Hallo,
ein Mieter Kündigt heute fristlos zum 31.01.13.
Und sagen in der Kündigungsschreiben, dass die mich mehrfach wegen dem Mangel in der WHG angesprochen haben, das ich nicht bereit wäre den Schaden zu beseitigen. Das die WHG stark mit Schimmel bedeckt ist, das die WHG nutzung mit einer Gefährdung der Gesundheit der Tochter verbunden wäre.
Rechtliche Antworten kann ich leider nicht geben. Sollten sie Interesse an ihrem Mieter haben so würde ich mit ihm sprechen. Ansonsten Anwalt befragen. K. Taeubig
ich beschäftige mich mit Bauphysik. Hier handelt es sich aber zunächst um eine juristische Frage. Ich kann nicht beurteilen, ob oder in welchem Umfang Schimmel vorliegt.
Bzgl. der Kündigung würde ich auf jeden Fall einen Juristen zu Rate ziehen.
Hallo,
so eifach ist das mit der Kündigung nicht.
hat der Mieter Dich auch schriftlich angefordert den Schimmel zu beseitigen?
Geh in die Wohnung (mach Fotos), melde Dich aber vorher an und dan bist Dir sicher was der richtiger Grund ist.
Sind da Mietrückstände? Rede mit dem Mieter das ist immer die beste Lösung auch wen es schwehr ist.
Schimmel der so eben schnell entsteht (bei Vormieter gabs das nicht) ist fast immer von den neuen Mietern zu verantworten.
Schimmel hat viele Ursachen, läßt sich aber auch offt eifach beseitigen.
Grüsse Christine