da ich plane ein kleines Häuschen zu kaufen muß ich meine seit einem Jahr
vermietete Wohnung verkaufen und dazu dem Mieter kündigen…-Geht das so einfach?
Ich habe einen stinknormalen Standartvertrag! Kann der Mieter irgendetwas dagegen
haben???..er ist jung und ohne Familie,-deswegen gibt es eigentlich keine
großartigen sozialen Gründe!
wenn Du die Wohnung verkaufen willst [musst], dann brauchst Du den Mieter nicht zu kündigen. Im Gegenteil, eine Wohnung mit Mieter ist für einen Kapitalanleger viel interssanter. Die Wohnung wird vermietet verkauft.
da ich plane ein kleines Häuschen zu kaufen muß ich meine seit
einem Jahr
vermietete Wohnung verkaufen und dazu dem Mieter
kündigen…-Geht das so einfach?
Nein, Verkauf bricht nicht Mietverträge. Kündigen kann möglicherweise der Käufer, wenn er Eigenbedarf hat. Wenn Du beweisen kannst, dass Du die Wohnung mit einem Verlust von mindestens 30 % verkaufen kannst, wenn sie vermietet ist, kannst Du möglicherweise auch selbst kündigen. Ich empfehle Dir jedoch diese Kündigung von einem Anwalt schreiben zu lassen. Oder einen Anwalt von Haus- und Grund. Das Thema ist für Laien zu kompliziert und wenn Du keinen größeren Schaden willst, lasse von einem Fachmann kündigen. Auch wenn Dich die Kündigung Geld kostet, es ist immer noch besser als wenn eine falsche Kündigung Dich um Dein Geld bringt.
Hallo!
Einen Mieter kannst Du nur mit einem Grund kündigen! Geldverlust beim Verkauf ist leider kein Kündigungsgrund. Du wirst bei einem Verkauf der Vermieteten Wohnung ca. 20% weniger bekommen als wenn sie frei wäre. Hast Du nicht zufällig ein Kind, welches in die Wohnung einziehen möchte? Dann könntest Du wegen Eigenbedarf kündigen.
Jedoch sind Kündigungen sehr kompiziert, daher solltest Du Dir professionelle Hilfe suchen.
Kapitalanleger suchen zwar vermietete Wohnungen, trotzdem bekommst Du nur 20% unter dem Wert einer freien Wohnung.
sorry, aber einen solchen riskanten Vorschlag kann wirklich nur einem Immobilienmakler einfallen. Ich freue mich stets, wenn ich solche Ideen auf dem Tisch habe oder wenn vor Gericht dann plötzlich der Vermieter erklärt, das habe ihm doch der Immobilinemakler empfohlen.
Vorgetäuschter Eigenbedarf ist eine strafbare Handlung und löst zudem erhebliche Kosten aus. Seien es die sämtliche anfallenden Kosten eines Umzuges, Änderungen von Vorhängen, Teppichbodenbeläge, Maklerprovisionen, Mietkautionen und bei Notwemdigkeit bis 24 Monate Zahlung der Mietdifferenz.
Wer einem Vermieter solche Empfehlungen gibt handelt unverantwortlich. Unseriös ohnehin. Es ist doch bekannt, dass verkauft werden soll. Was soll also eine Eigenbedarfskündigung, wenn schon in kürzester Zeit, spätestens anch dem Auszug des Mieters der Verkauf ansteht.
Einen Mieter kannst Du nur mit einem Grund kündigen!
Geldverlust beim Verkauf ist leider kein Kündigungsgrund. Du
wirst bei einem Verkauf der Vermieteten Wohnung ca. 20%
weniger bekommen als wenn sie frei wäre. Hast Du nicht
zufällig ein Kind, welches in die Wohnung einziehen möchte?
Dann könntest Du wegen Eigenbedarf kündigen.
Jedoch sind Kündigungen sehr kompiziert, daher solltest Du Dir
professionelle Hilfe suchen.
Kapitalanleger suchen zwar vermietete Wohnungen, trotzdem
bekommst Du nur 20% unter dem Wert einer freien Wohnung.