…entscheidend ist, ob tatsächlich eine enge beziehung vorliegt.
Diese Formulierung habe ich in Juris nur bei Cousine OLG
Braunschweig 1W26/93 und bei Kind der Schwiegertochter ohne
Blutsverwandschaftsverhältnis, LG Stuttgart 16S357/92
gefunden. An allen anderen Fundstellen wird das
Verwandschaftsverhältnis in direkter Linie nirgendwo
angezweifelt.
in der praxis befassen sich die gerichte naturgemäß mit dem eigenbedarfskündigung aufgrund verwandtschaftsverhältnisse…(kennst du ein urteil, in dem festgestellt wurde, dass nur verwandtschaftsverhältnisse zur eigenbedarfskündigung berechtigen?)
ich denke die aussagekräftigste quelle ist das gesetz:
§ 573 bgb…(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
1. …
2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder…
ein verwandschaftsverhältnis (legaldefinition siehe § 1589 bgb) ist daher nicht erforderlich.
wenn du eher ein anhänger des case-law bist, dann empfehle ich:
BGH, Beschluss vom 3. 3. 2009 - VIII ZR 247/08 (LG Hagen)
Der Wohnbedarf eines Schwagers des Vermieters kann Eigenbedarf zumindest dann begründen, wenn zu diesem ein besonders enger Kontakt besteht. (Nichtamtlicher Leitsatz)
mit dem schwager sollte man besser nicht verwandt sein…
und als dritte quelle kann ich nur noch auf die kommentarliteratur verweisen, z.b. gramlich, mietrecht, 2013, § 573 ziff.12.