Hallo Norbert,
der Mieter meines Vaters hat zum 1.1.03 selber gekündigt, da
er in ein selbst gebautes Haus ziehen will. Mein Vater hat
übergangslos einen Mietvertrag mit neuen Mietern
abgeschlossen, die ihrerseits ihre alte Wohnung gekündigt
haben.
Jetzt kommt der alte Mieter und erklärt, er könne nicht
fristgerecht ausziehen, da sein neues Haus nicht pünktlich
fertig werde - Estrich sei noch nicht trocken.
Er würde nicht ausziehen, mein Vater solle ihn herausklagen,
da er ein kleines Kind habe, sei es ihm unzumutbar
fristgerecht die Wohnung zu räumen. (die neuen Mieter haben im
übrigen 2 Kinder)
Deinem Vater bleibt nichts anderes übrig als den Mieter aufzufordern, unverzüglich die Wohnung zu räumen und ihm gleichzeitig zu erklären, dass er sämtliche Schadenersatzansprüche gegen ihn geltend macht. Hier ist auch die Frage, wann der Mieter mitgeteilt hat, dass er nicht ausziehen kann. Wenn dies erst diese Woche wäre, muss man dem Mieter unterstellen, dass erschon lange wusste, dass er die Frist nicht halten kann. Der Mieter hat sich hier vertragswidrig verhalten. Da der neue Mieter nun nicht einziehen kann, kann es durchaus vorkommen, dass Dein Vater die Kosten der Unterbringung dieser Mieter tragen muss. Bleiben die Mieter in der Wohnung und deren Nachmieter können nicht einziehen, gegen die Ansprüche zuerst gegen die neuen Mieter und von diesen gegen Deinen Vater. das kann - ich hoffe es nicht - zu Beträgen jenseits von 15 000 Euro kommen.
Dein Vater muss, damit rechtlich alles richtig abgesichert ist,
sofort im Januar einen Anwalt aufsuchen und mit diesem alle weiteren Schritten klären. Da der jetzige Mieter schuldhaft den Schaden verursacht hat, hat er auch die anfallenden Anwaltskosten zu tragen. Dem Mieter sollte mal - notfalls noch vor Weihnachten klar gemacht werden - dass auf ihn eine Forderungen zwischen 15000 und 20000 Euro zukommen wird, da er für alle Folgeschäden, auch in anderen Mietverhältnissen, die wegen seines nicht vorgenommenen Auszuges entstehen haften muss.
Nichts wie ab zum Anwalt. Und vor Weihnachten dem Mieter einfach mal die Konsequenzen erklären, dass er den Schaden, den er seinem Nachmieter verursacht, und dessen Nachmieter zu erstatten hat.
Ich empfehle in solchen Fällen Auszug und Unterbringung der Möbel in einem Lager oder bei Verwandten und wenn keine Verwandten da sind, vorübergehender Aufenthalt in einem Motel. Ist wesentlich billiger als Schadenersatz.
Gruss Günter
Mir ist schon klar, dass er schadensersatzpflichtig wird -
aber läßt sich mit einer einstweiligen Verfügung innerhalb von
kurzer Zeit ein Auszug erzwingen?
Hat da jmd. vielleicht Erfahrung, oder kennt ein anderes
Mittel hier zwingend tätig zu werden?
Gruß Norbert