Hallo !
Mein Mieter hat zum 05.02.2011 gekündigt.
Jetzt kam die Abschlussrechnung vom Stromlieferanten
EPRIMO mit einer Nachzahlungsforderung von 1.466 Euro.
Vertragspartner bin ich, weil der Mieter eine
Anmeldung beim Energielieferanten abgelehnt hat,
trotz eigenen Stromzählers (JETZT WEISS ICH AUCH WARUM)! Der Mieter verweigert die Zahlung.
Nach meiner Meinung werde ich wohl einen Rechts-
anwalt beauftragen müssen und Klage gegen den Mieter
erheben.
Hallo,
leider kann ich hierzu nichts sagen,aber als Vermieter würde ich mich beim Verein Haus und Grund kundig machen.Das ist das Gegenstück zum Mieterbund
MfG
Angela
hallo,
das klingt ja schwer nach einer sündhaft teuren elektroheizung!? es kommt jetzt wirklich auf das klein-klein in deinem mietvertrag an. was ist genau vereinbart? wenn vereinbart ist, dass der mieter die strom- bzw heizkosten zu tragen hat, dann gibt es keinerlei zweifel. kaution einbehalten. jetzt rasch zwischenrechnung stellen und zeitnächst endabrechnung über das mietverhältnis. jetzt schon das altpapier des mieters sicher stellen wegen kontoverbindungen, neuer adressen usw.
sei auf der hut. die verjährung für schäden an der mietsache beträgt nur 6 monate. die verjährung für nicht bezahlte neben- und heizkosten und miete nur 3 jahre.
wenn du die neue richtige adresse vom mieter nicht erhältst, schnell dafür sorgen, dass du seine neue erhältst. in baden-württemberg musst du als vermieter die einfache meldeauskunft kostenlos erhalten. wie’s in anderen bundesländern aussieht, weiß ich nicht. meistens 5-10 euro.
gruß
Moin Moin,
zum 05.02.2011 gekündigt? Ungewöhnlicher Stichtag…
Haben Sie ihm die Kaution bereits ausgezahlt?? Hoffe NICHT! Hat der Mieter schon ausgeräumt? Hat eine Abnahme bzw. Vorabnahme der Wohnung stattgefunden? Wenn die Wohnung noch eingerichtet ist: Vermieter-Pfandrecht ausüben! Wenn Sie schlüssig nachweisen können, und davon gehe ich aus, dass die hohe Strom-Rechnung einzig und allein auf dem „Mist“ des Mieters gewachsen ist, dann (sowieso) direkt ab zum Anwalt. Sind Sie Mitglied bei Haus & Grund?
Ideal wäre jetzt ein notarielles Schuldanerkenntnis von Ihrem Mieter, aber dazu wird’s sicherlich nicht kommen.
Wie schlau und wendig ist Ihr Mieter? Haben Sie bei Einzug eine Schufa-Auskunft verlangt? Wenn Sie zum Anwalt gehen, ist es möglich, dass der zunächst einen Blick ins Schuldnerregister wirft. Denkbar ist auch ein gerichtlicher Mahnbescheid.
Gerne würde ich mehr über den weiteren Verlauf wissen.
Doch bitte wenden Sie sich zunächst DIREKT an den Anwalt Ihres Vertrauens. Sie werden jetzt Schadensbegrenzung betreiben müssen.
Herzliche Grüße,
Andrea
Das sollten Sie auf jeden Fall tun. Hier scheint es sich um einen problematischen Fall zu handeln.
Gruß
hausblick
Hallo Shirtdrucker
es wird wohl so sein, dass du die Rechnung alleine bezahlen muss, weil du der Mieter des Stromanschlusses warst oder noch bist.
Würde auch einen Anwalt aufsuchen und wenigstens einen teil der Abrechnungs Summe wiederzubekommen.
mfg
Hallo shirtdrucker,
Sie haben mit dem Mieter einen mündlichen, oder schriftlichen Mietvertrag geschlossen und das verpflichtet Ihn laut Gesetz seine Verbrauchskosten zu bezahlen !
Stellen Sie schnellstens den Arbeitgeber und die neue Adresse, Telefon etc. fest.
Hatte er eine, mit in der Wohnung lebende Person ? Frau, Freundin
Rufen Sie erst den Arbeitgeber an und unterrichten Sie den, dass eine Lohnpfändung ins Haus steht. Eventuell haben Sie Glück und das lässt sich schon so regeln.
Bei bekannter Adresse schreiben Sie dem Mieter per Einschreiben (gegf. an die Arbeitgeberadresse) und setzen Sie Ihm eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. - andernfalls hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Verstreicht die - Frist übergeben Sie die Sache einem Rechtsanwalt für Mietrecht.
Wenn er ohne Angabe der neuen Adresse verschwunden ist erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei.
Erst wenn die neue Adresse bekannt ist können Sie einen RA einschalten.
Viel Glück
hardy
Hallo,
wenn vertraglich nichts geregelt ist, dann wirst Du wohl auf den Kosten sitzen bleiben. Denn Du bist der Vertragspartner des Stromlieferanten.
Im Übrigen ist es ohnehin sehr ungewöhnlich, dass der Vermieter den Strom auf seinen Namen anmeldet. Strom für eine Mietwohnung ist immer Sache des Mieters.
Dumm gelaufen, hoffentlich war das eine Lehre für Dich.
Freundliche Grüße und viel Glück
Udo
Hi!
Vertragspartner bin ich, weil der Mieter eine
Anmeldung beim Energielieferanten abgelehnt hat,
… hä !!!
sind Sie der Eigentümer der Wohnung? Ich denke ja, wie kann also ein Mieter die Anmeldung bein Stromlieferranten verweigenrn? Abgesehen davon ist es nicht Ihre Aufgabe, viele tun es zwar aber der Mieter kann sich auch einen anderen Energiedienstleister aussuchen und meldet sich somit selbst dort an.
Tut er es nicht hat er kein Strom - das geht ganz einfach.
Sie hätten besser gehandelt wenn Sie seine Absage der Anmeldung mit einem sperren des Stromanschlusses quittiert hätten.
trotz eigenen Stromzählers (JETZT WEISS ICH AUCH WARUM)! Der
Mieter verweigert die Zahlung.
… was ist denn das für ein Stromzähler? In der Regel werden diese beim Lierferranten gemietet da sie Eichfähig sein müssen. Diese haben dann auch ein entsprechendes Siegel.
Wenn es ein Zwischenzähler aus dem Baumarkt ist, ist er nicht eichfähig und darf nicht für Abrechnungszwecke benutzt werden.
Nach meiner Meinung werde ich wohl einen Rechts-
anwalt beauftragen müssen und Klage gegen den Mieter
erheben.
… mit welchen Beweisen?
Sie haben den Vertrag beim Stromlieferranten also sind sie diesen auch schuldig. Welchen Stromliefervertrag haben Sie mit Ihrem Mieter?
Sicherlich keinen denn das dürfen Sie nicht, es ist Ihnen nicht, ohne entsprechende Vertäge die nur die Konzerne erhalten, gestattet Strom zu verkaufen.
Und so eine Sachlage wollen Sie gewinnen?
Fazit:
Schreiben Sie den Betrag ab, vergessen Sie die peinliche Situation, sparen sie sich den RA und handeln sie das nächste mal konsequenter.
M.f.G.
M. Peters
PS: Nebenbei bemerkt, ein Mieter der solch ein Verhalten mit sich bringt, ich denke da können sie froh sein dass er alle Mieten bezahlt hat.
Hallo Michael Peters !
Der Mieter wollte sich nicht direkt beim Stromanbieter
anmelden ! Der Stromzähler ist vom Netzbetreiber !
Seit wann kann man als Mieter Strom verbrauchen
und nicht bezahlen ???
Ich werde den Betrag garantiert nicht abschreiben !
und wenn ich Ihm den Lohn pfänden lasse oder
einen Gerichtsvollzieher beauftrage sein Fahrzeug
zu pfänden !!! So einfach lasse ich mich nicht
über den Tisch ziehen !
Sind Sie eigentlich Mieter oder Vermieter ?
was Sie da als EXPERTE? von sich geben ist schon
äusserst merkwürdig !!!
D
Der Mieter wollte sich nicht direkt beim Stromanbieter
anmelden ! Der Stromzähler ist vom Netzbetreiber !
… also hat der Mieter mit dem Stomanbieter ab zu rechen.
Seit wann kann man als Mieter Strom verbrauche
und nicht bezahlen ???
… dann wird der Strom vom Anbieter abgestellt aber sie sind scheinbar in Vorkasse gegangen ohnen Vertragliche Vereinbarung.
zu pfänden !!! So einfach lasse ich mich nicht
über den Tisch ziehen !
… Sie haben sich schon über’n Tisch ziehen lassen.
was Sie da als EXPERTE? von sich geben ist schon
äusserst merkwürdig !!!
… Kritik ist oft nicht leicht zu ertragen.
Bei den unkonkreten Angaben Ihrer Seits ist es nicht einfach genau das heraus zu lesen was Sie wissen um eine klare Sachlage vor sich zu haben, somit habe ich das gesagt was daraus zu interpretieren war.
M.f.G.
M. Peters
Hallo !
Was heist da ohne eine vertragliche Vereinbarung ?
Was ist denn ein MIETVERTRAG ?
Der Mietvertrag wurde wegen des Verhaltens des
Mieters von Warmmiete auf Kaltmiete geändert !
Die Änderung wurde dem Mieter mündlich und schriftlich
mitgeteilt. Der Mieter hat keinen Einspruch erhoben
und somit die Änderung anerkannt !
Somit sind die Nebenkosten wie Wasser, Strom usw.
vom Mieter zu zahlen !
Was heist da ohne eine vertragliche Vereinbarung ?
Was ist denn ein MIETVERTRAG ?
… das bezieht sich aber NICHT auf den Strom. SIE dürfen NICHT mit Strom hadeln.
Der Mietvertrag wurde wegen des Verhaltens des
Mieters von Warmmiete auf Kaltmiete geändert !
… ah, das ist schon mal etwas was Sie vorher nicht erwähnt hatten.
Die Änderung wurde dem Mieter mündlich und schriftlich
mitgeteilt. Der Mieter hat keinen Einspruch erhoben
und somit die Änderung anerkannt !
… soweit ist es ja in Ordnung. das wusste ich ja nicht.
Somit sind die Nebenkosten wie Wasser, Strom usw.
… halt !!!
Strom hat nichts mit Warmmiete zu tun, das ist ein extra, ein externer Posten.
M.f.G.
M. Peters
Hallo !
Ich weiss nicht warum ich immer wieder als Rechtsexperte aufgerufen werde. Ich bin kein Anwalt.
Ich möchte Dir aber dennoch meine Meinung kundtun.
Falls Du den Betrag nicht über die Kaution (falls vorhanden) decken kannst, wird Dir nicht anderes helfen als eine Klage. Ob Du damit durchkommst, kann ich Dir nicht sagen, da Du reichlich blauäugig bist, wenn Du für einen Mieter die Energie-Anmeldung übernimmst.
Grüße und viel viel Glück
Hallo !
Rechtsanwalt einschalten würde ich auch machen.
Wenn ein Mieter sich nicht anmeldet bei einem Stromlieferanten hat er auch keinen Strom. Bei Einzug meiner Mieter melde ich dem bisherigen Stromlieferanten den Einzug, bekomme eine Schlußrechnung und dann geht es seinen Lauf. ich glaube: Sie waren zu nett oder zu sozial. so einen Fehler habe ich auch schon gemacht und dafür auch bezahlt.
Viel Glück beim Eintreiben der Schulden.
elfriede
Also wenn er die Rechnung nicht bezahlen will sollte auf jeden fall ein Anwalt eingeschalten werden der kann da viel mehr machen und ihn auch dazu vor Gerivht bringen.
Das würde ich auch auf jeden fall tun.
Hallo,
kannst du denn nicht über die Provision den Betrag bezahlen?
Bist du im Vermieter Verbund?
Die stellen dir einen Anwalt…
Dummheit muß bestraft werden und ich denke da kann Ihnen nur ein Anwalt helfen
mfg. heini794
Mein erster Gedanke nach dem Durchlesen:
Selbst schuld!
Wie kann ein Vermieter nur so blöde sein den Strom (den der Mieter in seiner Wohnung verbraucht und für den ein eigener Stromzähler vorhanden ist) auf seine Rechnung laufen zu lassen.
„weil der Mieter eine Anmeldung beim Energielieferanten abgelehnt hat“
Was soll denn dieser Schwachsinn?
Ja ich weis, dass Stromversorger bei Leerstand den Vermieter zwangsweise als Vertragspartner einsetzen.
Aber ab Mietbeginn bzw. bei Übergabe des Wohnungschlüssels meldet der Vermieter den Stromanschluss der Mietwohnung gerichtsbeweisbar ab - unter Angabe der Daten des neuen Mieters.
Wenn das dem Stromversorger nicht passt (wenn sich der Mieter weigert sich bei einem Stromversorger anzumelden) dann kann er ja den Stromzähler ausbauen.
Ein intelligenter Vermieter melden den Mieter bei Mietbegeinn bzw. bei Schlüsselübergabe höchstpersönlich an
und
nach der ordnungsgemäßen Wohungsrückgabe und Rückgabe aller Schlüssel ab.
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„Nach meiner Meinung werde ich wohl einen Rechts-
anwalt beauftragen müssen und Klage gegen den Mieter
erheben.“
Schon die Worte zeigen das „sich der Vermieter unwissend gehalten hat“.
Zunächt mal muss der Ex-Mieter gerichtsbeweisbar und mit Fristsetzung ausgefordert werden zu zahlen.
Dann gibt es die kurze Verjährungsfrist für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis von 6 Monaten nach Wohnungsrückgabe. Dies dürfte bei der geschilderten „Verfahrensweise“ des Vermieter auch hier zutreffen.
Man kann natürlich eine Klage ohne Anwalt einreichen.
Dazu muss man sich gut auskennen.
Man braucht vom Ex-Mieter eine ladungsfähige Anschrift.
Schon mal was von gerichtlichem Beweissicherungsverfahren gehört?
Als Mieter würde ich die Stromschulden abstreiten in der Erwartung, dass dieser Vermieter vor Gericht keine zweifelsfreie Beweise zustande bringt.