Ein Mieter schließt einen Mietvertrag ab, bezahlt eine Monatsmiete, kommt aber nicht zur Wohnungsübernahme. Im darauffolgenden Monat wird keine Miete überwiesen, der Mieter ist auch nicht zu erreichen. Als Fernfahrer im internationalen Frachtverkehr geht das nur per Handy bzw. E-Mail, er reagiert aber nicht.
Eine Wohnanschrift für die Zustellung von Schriftstücken hat der Vermieter nicht, lediglich der Arbeitgeber ist bekannt.
Frage: Wann darf der Vermieter die Wohnung weitervermieten?
• Gar nicht, weil ja ein Vertrag besteht?
• Sofort, weil der Mieter sich nicht meldet, keine Miete zahlt und die Wohnung auch noch nicht übernommen hat?
• Erst wenn er eine Kündigung vom Mieter erhält?
• Nachdem er selbst gekündigt hat?
Eine nicht übrgebene Wohnung braucht nicht geräumt werden und auch keine Frist oder Titel dazu. Einen Räumungstitel braucht man nur, wenn der Mieter sich im Besitz der Wohnung befindet…
Bedeutet?
Einfach über die Wohnung verfügen und neu vermieten?
Und nächste Woche kommt Mieter 1 aus dem Krankenhaus/Urlaub/etc. und möchte Vertragserfüllung.
Natürlich nicht, der Mietvertrag muss vorher beendet werden, ggf. fristlos gekündigt bei zwei Monatsmieten Rückstand. Danach kann man aber SOFORT neu vermieten, ohne Räumungfrist, Räumungsklage etc…
Das ist eine gute Frage. Selbst wenn eine Adresse vorhanden wäre, was ist, wenn die Wohnung nie übergeben wurde und Post an diese Adresse zurückkommt?
Wobei man fragen muss, wenn im Mietvertrag nur der Name ohne Adresse oder Geburtsdatum steht, anhand derer der Mieter eindeutig zu identifizieren wäre, ob dann überhaupt ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen ist. Ist der Praxis dürfte dieser Fall eh nicht vorkommen, gerade schriftlich düfte kein Vertrag ohne Adressangabe gemacht werden…
Nun ja, die Realität sieht nun mal anders aus.
Aber, da Mietverträge keiner Form bedürfen, sind sie auch mündlich abschließbar. Damit natürlich auch gültig, wenn kein Geburtsdatum auf dem Vertrag steht. Auch hier genügt der Anscheinsbeweis, oder die Tatsache, dass der Mieter das Duplikat des Vertrages in Händen hält.
Frage: Wann darf der Vermieter die Wohnung weitervermieten?
Man muss hier unterscheiden.
Der Vermieter „darf“ die Wohnnung natürlich jederzeit weiter vermieten, weil es kein Gesetz gibt, dass ihm das verbietet (selbst, wenn die Wohnung übergeben gewesen wäre). Allerdings kann er sich dann schadenersatzpflichtig machen.
Nach den Grundsätzen der Doppelvermietung darf sich der Vermieter, wenn eine Wohnung mehrfach vermietet aber noch an keinen Mieter übergeben hat, sogar aussuchen, welchem Mieter gegenüber er den Vertrag erfüllt und wem gegenüber er sich schadenersatzpflichtig macht.
Allerdings, und der Hinweis war natürlich richtig, geht der Vermieter hier nur dann sicher vor, wenn er den Mietvertrag kündigt, falls der Mieter die Miete nicht zahlt (er muss die Wohnung ja nicht übernehmen), also nach 1 Monat und 1 Tag nach Zahltag des Folgemonats, wenn keine Miete eingegangen ist, und kann dann sofort weiter vermieten.