Mieter kommt Mieterhoehung nicht nach

Mieter kommt Mieterhoehung nicht nach

Ein Mieter (seit Juni 2009)hat Mitte September ein Schreiben bzgl. Mieterhoehung zugeschickt bekommen. Erhoehung wurde durch den oertlichen Mietspiegel begruendet( auch einen Ausdruck des Mietspiegelrechners beigelegt). Erhoeht werden sollte die NKM von 900.- auf 970.- ab dem 1.1.2013. Mieter wurde gebeten, dass der Mieter bis Anfang Dezember Bescheid gibt.

So, nun hat sich der Mieter Anfang Dez. nicht gemedet. Also Anruf. Er hat muendlich das OK gegeben und wurde noch um eine schriftlche Bestaetigung gebeten. Diese kam nie. Der Mieter ist auch der Aufforderung der Mieterhoehung nicht nachgekommen (zahlt nach wie vor die alte Miete) und ist leider seither fuer nicht erreichbar (telefonisch mobil nicht, nicht per Telefon in der Firma und auch nicht per e-mail).

Was waeren die naechsten Schritte (Anmerkung: Vermieter wohnt im Ausland, kann also nicht einfach mal so vorbeifahren).

Besten Dank fuer Ihre Hilfe, Gudrun D.

Wenn der Vermieter sicher ist, dass das Mieterhöhungsverlangen rechtswirksam ist (was schon bei kleinsten formalen Fehlern nicht mehr der Fall ist), kann er die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung einklagen. Dann wird das Gericht entscheiden, ob die Erhöhung rechtens ist und der Unterlegene im Prozess muss auch noch die Verfahrens- und Anwaltskosten tragen.
Gruß florestino

Und wenn sich der Vermieter nicht sicher ist - woher kennt man schon all die formalen gegebenheiten?. Wie oder wo kann ein Vermieter so etwas pruefen lassen?
MfG

Hallo,

von einem Rechtsanwalt, denn der wird auch die Klage erheben müssen.

si

Und wenn sich der Vermieter nicht sicher ist - woher kennt man
schon all die formalen gegebenheiten?. Wie oder wo kann ein
Vermieter so etwas pruefen lassen?
MfG

Hi,

Fachanwalt fürs deutsche Mietrecht, oder kack frech sich als Mieter ausgeben und beim deutschen Mieterbund nachfragen, die sollten das ganze sehr wohlwollend für die Mieter kontrollieren. Kostet beides Geld

cu