Mieter kündigt - streitet dann Kündigung ab

Meine Frau und ich sind Besitzer und Vermieter einer Wohnung. Die Mieterin hat schriftlich gekündigt. Dies erfolgte unter Angabe eines Termines und der Adresse der gekündigten Wohnung, jedoch ohne Anrede. Die Kündigung wurde mir persönlich übergeben.
Da die Mieterin nicht zum Termin auszog (wir vereinbarten eine Frist von 6 Monaten) haben wir eine Räumungsklage eingereicht.
Die Mieterin behauptet die Kündigung sei unwirksam, da
sie nur einem Vermieter übergeben/zugestellt wurde.
In keinem der Mietrechtkommentare ist ein solcher Fall erwähnt. Wie sieht die Rechtslage aus. ?

Hallo,

Da ihnen ihre Mieterin schriftlich gekündigt hat, ist diese Kündigung gültig.Egal ob die Kündigung persönlich an 1 oder 2 Personen übergeben wird, oder ob es per Einschreiben kommt.
Ich hoffe das Sie die Kündigung noch vorweisen können.

Da Sie der Mieterin sowieso eine lange Kündigungsfrist
gegeben haben, hatte Sie lange genug Zeit sich eine neue Wohnung zu suchen falls Sie eventuell eine Absage für die von ihr vorgesehenen Wohnung bekommen hatte.

Sollten Sie schon einen Nachmieter für die Wohnung haben,lassen Sie durch die Räumungsklage eine sehr kurze Frist(2 Wochen) setzen ,ansonsten lassen Sie über einen Rechtsanwalt ein Schreiben aufsetzen.

Sollten Sie das Kündigungsschreiben nicht mehr aufweisen können, sieht es natürlich für Sie schlecht aus.

Es gibt auch noch viele Fragen: zahlt die Mieterin überhaupt noch die Miete+NK, hat Sie immer regelmäßig bezahlt,gab es andere Schwierigkeit während der Mietszeit?

Sprechen Sie persönlich mit einem Zeugen(Freund,Nachbar) mit der Mieterin noch einmal warum Sie jetzt nicht ausziehen will!

Wir haben auch selbst Objekte und zur Zeit auch eine Kündigung bekommen,die nur an mich geschrieben wurde, aber deswegen wird die Kündigung auch akzeptiert.

Sollten noch Fragen sein einfach nochmal schreiben.

Gruß
monika61

Hallo,
Danke für die Info.
Das Kündigungsschreiben haben wir noch. Weil die Mieterin nicht auszog (sie hat direkt vor der aktuellen Kündigung schon einmal gekündigt und den Termin nicht gehalten. Deshalb gaben wir ihr die 6 Monate Frist für die 2. Kündigung) und wir erfahren hatten, daß die Mieterin wegen des Verbleibs in der Wohnung einen Anwalt eingeschaltet hat, haben wir die Räumungsklage eingereicht
Die Mieterin ist Harz 4, bekommt den Anwalt also kostenlos. Der schreibt : wenn die Kündigung nicht an eine bestimmte Person gerichtet ist gilt sie an den zugestellt, der sie empfangen hat. Da meine Frau und ich Vermieter sind, wäre sie somit ungültig.
Als uns 14 Tage vor ultimo bekannt wurde, daß die Mieterin kein neue Wohnung hat (wenig bemüht, Harz 4 - wir wissen nicht im Detail warum)haben wir dem Verbleib in der Wohnung fristgerecht schriftlich widersprochen.
Für die Zeit ab Mietende haben wir eine Nutzungsvereinbarung (in Miethöhe) abgeschlossen. Dies Geld wird auch bezahlt.
Wir möchten die Wg. aber verkaufen. So kam uns die Kündigung recht.
Für uns entscheidend : Gibt es einen Gesetzestext oder ein mit dieser Fragestellung gefälltes Urteil der die hier vorliegende Form der Kündigung für rechtens erklärt.
Für mich/uns ist die Sache logisch - aber vor Gericht ist es wie auf hoher See.

Gruß
Breitengrad

Hallo,

Mit der Räumungsklage haben Sie den 1 richtigen Schritt schon gemacht. Diese kann sich allerdings 4-10 Monate hinziehen.

Ihr Fehler war allerdings eine Nutzung nach Mietsende mit der selben Miete. Diese hätten Sie bis zu 20% erhöhen können. Dann hätte Sie sichs vielleicht überlegt in der Wohnung noch zu bleiben, oder das Amt hätte die Wohnung nicht mehr bezahlt.

Weiß der Anwalt der Mieterin überhaupt, dass Sie schon zum 2 mal gekündigt hat? Teilen Sie auch dem Anwalt mit dass Sie durch die Kündigung der Mieterin die Wohnung verkaufen wollten,dies aber jetzt nicht machen können weil die Dame nicht auszieht.
Falls die Mieterin auch nur einen geringen Job 165.-€ hat,fordern Sie einen Schadensersatz wegen Preisminderung vom Wohnungsverkauf.
Fordern Sie den Anwalt auf ,das die Mieterin mindestens 4-5 Nachweise im Monat vorweisen soll,das Sie eine Wohnung sucht.
Sollte das nicht geschehen,sind die 2 Kündigungen und das Verweigern für eine Neusuche einer Wohnung sehr große Pluspunkte für Sie vor Gericht.

Gehen Sie selbst zum Sozialamt oder lassen Sie es über einen Anwalt alles mitteilen was die Mieterin seit langer Zeit schon mit ihnen treibt.Dann werden nähmlich diese auch mal hellhöriger,sagen ihnen eventuell das die Mieterin nie einen Antrag für Wohnungssuche/Wohnungszuschuss für eine neue Wohnung gestellt hat.

Meine Fragen: Zahlt die Mieterin selbst an Sie die Miete oder zahlt das Amt?
Ist die Wohnung (qm)aus Sicht des Amtes sogar zu groß für die Mieterin.

Ansonsten bleibt ihnen nur das Urteil des Gerichts.

Viele Grüße
monika61

Hallo Monika 61,

das mit den 4-5 Such-Nachweisen im Monat war ein guter Tip.
Der Anwalt weiss übrigens, daß die Mieterin 2 x gekündigt hat.
Die Miete bzw.momentan die Nutzungsentschädigung zahlt die Mieterin selbst. Wir haben aber beim Amt Antrag auf Direktüberweisung gestellt, da Zahlungen die letzten 3 Monate verspätet kamen.

Sorge macht mir weiterhin die Gültigkeit der Kündigung überhaupt. Wir sind in der Kündigung nicht angesprochen. Die Mieterin hat lediglich durch Unterschrift die genau benannte Wohnung gekündigt.
Formal müßte sie die Kündigung an beide Vermieter richten.
Das Gesetz sagt lediglich, daß´für die Kündigung die
Schriftform vorgeschrieben ist. Alles andere liegt im Ermessen des Gerichtes - oder ?

Mit freundlichem Gruß

Breitengrad

Hallo!!

Ich verstehe nicht warum diese Kündigung unwirksam sein soll. Die Kündigung wurde doch von der Mieterin Unterschrieben und mit einem Datum versehen. Möchte die Mieterin nun in der Wohnung bleiben??
Ich denke schon dass die Kündigung wirksam ist.

Peter