Hi,
Ein Mieter (ein Jurist) behauptet, dass das Mietverhältnis ihm
nicht länger als noch 2 Monate zumutbar wäre wegen einer
angeblich unzureichenden Nebenkostenabrechnung.
Außerdem
vermutet er Baumängel, weil ihm neulich ein Rohr eingefroren
war (und vielen weiteren tausend hessischen Haushalten).
Das wäre schon eine Begründung für ein vorzeitige Kündigung. Ob die rechtens wäre würde ggf ein Richter beurteilen.
Er selber ließ allerdings in seinem GästeWC Fenster auf und
Heizkörper auf Null, da er im Wohnzimmer einen Kaminofen
betreibt.
Besser ist dies nicht nur zu wissen, sondern auch beweisen zu können. Also Zeugenaussagen schriftlich sammeln etc.
Er kündigte seinem Vermieter am 2.2.09 zum 31.03.2009, hat
aber dies nicht als „außerordentliche“ Kündigung bezeichnet.
Der Zeitpunkt würde dies zur ausserordentlichen Kündigung deklarieren, imho braucht dies nicht nochmals erwähnt werden.
Vermutlich hofft der M auf ein Nichtwissen oder Ärgervermeiden beim VM.
Er hat eine neue Wohnung gefunden, er will einen Monat sparen.
Schön für den M…könnte aber auch teuer für M werden.
Kann man ihm schreiben, dass die Kündigung unwirksam, weil
nicht fristgerecht sei? Oder muss der Vermieter die nicht
fristgerechte Kündigung als eine fristgerechte umdeuten?
(also Kündigung zum 30.04.09).
Die Willenserklärung zu Kündigen ist eingegangen, also wäre die Kündigung ausgesprochen. Strittig ist nun der Zeitpunkt.
Am vermutlich sichersten ist es, wenn dem M eine Kündigungsbestätigung mit der dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich antwortet. Damit ist für alle klar, dass eine ordentlich Kündigung abgewickelt werden soll.
Btw / Wenn die Miete von der Kaution einbehalten wird, wäre die Klage vom M vorzubringen. Der M ist dann für die Behauptungen beweispflichtig, wenn es zum Rechtstreit wegen der Monatsmiete kommt.
Es gibt übrigens auch (preisgünstige) VM-Verbände, die zumindest Rechtsberatung beinhalten. Bei dem Beruf von M auf jeden Fall zu empfehlen.
vlg MC (ianal)