Mieter kündigt selbst wohnung wegen

ich hatte eine saisonstelle, schriftliche zusage ebenfalls. darauf hin wohnung gekündigt und die arbeitsstelle vom arbeitsamt versaut bekommen(klingt suspekt aber ist die wahrheit). so nun die kündigung zurück genommen und vermieter hat räumungsklage eingereicht. ich bin ein lanngzeit arbeitsloser, lebe in einem sozial staaat und lebe am existenzminimum.
ich will hier nicht ausziehen. auch aus persönlichen gründen.
kann der vermieter vor gericht das bewirken?
er hat keinerlei makel was mich angeht nur eben die kündigung. alles inn butter ansonsten.
seid über drei jahren kassiert er die miete rechtzeitig. ausserdem bin ich ein anständiger mieter. kein lärm keine menschen hier sehr ruhig etc etc etc.
ist es möglich mit dem zu trumpfen vor gericht. wenn wer referenz fälle kennt die genau so sind. wäre echt super.

mfg

kann leider nicht weiterhelfen.
mfg

Hallo,ich bin zwar kein Mietexperte aber das hört sich ganz nach Schikane deines Vermieters an. !. geh zu einem Anwalt, Sachlage erklären weil es sein kann das dein Eventueller neuer Arbeitgeber mit der schriftlichen Zusage in der Pflicht steht. Ebenfalls das Arbeitsamt, wenn man es nachweisen kann. Keine Angst vor der Räumungsklage,so schnell geht das nun auch nicht, lass den Vermieter ruhig vor Gericht gehen.Erkläre deinem Vermieter deine Rücknahme der Kündigung, /( freundlich natürlich) Kopie an den Anwalt,und Bitte ihn das Mietverhältnis weiter zu führen. Jeder kann mal einen Fehler machen. unter WWW. deutschesMietrecht.de kannst du dir noch weitere Tipps holen. Also nur KEINE PANIK
in dem sinne alles gute…

schikane ist nett ausgedrückt. wenn du so die briefe gelesen hättest die ich von ihr erhalten hatte. seid jahren shcon. teilweise sehr lustig wegen dem wiedersprüchlichen inhalt und der schreibweise und teilweise hochgradige belästigung. danke für die homepage addresse. auch dank für den tip.

mit freundlichen grüßen

selvet

Hallo Selvet Felic
weiss zwar nicht in welchem Land Du lebst aber ich würde mich mit dem Mieterschutzbund in Verbindung setzen. Wahrscheinlich stellen die Dir sogar einen Anwalt der auf Mietstreitigkeiten spezialisiert ist. Auf jeden Fall wünsche ich Dir viel Glück.
Gruss
Schuggy17

Hallo,
eigentlich würde ich sagen, dass der Vermieter die zurück genommene Kündigung akzeptieren muss, es sei denn, er hat schon Nachmieter gefunden. Ist auch eine Frage, wie das Verhältnis zum Vermieter ist.
Viel weiß ich hier leider auch nicht.
LG

Sorry, aber die Art der Frage ist zu unpräzise. Ich empfehle eine Sozialberatung.