Mieter kündigt seinen Mietanteil

Mieter kündigt seinen Mietanteil

Wir haben eine Wohnung an ein unverheiratetes Paar vermietet.
Im Mietvertrag haben beide unterschrieben.
Jetzt kündigt ein Vertragspartner „seinen Mietanteil“.
Was bedeutet das für uns? Muss der andere Partner die ganze Miete bezahlen oder bleiben wir jetzt auf der Hälfte sitzen?

Danke für rasche Antwort.

es kommt darauf an, ob im MV zulässig ist, dass nur einer kündigt.

Hi, gemeinsame Mietverträge können auch nur gemeinsam gekündigt werden. Die Kündigung ist unwirksam! Natürlich bleiben sie nicht auf irgendwelche Kosten sitzen.

Hallo, es haben beide unterschrieben, also gilt gesamtschuldnerische Haftung. Auf deutsch: einer allein kann „seinen Mietanteil“ garnicht kündigen, denn beide haben alles gemeinsam gemietet, so können auch beide nur gemeinsam kündigen. Als Vermieter können Sie sich eine der beiden Personen heraussuchen und diese z.B. bei Mietschulden belangen. In der Regel wird das die „liquideste“ Person von beiden sein. Wenn eine der beiden Personen auszieht, braucht Sie das nicht zu kümmern, es besteht ja kein Bewohnungszwang, der Mietvertrag läuft allerdings mit allen Rechten und Pflichten weiter, beide sind und bleiben in der Pflicht, sich vertragsgemäß zu verhalten.- Gruß, Achim

Hallo, einer der Partner alleine kann seinen „Mietanteil“ nicht kündigen. Wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben, können auch nur beide gemeinsam kündigen. Um den Mietvertrag den neuen Verhältnissen der bisherigen Mieter anzupassen, gibt es zwei Möglichkeiten: Kündigung oder Vertragsübernahme.

Eklis64