrag raus und ich wohne noch mit seinem Bruder hier. Nun erhalte ich vorgestern eine Kündigung des Mietverhältnisses von ihm bzw. von seiner Mutter … die Kündigung war maschinell geschrieben, aber nicht unterschrieben. Der Bruder des Arbeitskollegen ist der Meinung ich sei sein Untermieter und er hätte das Recht mir zu kündigen? Darf er das einfach so, obwohl kein Untermietsvertrag besteht und es eine Vereinbarung mit der Vermieterin gibt die von allen unterschrieben worden ist? Die Vermieterin meint ich sei ein gleichberechtigter Mieter und diese Vereinbarung ist ein Zusatz zum Mietvertrag.

Ich habe nun echt keinen Plan mehr ob die Kündigung rechtens ist oder nicht.

Gruß
Christian

Hallo verehrter User,
Hinweise vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Meine Infos sind keine Rechtsberatung !

Da ich den Inhalt (Kleingedrucktes…) Ihres Miet-Vertrages nicht kenne, kann ich Ihnen auch keine konkreteren Auskünfte geben.

Sie sollten sich mit Rechtsfragen im übrigen an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden. Über den Anwalt können Sie als evtl. Geringverdiener einen „Beratungshilfeschein“ beim Amtsgericht beantragen.
MfG USKO

Hallo Christian,

welchen Kündigungsgrund nennt er? Fristen eingehalten usw.?
Ist Dein Bereich möbiliert vermietet?

Es ist relativ unwarscheinlich dass die Kündigung rechtens ist, genauer kann ich das aber nur beurteilen wenn ich Mietvertrag und Kündigung kenne.

Wenn Ihr beim Vermieter „gleichberechtigt“ seid, könnte nur dieser kündigen und das ist sehr schwierig.

Gruß

Hallo David

Ich habe damals einen Zusatzvertrag unterschrieben das ich hier wohnen darf bzw. das von der Vermietung genehmigt ist … das ist normale Vereinbarung in der lediglich drin steht das ich ab sofort berechtigt bin in der Wohnung zu leben, das ich die Wohnung so übernehme wie sie vorgefunden wurde. Diese Vereinbarung wurden von allen Seiten unterschrieben. Da stehen keine Extraklauseln drin. Ich suche im Netz auch schon die ganze Zeit nach einer Seite wo ich ein Muster finde damit du es dir mal anschauen kannst. Wie gesagt, laut der Vermieterin bin ich gleichberechtigter Mieter … laut ihm bin ich sein Untermieter, geht aber eigentlich nicht da kein Untermietsvertrag existiert. Die Kündigung ansich liegt in der Frist, allerdings kündigt er mir zum 15. des Monats Oktober, was glaube ich eh nicht geht, sondern immer zum Ende eines Monats hin und zweitens ist die Kündigung nicht mal von ihm selber geschrieben noch unterschrieben.

Hallo - da die vermieterin dir schon signalisiert hat, dass du gleichberechtigter Mieter bist, is doch schon alles geklärt. Nur das zählt. Lg.

Hallo Christian,

ohne Unterschrift ist eine Kündigung nicht wirksam, könnte ja sonst von jemand anders stammen.

Ein Zusatzvertrag dass Du dort wohnen darfst schließt eine Untervermietung nicht aus!

Und die Meinung der Vermieterin zählt bei einem Rechtsstreit evtl. weniger! Daher wäre die genaue Ausführung beider Verträge notwendig um das zu beurteilen.
Untervermietung kann auch mündlich abgeschlossen werden!
Auch zum 15. eines Monats kann man evtl. kündigen sofern die Fristen eingehalten werden.

Die Frage ist ob ein Hauptmieter einem Untermieter überhaupt ohne Nennung von Gründen kündigen kann, bei Vermieterkündigung werden da ja hohe Ansprüche gefordert.

Ich würden Deinen Mitbewohner anrufen und einfach sagen dass die Kündigung so nicht wirksam ist und Eure Vermieterin eine Kündigung von Dir verlangen würde (oder so ähnlich) bzw. nur sie kündogen könnte… Das Thema Unterschrift würde ich garnicht erwähnen, Du willst ja in der Wohnung bleiben :wink:

Gruß
David

Hallo Christian,

lehn dich zurück: die Kündigung ist nicht wirksam, weil nicht rechtens…
LG

Hallo,

ohne den genauen Wortlaut des Vertrages zu kennen bzw den Zusatz, kann ich ihnen keine genaue Auskunft geben.

Lieben Gruß

Mitredenwill

Hallo,
dieses Problem ist nicht so einfach zu lösen. Aber erst mal hat die Mutter des Mitmieters überhaupt nichts zu melden. Auch diese schriftliche Kündigung ist nicht wirksam.
Der Bruder des Kollegen hat diese Vereinbarung im März auch unterschrieben, also war er mit ihnen als Mitbewohner doch einverstanden! Will dieser jetzt die Wohnung alleine bewohnen, oder vertragt ihr euch nicht? Hat der Bruder einen neuen Mietvertrag mit der Vermieterin abgeschlossen? Was sagt die Vermieterin dazu?
Ich kenne den Wortlaut des Zusatzes vom März nicht. Wenn er Bestandteil des Mietvertrages ist, sind sie gleichberechtigter Mieter und nur die Vermieterin kann ihnen kündigen. Oder sind sie Untermieter des Bruders? Dann kann dieser ihnen kündigen.
Ich denke, dass ein klärendes Gespräch mit der Vermieterin notwendig ist. Andererseits wird es nicht besonders schön sein, weiter mit einem Mitbewohner zusammen zu wohnen, der einen raus hben will.
Also versucht euch in aller Ruhe zu besprechen und zu einigen! Mehr kann ich im Moment ohne weiteres Wissen zur Sache nicht helfen.

Gruß von
Helmut

Hallo Christian,

selbstverständlich ist diese Kündigung absolut unwirksam!
Erstens gibt es mit der Person keinen Vertrag, welcher eine Kündigungsfrist beinhaltet(ist bei Untermietverträgen genau wie im Allgemein-Mietvertrag). Zweitens ist eine Mutter generell nicht Kündigungsberechtigt und dann ohne Unterschrift, entschuldigen Sie bitte-aber für wie blöd halten diese Personen denn Sie? Einzig und allein Ihre Vermieterin hat ein Recht, Ihnen zu kündigen.
Also, lassen Sie sich nicht in die Ecke drücken von irgend welchen dummen Menschen. Sie bleiben in der Wohnung, bis Ihre Vermieterin das ggf.nicht mehr möchte. Zahlen Sie bitte Ihren Mietanteil an die Vermieterin-das ist im „Ernstfall“ sehr wichtig für Sie.
MfG Waldi 64

Lieber Ratsuchender,
ohne den Mietvertrag und die Zusatzvereinbarung zu kennen, kann ich Ihnen leider nicht helfen, hier kommt es auf die Formulierung an. Möglicherweise bedeutet die Zusatzvereinbarung nur, daß die Vermieterin es den bisherigen Mietern erlaubt hat, Sie (als Untermieter) mit in die Wohnung aufzunehmen. Sie sind Untermieter, wenn der Hauptmietvertrag zwischen der Vermieterin und den bisherigen Mietern geschlossen ist, und die Zusatzvereinbarung Sie nicht ausdrücklich neben den bisherigen Mietern zum Vertragspartner der Vermieterin macht. Die Kündigung ist mangels Unterschrift erst mal nicht gültig.
Viel Glück!

So, ich habe den Zusatz gefunden. Der Wortlaut ist wie folgt:

Nachtrag und Anlage 2 zum Mietvertrag mit „Name Arbeitskolleg“ und „Name des Bruders“ und „Name der Vermieterin“.

Vermieter und Mieter einigen sich auf die Aufnahme einer 3. Person in der Mietwohnung.

O.g. Mietvertrag wird geändert hinsichtlich:

  • Personenzahl. Es zieht zum 01.09.2012 „mein Name“ ein, im Einverständnis aller bisherigen Mieter.

Der zweite Punkt enthält die Nebenkostenerhöhung die durch eine Person mehr entsteht.

Der Mietvertrag behält in allen seinen Ausführungen, bis auf o.g. Punkte seine Gültigkeit und gilt für jedes Wohnungsmitglied.
Es gilt ein gemeinsamer Vertrag mit allen WG Mitbewohnern und weiterhin auch die Gesamtschuldnerhaft.

Im letzten Absatz steht dann nur noch das ich die Räumlichkeiten so übernehme wie ich sie gesehen haben etc.

Hallo.

Ohne Kenntnis der Verträge, kann keine seriöse Auskunft gegegeben werden. Am besten wäre es, die Situation vom Mieterverein oder einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

wenn alle drei gleichwertig im mietvertrag eingetragen sind dann sind es auch gleichwertige mieter
es muss abgeklärt werden was nun genau als zusatz hineingeschrieben wurde , wer zahlt die miete an die vermieterin jeder für sich ?
gibt es ein sammelkonto wo jeder seinen anteil drauf zahlt,
wenn die nebenkostenabrechnung kommt ist sie an eine person gerichtet oder sind alle namen aufgeführt?
vieles was man wissen müsse um eine klare antwort zu geben.
ich hoffe ich habe ein wenig geholfen sonst einfach nochmal schreiben
viele grüße margret

So, ich habe den Zusatz gefunden. Der Wortlaut ist wie folgt:

Nachtrag und Anlage 2 zum Mietvertrag mit „Name Arbeitskolleg“ und „Name des Bruders“ und „Name der Vermieterin“.

Vermieter und Mieter einigen sich auf die Aufnahme einer 3. Person in der Mietwohnung.

O.g. Mietvertrag wird geändert hinsichtlich:

  • Personenzahl. Es zieht zum 01.09.2012 „mein Name“ ein, im Einverständnis aller bisherigen Mieter.

Der zweite Punkt enthält die Nebenkostenerhöhung die durch eine Person mehr entsteht.

Der Mietvertrag behält in allen seinen Ausführungen, bis auf o.g. Punkte seine Gültigkeit und gilt für jedes Wohnungsmitglied.
Es gilt ein gemeinsamer Vertrag mit allen WG Mitbewohnern und weiterhin auch die Gesamtschuldnerhaft.

Im letzten Absatz steht dann nur noch das ich die Räumlichkeiten so übernehme wie ich sie gesehen haben etc.
… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

So, ich habe den Zusatz gefunden. Der Wortlaut ist wie folgt:

Nachtrag und Anlage 2 zum Mietvertrag mit „Name Arbeitskolleg“ und „Name des Bruders“ und „Name der Vermieterin“.

Vermieter und Mieter einigen sich auf die Aufnahme einer 3. Person in der Mietwohnung.

O.g. Mietvertrag wird geändert hinsichtlich:

  • Personenzahl. Es zieht zum 01.09.2012 „mein Name“ ein, im Einverständnis aller bisherigen Mieter.

Der zweite Punkt enthält die Nebenkostenerhöhung die durch eine Person mehr entsteht.

Der Mietvertrag behält in allen seinen Ausführungen, bis auf o.g. Punkte seine Gültigkeit und gilt für jedes Wohnungsmitglied.
Es gilt ein gemeinsamer Vertrag mit allen WG Mitbewohnern und weiterhin auch die Gesamtschuldnerhaft.

Im letzten Absatz steht dann nur noch das ich die Räumlichkeiten so übernehme wie ich sie gesehen haben etc.
… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..
.

So, ich habe den Zusatz gefunden. Der Wortlaut ist wie folgt:

Nachtrag und Anlage 2 zum Mietvertrag mit „Name Arbeitskolleg“ und „Name des Bruders“ und „Name der Vermieterin“.

Vermieter und Mieter einigen sich auf die Aufnahme einer 3. Person in der Mietwohnung.

O.g. Mietvertrag wird geändert hinsichtlich:

  • Personenzahl. Es zieht zum 01.09.2012 „mein Name“ ein, im Einverständnis aller bisherigen Mieter.

Der zweite Punkt enthält die Nebenkostenerhöhung die durch eine Person mehr entsteht.

Der Mietvertrag behält in allen seinen Ausführungen, bis auf o.g. Punkte seine Gültigkeit und gilt für jedes Wohnungsmitglied.
Es gilt ein gemeinsamer Vertrag mit allen WG Mitbewohnern und weiterhin auch die Gesamtschuldnerhaft.

Im letzten Absatz steht dann nur noch das ich die Räumlichkeiten so übernehme wie ich sie gesehen haben etc.
… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

das klingt nach gleichwertigen mietern
außerdem wieso kündigt die mutter die mit dem mietvertrag ja nun überhauptnichts zu tun hat
und ohne unterschrift ist soetwas eh sehr fraglich
ich würde mich mit dem mitbewohner und der vermieterin zusammensetzen und die angelegenheit klären, denn wenn die vermieterin der ansicht ist das alle gleichwertig sind hat der mitbewohner keinerlei recht zu kündigen und schon garnicht seine mutter
über eine rückmeldung würde ich mich freuen
viel erfolg und viele grüße

Hallo Christian,

Klarer Fall:
Du bist kein Untermieter und daher kann wenn überhaupt nur der Vermieter kündigen!

Gruß

Hallo,

wichtig ist hier:

Der Mietvertrag behält in allen seinen Ausführungen, bis auf o.g. Punkte seine Gültigkeit und gilt für jedes Wohnungsmitglied.
Es gilt ein gemeinsamer Vertrag mit allen WG Mitbewohnern und weiterhin auch die Gesamtschuldnerhaft.

daraus ist ersichtlich, dass jeder, also auch Sie, ein vollwertiger Vertragspartner ist.

Da auch jeder den Zusatz unterschrieben hat, kann Ihnen der Bruder nicht kündigen, da er lediglich zusammen mit Ihnen ein Mietverhältnis besitzt und nicht Vermieter ist. Rechtlich sind Sie auf der sicheren Seite.

Lieben Gruß

mitredenwill