Das bisherige Brunnenwasser ist im ländl. Bereich nach Überprüfung nicht mehr ganz in Ordnung. Darum wurde ein Anschlöuß an die gemeindliche Wasserversorgung vorgenommen. Können die Anschlußkosten hierfür teilweise an den Mieter weitergegeben werden ?
auch grusslos,
nein, die Anschlusskosten nicht, aber die Laufenden.
auch wieder grusslos.