Mieter kündigt wegen WEV

Guten Tag, eine vermietete Eigentumswohnung wird durch eine Wohneigentumsverwaltung verwaltet.

In der letzten Eigentümerversammlung im Mai 2009 wurde für diese Wohnung folgendes beschlossen.
Es wird festgelegt, dass die def. Fenster auf Dichtigkeit geprüft und ggf. abgedichtet bzw. gang- und schließbar gemacht werden soll. Die Arbeiten sollen von einer Fachfirma ausgeführt werden und nach Aufwand abgerechnet werden.

Hiermit wird festgelegt, dass die noch nicht gestrichene Außentür und die Oberlichter ebenso wie die bereits gestrichenen 3 Haustüren weiß gestrichen werden. Die
Arbeiten sollen von der Fa. … ausgeführt werden und nach Aufwand abgerechnet werden.

Im Rahmen eines neu abgeschlossenen Mietvertrages zum 1. Juni wurden die neuen Mieter von den ausstehenden Arbeiten vor Unterzeichung des Vetrages informiert.

Kurze Zeit später wurde der Eigentümer von meinen Mieter informiert, dass die Außentür von außen im geschlossenen Zustand Weiss gestrichen wurde, Oberlichter unverändert.

Dazu die Verwaltung, wenn Sie mit der Arbeit nicht einverstanden wäre, solle man sich mich bei der Firma beschweren!

Im Sept. traf der Eigentümer sich dann endlich mit der Firma, die die Fensterarbeiten durchführen soll vor Ort. Außer, die Fenster schlecht zu machen, kam jedoch wenig dabei heraus. Nach längeren Gespräch erklärte sich dann der Chef dazu bereit, die betroffenen Fenster einzustellen und abzudichten. Terminabsprache sollte vor Ausführung der Arbeiten erfolgen.
Weiterhin wurde vereinbart, dass ein Leck in der Dachrinne repariert werden soll und ein Teilbereich gereinigt wird. Dazu hatte der Eigentümer die Zustimmung der Verwaltung.
Da die Fa. auch für das Streichen der Tür zuständig war, sprach Der Eigentümer das Thema an. Es wurde gesagt, dass die Verwaltung Ihm für den Auftrag 250€ zugesagt hätte und das dafür eben nicht mehr drin sein. Alleine die Anfahrt würde schon einen gr. der Kosten Teil abdecken.
Ca. 6 Wochen später erhielt der Vermieter die Nachricht vonm Mieter, dass die Fenster wieder einmal von aussen ohne Terminabsprache und Anwesenheit jeglicher Person jetzt mit verschiedenfarbigen Silikon, abgedichtet wurden!
Dachrinne nicht gereinigt und repariert.

Dann erfolgte die Kündigung: (Originaltext)

Zu den Gründen:

  • Fenster wurde von der Fa., von Außen mit verschiedenfarbigen Silikon abgedichtet welches vom Aussehen unzumutbar ist.
  • die Außentür wurde im geschlossenen Zustand NUR von Außen in Weiß gestrichen, da die beauftr. Fa keinerlei Kontakt aufgenommen hat, wenn man die Tür aufmacht ist die Tür an den Rändern noch braunfarbig. Die Oberlichter wurden nicht wie im übrigen Haus gestrichen. Arbeit ist absolut mangelhaft durchgeführt worden.
    Malerarbeiter beschaffte sich zudem einfach Zugang auf unsere Terasse, die Zauntür war abgeschlossen, er hat einen Teil des Zaunes aus den Dübeln in der Wand gerissen , das Schild „Warnung vor dem Hunde“ wurde zudem einfach ignoriert!
    Aus den Absprachen ging nicht hervor, dass die Tür nur von Außen gestrichen werden sollte!
    Wäre …, wäre vollständig auf das Streichen verzichtet worden!
  • weiterhin wurde die Dachrinne, wie mit der Fa. besprochen bis zum heutigen Tage nicht repariert bzw. der Teil über dem Schlafzimmer nicht gereinigt!

Vor der letzten Eigentümersammlung sprach der Eigentümer mit dem Chef der Verwaltung, bezüglich der Fenster. Diese erklärte Ihm, dass einige Fenster sich nicht mehr schliessen lassen. Deshalb schon seit 2 Jahren der Griff abmontiert sei und das der Mieter sich bei Auszug darüber beschwerte, dass ständig die Fensterbänke voller Wasser stehen würden. Dem EIgentümer wurde gesagt alles kein Problem, dies könne sogar ohne Beschluss jederzeit gemacht werden.
Nun stehe der Eigentümer mit undichten da, nicht gängigen Fenstern, die mit verschiedenfarbigen Silkon abgedichtet sind und einer Tür, die besser nicht gestrichen worden wäre und einer leeren, schwer vermietbaren Wohnung!

Gibt es irgendwelche Ansprüchte, Rechte wie Mietausfall,Schadensersatz, wenn die Wohnung nach der Kündigungsfrist noch leer stehen würde?
Denn den größten Anteil an diesem Mißstand trägt ja wohl die WEV. Kann manh Kosten für Besichtgungen, Zeitungsannouncen und Zeitaufwendungen geltend machen (wohne ca. 200km von der ETW entfernt)?
Was kann man überhaupt gegen eine solche Verwaltung machen - mit der alle anderen Eigentümer zufrieden sind - ?
Das Verhalten der Verwaltung ist doch unzumutbar und hat genug Schaden angerichtet. Kann die Verwaltung sich jeglicher Verantwortung entziehen?

PS: Habe noch nie einen Betrag geschrieben und will nicht nerven!

Moin,
Der Mieter hätte auch mit der Begründung kündigen können, dass er eine andere Wohnung gefunden hat, oder auch ohne jegliche Begründung.
Es ist nicht Sache einer WEG sich um Nachfolgemieter eines einzelnen Mitgliedes zu kümmern.
Mängel am Gemeinschaftseigentum können beim Verwaltungsrat oder der nächsten Eigentümerversammlung geltend gemacht werden.

vnA

Schon klar! Aber ich bin froh, dass der Mieter seine Gründe aufführt! Denn schließlich gab es für diese Arbeiter eine Beschluss bei der letzten Versammlung. Warum soll der Verwalter nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn er sich trotz mehrmaligen Nachfragens um nichts kümmert. Vorallem was soll eine Bemerkung seitens des Verwalters, " wenn Sie mit den Arbeiten nicht zufrieden sind, dann wenden Sie sich an die Firma!"
Schließlich ist er Fachmann!

Üblicher Umfang eines Verwaltervertrages ist NICHT die Vergabe und Beaufsichtigung von Sanierungsarbeiten.
Es kommt somit auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Hat er jedoch angefangen damit, muss er es auch sachgerecht zu Ende bringen. Ansonsten besteht möglicherweise eine Haftung seinerseits. Mit Sicherheit hat nicht jedes WEG-Mitglied das Recht dem Handwerker zu sagen was er zu tun und zu lassen hat, lediglich der Auftraggeber - wer auch immer es ist.

vnA

Hör doch mal auf, hier rumzueiern, dafür gibt es doch das Plauderbrett…
Der Verwalter hat offensichtlich gegenüber der Eigentümergemeinschaft eine schlechte Leistung abgeliefert.
Hieruas ist einem Wohnungsbesitzer ein Schaden entstanden, da sein Mieter nachweislich aus diesem Grund gekündigt hat.
Warum sollte hier kein Schadenersatz gefordert werden können?

Moin,
Fenster von Außen verschiedenfarbig abgedichtet (geht den Mieter nichts an)
Oberlichter außen andersfarbig (geht den Mieter nichts an)
Zugang der Terrasse durch Handwerker (ist möglicherweise Hausfriedensbruch des Handwerkers aber nicht des Vermieters)
Tür von außen unfachmännisch gestrichen (geht den Mieter nichts an)
Dachrinne tropft (Mangel an der Mietsache vom Mieter - falls es wirklich ein solcher sein sollte - ist anzumelden und ggf.Mietminderung)
Wo bitte ist hier ein Kündigungsgrund gegeben? Wo begründet sich ein Schadensersatzanspruch aus dem Mietrecht?
Alles weitere ist Sache der WEG mit dem Verwalter und nicht des Einzeleigentümers. Fenster- und Tür-Außenseite wie auch die Regenrinne sind Gemeinschaftseigentum. Diese gehören dem Einzeleigentümer nur anteilig.
Wenn die WEG allerdings Arbeiten zu nicht auskömmlichen Preisen erledigt haben möchte und dann nur Pfusch erhält, gilt wie immer: Geiz ist geil. Diese Problematik des Vertragsrechtes ist dann allerdings Sache Auftragnehmer - Auftraggeber. Also Verwalter - Maler und WEG - Verwalter.
Ich tippe mal: Der Richter der diesen Schadensersatzanspruch auf den Tisch bekommt, ist schnell damit fertig.

vnA

Moin,
Fenster von Außen verschiedenfarbig abgedichtet (geht den
Mieter nichts an)
Oberlichter außen andersfarbig (geht den Mieter nichts an)
Zugang der Terrasse durch Handwerker (ist möglicherweise
Hausfriedensbruch des Handwerkers aber nicht des Vermieters)
Tür von außen unfachmännisch gestrichen (geht den Mieter
nichts an)
Dachrinne tropft (Mangel an der Mietsache vom Mieter - falls
es wirklich ein solcher sein sollte - ist anzumelden und
ggf.Mietminderung)

Ich habe nicht verstanden, was Du damit sagen willst. Möchtest Du den Mietern das Recht absprechen, zu entscheiden, dass Ihnen die Wohnung nach umfassenden verpfuschten Arbeiten nicht mehr zusagt?
Dann könnte z.B. der Vermieter auch den Auftrag geben, ein paar politisch fragwürdige Symbole auf die Fassade zu pinseln, geht den Miter ja nix an…?!

Wo bitte ist hier ein Kündigungsgrund gegeben?

Das musst Du bitteschön dem Mieter überlassen, finde ich.

Wo begründet sich ein Schadensersatzanspruch aus dem Mietrecht?

Aus der Kündigung des Mieters gegenüber seinem Vermieter, ursächlich sind die schlechten Arbeiten. Wo ist das Verständnisproblem?
Ich bezweifele nicht, dass es hier möglicherweise Abwägungen statt finden müssen, aber grundsätzlich ist das erstmal plausibel.

Wenn die WEG allerdings Arbeiten zu nicht auskömmlichen
Preisen erledigt haben möchte und dann nur Pfusch erhält, gilt
wie immer: Geiz ist geil. Diese Problematik des
Vertragsrechtes ist dann allerdings Sache Auftragnehmer -
Auftraggeber. Also Verwalter - Maler und WEG - Verwalter.

Wieder mal was fürs Plauderbrett…

LG, der Kater

Moin,

Ich habe nicht verstanden, was Du damit sagen willst. Möchtest
Du den Mietern das Recht absprechen, zu entscheiden, dass
Ihnen die Wohnung nach umfassenden verpfuschten Arbeiten nicht
mehr zusagt?
Dann könnte z.B. der Vermieter auch den Auftrag geben, ein
paar politisch fragwürdige Symbole auf die Fassade zu pinseln,
geht den Miter ja nix an…?!

Genau so ist es. Wenn der VM das Haus himmelblau mit rosa Streifen anmalt ergibt sich daraus kein Kündigungsrecht und schon gar kein Schadenersatzanspruch für den Mieter. Es steht dem M jedoch zu, ganz normal zu kündigen. Ob das wegen der Farbe ist oder wegen dem kürzeren Arbeitsweg, oder der Größe oder oder oder.

Wo bitte ist hier ein Kündigungsgrund gegeben?

Das musst Du bitteschön dem Mieter überlassen, finde ich.

Stimmt. Aber, wie gesagt, er kann dann nicht Ansprüche stellen.

Wo begründet sich ein Schadensersatzanspruch aus dem Mietrecht?

Aus der Kündigung des Mieters gegenüber seinem Vermieter,
ursächlich sind die schlechten Arbeiten. Wo ist das
Verständnisproblem?

Dass es keinen gerechtfertigten Kündigungsgrund mit Schadensersatzanspruch gibt.

Ich bezweifele nicht, dass es hier möglicherweise Abwägungen
statt finden müssen, aber grundsätzlich ist das erstmal
plausibel.

Was, dass es keine Ansprüche gibt? Ja.

Wenn die WEG allerdings Arbeiten zu nicht auskömmlichen
Preisen erledigt haben möchte und dann nur Pfusch erhält, gilt
wie immer: Geiz ist geil. Diese Problematik des
Vertragsrechtes ist dann allerdings Sache Auftragnehmer -
Auftraggeber. Also Verwalter - Maler und WEG - Verwalter.

Wieder mal was fürs Plauderbrett…

Man versucht sich halt dem vermuteten Niveau seines Gegenüber anzupassen :wink:

LG, der Kater

auch von mit LG
vnA

Ich habe nicht verstanden, was Du damit sagen willst. Möchtest
Du den Mietern das Recht absprechen, zu entscheiden, dass
Ihnen die Wohnung nach umfassenden verpfuschten Arbeiten nicht
mehr zusagt?
Dann könnte z.B. der Vermieter auch den Auftrag geben, ein
paar politisch fragwürdige Symbole auf die Fassade zu pinseln,
geht den Miter ja nix an…?!

Genau so ist es. Wenn der VM das Haus himmelblau mit rosa
Streifen anmalt ergibt sich daraus kein Kündigungsrecht und
schon gar kein Schadenersatzanspruch für den Mieter. Es steht
dem M jedoch zu, ganz normal zu kündigen. Ob das wegen der
Farbe ist oder wegen dem kürzeren Arbeitsweg, oder der Größe
oder oder oder.

Das verwechselst Du aber. Es geht ja nicht um den Schadenersatzanspruch des Mieters. Um mich mal an Dein Beispiel anzulehnen, hätte hier ja der Verwalter zugelassen, dass die Handwerker das Haus unzumutbar „verschönern“. Und dass daraus Schadenersatzansprüche des Eigentümers, der sich jetzt neue Mieter suchen muss, resultieren, will ich einfach nicht ausschließen.

Wo bitte ist hier ein Kündigungsgrund gegeben?

Das musst Du bitteschön dem Mieter überlassen, finde ich.

Stimmt. Aber, wie gesagt, er kann dann nicht Ansprüche
stellen.

Tut er ja auch gar nicht.

Wo begründet sich ein Schadensersatzanspruch aus dem Mietrecht?

Aus der Kündigung des Mieters gegenüber seinem Vermieter,
ursächlich sind die schlechten Arbeiten. Wo ist das
Verständnisproblem?

Dass es keinen gerechtfertigten Kündigungsgrund mit
Schadensersatzanspruch gibt.

Irgendwie hast Du noch nicht verstanden, wer hier an wen die Ansprüche stellt.

Ich bezweifele nicht, dass es hier möglicherweise Abwägungen
statt finden müssen, aber grundsätzlich ist das erstmal
plausibel.

Was, dass es keine Ansprüche gibt? Ja.

Nein, sondern eben dass es Ansprüche berechtigt sein könnten.

Wenn die WEG allerdings Arbeiten zu nicht auskömmlichen
Preisen erledigt haben möchte und dann nur Pfusch erhält, gilt
wie immer: Geiz ist geil. Diese Problematik des
Vertragsrechtes ist dann allerdings Sache Auftragnehmer -
Auftraggeber. Also Verwalter - Maler und WEG - Verwalter.

Wieder mal was fürs Plauderbrett…

Man versucht sich halt dem vermuteten Niveau seines Gegenüber
anzupassen :wink:

Offensichtlich schätzt Du also sowohl mein Niveau, wie das des Autors des UP’s als niedrig ein? kannst Du das erläutern?

Noch mal:
Dem Eigentümer ist kein Schaden entstanden. Sein Mieter hat gekündigt ohne jegliche mietrelevante Begründung (natürlich darf er das). Daraus einen Schadenersatzanspruch gegen den Verwalter ableiten zu wollen ist absurd, zumal die Arbeiten möglicherweise noch gar nicht abgeschlossen sein müssen.
Wenn hier ein Schaden verursacht wurde, dann ist die WEG geschädigt und muss ihre Ansprüche eigenständig geltend machen.
Aber ich bin ianal und daher überlasse ich diesen fiktiven Fall einem fiktiven Richter.

@Mikesch :wink: sagt dir gar nichts? Richtig?

vnA