Mieter Kündigen

Hallo,

gibt es eine Moglichket einen Mieter, der schon 10 Jahre in der Wohnung wohnt, zu kündigen?
Z.B. durch Abstimmung der anderen Mieter oder auch irgend einen anderen Weg? (Sie stört den Hausfrieden und putzt nie das Treppenhaus)

Mit freundlichen Grüßen Kevin

Moin!
Nein.
Stellen Sie sich mal vor, Sie wären ein Richter und da kommt ein VM, der seinem Mieter kündigen will, weil „er andere Mieter stört und nie putzt“.
Ich denke, wenn Sie das mal objektiv betrachten, Sie würden lachen…
Einem Mieter zu kündigen bedarf eines „echten, schwerwiegenden“ Grundes. Wenn der Hausfrieden massivst gestört wird, muß das über einen „längeren Zeitraum“ minutiös und detailliert protokolliert werden. Auch das Nichteinhalten der Hausordnung bedarf einer exakten Protoklollierung. Ferner muß der Mieter mehrfach er- und angemahnt werden. Notfalls muß man die Hausordnung (nach mehrfacher Androhung) durch ein externes Unternehmen machen lassen und dem Mieter dafür die Rechnung geben.
Und dann muß die Kündigung wegen „schwerwiegende Vertragsverletzungen“ mit korrekter Begründung am besten durch einen ANwalt gemacht werden, damit weder Protokoll- noch Formfehler passieren.

Und ob Sie dann den Prozess gewinnen…?
Gruß
MK
PS: Siehe Kündigungsgrund: erhebliche Vertragsverletzungen:
http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber…

Schau mal in § 543 BGB und § 569 Abs 2 BGB. Es geht. Der Vermieter muss aber zuerst eine Abmahnung schreiben und darin den genauen Grund für die Abmahnung angeben und sollte wohl dem Mieter klarmachen, dass eine fristlose Kündigung erfolgen wird, wenn das Fehlverhalten nicht aufhört. (Sonst begreift der Mieter den Ernst der Lage womöglich nicht.)

Kündigung aufgrund einer Abstimmung der anderen Mieter ist nicht nötig, ziemlich sicher nicht zulässig und könnte sogar als Mobbingversuch !! ausgelegt werden, so dass der Schuss ganz übel nach hinten losgehen könnte.

Aber als Vermieter hat man ja auch die Verpflichtung gegenüber den anderen Mietern, ihnen eine störungsfreie Nutzung der von ihnen gemieteten Wohnung zu gewährleisten. Wenn der eine Mieter also grob stört und ständig gegen die Hausordnung verstößt, dann hat man als Vermieter gegenüber den anderen Mietern sogar die Pflicht, den Störenfried abzumahnen und, falls nötig, durch fristlose Kündigung zu entfernen.

(Ob der dann allerdings freiwillig auszieht, steht auf einem anderen Blatt. Oft braucht man dann doch erst noch eine Klage, ein Urteil und einen (teuren) Gerichtsvollzieher. Leider.)

Ich würde so eine Kündigung ehrlich gesagt nicht „freihändig“ alleine aufsetzen, sondern von einem Anwalt oder einem Vermietervereins-Anwalt aufsetzen lassen. Diese Ausgabe ist klein im Vergleich zu dem Schaden, den eine falsche Abmahnung und dann eine unwirksame Kündigung anrichten können.

Korrektur:

Ich würde so eine ABMAHNUNG nicht „freihändig“ alleine aufsetzen

(eine Kündigung schon gar nicht)

Hallo,

Das wäre ein langwieriger Weg.
Falls das Treppenhausputzen im Mietvertrag eingetragen ist,können Sie die Person 3x schriftlich per Einschreiben abmahnen das Treppenhaus zu putzen.
Mit der Eintragung das ansonsten eine andere Person auf ihre Kosten dafür beauftragt werden muss.
Sollte die Dame ewig Streit über andere Dinge mit den Mietern provozieren,rate ich ihnen zu einem Aufnahmegerät.Damit haben Sie,sowohl alle Mieter Beweise.
Am besten durch einen Mieter oder einem Versteck im Hausflur aufnehmen.
Man kann die Miete alle drei Jahren bis zu 20% erhöhen.
Vielleicht zieht Sie dann gerne selber aus.

Viel Glück
monika61

Hallo,

die von Ihnen aufgezählten Gründe sind kein Grund für eine Kündigung. Da muss schon „Schlimmeres“ vorliegen, Mietrückstände, Eigenbedarf …

MfG P. Kunze

Moin,
natürlich gibt es Möglichkeiten, Mieter zu kündigen, auch wenn diese schon lange in der Wohnung wohnen.
Aber das Wohnrecht ist (zum Glück und mit gutem Grund) sehr reglementiert, sodass die (missliebige) Abstimmung durch Nachbarn nicht für eine Kündigung ausreicht, auch fehlende Pflichtenwahrnehmung reicht erst einmal nicht. Zum Beispiel könnten hier Dienste auf Kosten des Mieters beauftragt werden.
Und was sonst hinter der Äußerung „Sie stört den Hausfrieden“ steckt, möchte ich im Einzelnen nicht wissen.
Grundsätzlich kündigt der Vermieter zB. wegen fehlender Mietzahlungen, unsachgemäßen Umgang mit der Mietsache, Eigenbedarf etc.
Und mit diesem würde ich mich bei Nachbarproblemen auseinandersetzen, wenn es mit dem Nachbar selbst nicht geht.
MfG

Aus wichtigem Grund kann man jedem Mieter kündigen.
Dazu gibt es auch verschiedenste Gerichtsurteile.
Die reichen vielleicht, um einen ersten Eindruck zu erhalten.

Allerdings wird es bei einem Gerichtsverfahren ggf. nichts helfen, da dort in Regelfall alle Fälle unterschiedlich sind.

Es muss auf jeden Fall vorher abgemahnt werden und der Mieter muss ausreichend Zeit haben, sein Verhalten zu ändern.

Ich weiß ja nicht, womit sie den Hausfrieden stört.
Ich gehe aber davon aus, dass ein nicht geputztes Treppenhaus nicht ausreichen wird, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

Der Vermieter kann ein Fehlverhalten eines Mieters abmahnen und ihm für den Fall der Wiederholung von Vertößen gegen die Hausordnung durch Störung des Hausfriedens oder Vernachlässigung der Reinigungspflicht die Kündigung des Mietverhältnisses in Aussicht stellen.

Hallo,

der Mieter muss erst abgemahnt werden und sollte er sein Fehlverhalten nicht abstellen kann auch gekündigt werden. Hier brauch man aber bestimmt die Hilfe eines Anwalts.

Viel Glück