Mieter kündigen ratsam?

Hallo,
folgender Fall könnte passiert sein:
Mieter schuldet Nebenkosten für Einliegerwohnung, ca. 500 Euro, zahlt bisher nichts, (Stand von heute)
Wenn der Vermieter von seinem Sonderkündigungsrecht gebraucht macht könnte er dann ohne Angabe von Gründen zum 30.09.09 den Mieter kündigen wenn er z.B. am 31.03.09 die Kündigung schreibt?
Was passiert,wenn der Mieter daraufhin auch die bisher regelmäßig gezahlte Miete nicht mehr überweist?
Könnte der Vermieter dann schon fristlos kündigen, weil dann der Wert von mind. 2 Monatsmieten überschritten ist, oder zählt die vorherige Kündigung mit der 6 Monatsfrist ?
Der Mieter soll aufjedenfall ausziehen, ob im Guten oder Bösen.
Oder sollte man ersteinmal das Geld für die Nebenkostenabrechnung einklagen und dann erst kündigen?
Wann kommt es zur Räumungsklage?

Mal wieder viele Fragen, vielleicht mag jemand Fachkundiges antworten

Bin sehr gespannt und Danke im vorraus

Hallo,
folgender Fall könnte passiert sein:
Mieter schuldet Nebenkosten für Einliegerwohnung, ca. 500
Euro, zahlt bisher nichts, (Stand von heute)
Wenn der Vermieter von seinem Sonderkündigungsrecht gebraucht
macht könnte er dann ohne Angabe von Gründen

welches sonderkündigungsrecht meinst du ???

Was passiert,wenn der Mieter daraufhin auch die bisher
regelmäßig gezahlte Miete nicht mehr überweist?

nun dies kann jedem vermieter mit jedem mieter passieren - richtig nach zwei fehlenden monatsmieten kann fristlos gekündigt werden - aber nur sehr sehr selten zieht der „Gekündigte“ auch dann gleich aus…

Der Mieter soll aufjedenfall ausziehen, ob im Guten oder
Bösen.

zwingen kann man niemand zum ausziehen und kündigen auch nur, wenn der mieter sich was zu schulden kommen läst (wie eben fehlende mietzahlungen) - allerdings ist eine nichtgezahle nachzahlung aus dem nebenkosten meines wissen noch kein kündigungsgrund - sondern das geld muss auf anderem wege gefordert werden…

Oder sollte man ersteinmal das Geld für die
Nebenkostenabrechnung einklagen und dann erst kündigen?

würde ich sagen!! - aber kündigen nur mit einem ausreichenden kündigungsgrund…!!

Wann kommt es zur Räumungsklage?

wenn der vermieter einen titel auf räumung der wohnung erwirken möchte!

gruß
ad

Hallo A.Dent
habe gehört wenn man Hauseigentümer ist und selbst im Haus wohnt, eine Einliegerwohnung vermietet, ein Sonderkündigungsrecht hat und daher Mietern ohne Angaben von Gründen mit 6 monatiger Frist kündigen kann.
Stimmt das etwa nicht ?
Das wäre ja furchtbar
Grüße von Daisyer

Hallo A.Dent
habe gehört wenn man Hauseigentümer ist und selbst im Haus
wohnt, eine Einliegerwohnung vermietet, ein
Sonderkündigungsrecht hat und daher Mietern ohne Angaben von
Gründen mit 6 monatiger Frist kündigen kann.
Stimmt das etwa nicht ?

meines wissens braucht man immer einen grund, wie z.B. eigenbedarf

und ob der eigentümer selbst im haus wohnt oder nicht, sollte auch keine rolle spielen - (sonst würde auch kaum ein mieter in so eine wohnung ziehen) - alle wohnungen haben das gleiche kündigungsrecht

gruß
ad

Moin,

meines wissens braucht man immer einen grund, wie z.B.
eigenbedarf

Falsch. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573a.html

und ob der eigentümer selbst im haus wohnt oder nicht, sollte
auch keine rolle spielen - (sonst würde auch kaum ein mieter
in so eine wohnung ziehen) - alle wohnungen haben das gleiche
kündigungsrecht

Auch Falsch.

gruß

auch Gruß

ad

vnA

Hallo,
eine bereits ausgesprochene Kündigung schützt den Gekündigten nicht vor einer nachfolgenden fristlosen Kündigung (sofern diese begründet ist).
In beiden Fällen kann es zu einer Räumungsklage etc. kommen, wenn der Gekündigte nicht ausziehen will. Und in beiden Fällen kann er zur Zahlung der daraus entstandenen Kosten verpflichtet werden (http://dejure.org/gesetze/ZPO/93b.html).
Aber: man kann einem nackten Mann nicht in die Tasche fassen. Wo nichts zu holen ist, bleibt der Vermieter unter Umständen auf den Kosten sitzen.
Gruß
loderunner (ianal)

Moin,

meines wissens braucht man immer einen grund, wie z.B.
eigenbedarf

Falsch. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573a.html

toll - man lernt nie aus!!!
gruß
ad

PS dann mal sofort (anfang nächster woche) kündigen!!