Guten Tag, eine vermietete Eigentumswohnung wird durch eine Wohneigentumsverwaltung verwaltet.
In der letzten Eigentümerversammlung im Mai 2009 wurde für diese Wohnung folgendes beschlossen.
Es wird festgelegt, dass die def. Fenster auf Dichtigkeit geprüft und ggf. abgedichtet bzw. gang- und schließbar gemacht werden soll. Die Arbeiten sollen von einer Fachfirma ausgeführt werden und nach Aufwand abgerechnet werden.
Hiermit wird festgelegt, dass die noch nicht gestrichene Außentür und die Oberlichter ebenso wie die bereits gestrichenen 3 Haustüren weiß gestrichen werden. Die
Arbeiten sollen von der Fa. … ausgeführt werden und nach Aufwand abgerechnet werden.
Im Rahmen eines neu abgeschlossenen Mietvertrages zum 1. Juni wurden die neuen Mieter von den ausstehenden Arbeiten vor Unterzeichung des Vetrages informiert.
Kurze Zeit später wurde der Eigentümer von meinen Mieter informiert, dass die Außentür von außen im geschlossenen Zustand Weiss gestrichen wurde, Oberlichter unverändert.
Dazu die Verwaltung, wenn Sie mit der Arbeit nicht einverstanden wäre, solle man sich mich bei der Firma beschweren!
Im Sept. traf der Eigentümer sich dann endlich mit der Firma, die die Fensterarbeiten durchführen soll vor Ort. Außer, die Fenster schlecht zu machen, kam jedoch wenig dabei heraus. Nach längeren Gespräch erklärte sich dann der Chef dazu bereit, die betroffenen Fenster einzustellen und abzudichten. Terminabsprache sollte vor Ausführung der Arbeiten erfolgen.
Weiterhin wurde vereinbart, dass ein Leck in der Dachrinne repariert werden soll und ein Teilbereich gereinigt wird. Dazu hatte der Eigentümer die Zustimmung der Verwaltung.
Da die Fa. auch für das Streichen der Tür zuständig war, sprach Der Eigentümer das Thema an. Es wurde gesagt, dass die Verwaltung Ihm für den Auftrag 250€ zugesagt hätte und das dafür eben nicht mehr drin sein. Alleine die Anfahrt würde schon einen gr. der Kosten Teil abdecken.
Ca. 6 Wochen später erhielt der Vermieter die Nachricht vonm Mieter, dass die Fenster wieder einmal von aussen ohne Terminabsprache und Anwesenheit jeglicher Person jetzt mit verschiedenfarbigen Silikon, abgedichtet wurden!
Dachrinne nicht gereinigt und repariert.
Dann erfolgte die Kündigung: (Originaltext)
Zu den Gründen:
- Fenster wurde von der Fa., von Außen mit verschiedenfarbigen Silikon abgedichtet welches vom Aussehen unzumutbar ist.
- die Außentür wurde im geschlossenen Zustand NUR von Außen in Weiß gestrichen, da die beauftr. Fa keinerlei Kontakt aufgenommen hat, wenn man die Tür aufmacht ist die Tür an den Rändern noch braunfarbig. Die Oberlichter wurden nicht wie im übrigen Haus gestrichen. Arbeit ist absolut mangelhaft durchgeführt worden.
Malerarbeiter beschaffte sich zudem einfach Zugang auf unsere Terasse, die Zauntür war abgeschlossen, er hat einen Teil des Zaunes aus den Dübeln in der Wand gerissen , das Schild „Warnung vor dem Hunde“ wurde zudem einfach ignoriert!
Aus den Absprachen ging nicht hervor, dass die Tür nur von Außen gestrichen werden sollte!
Wäre …, wäre vollständig auf das Streichen verzichtet worden! - weiterhin wurde die Dachrinne, wie mit der Fa. besprochen bis zum heutigen Tage nicht repariert bzw. der Teil über dem Schlafzimmer nicht gereinigt!
Vor der letzten Eigentümersammlung sprach der Eigentümer mit dem Chef der Verwaltung, bezüglich der Fenster. Diese erklärte Ihm, dass einige Fenster sich nicht mehr schliessen lassen. Deshalb schon seit 2 Jahren der Griff abmontiert sei und das der Mieter sich bei Auszug darüber beschwerte, dass ständig die Fensterbänke voller Wasser stehen würden. Dem EIgentümer wurde gesagt alles kein Problem, dies könne sogar ohne Beschluss jederzeit gemacht werden.
Nun stehe der Eigentümer mit undichten da, nicht gängigen Fenstern, die mit verschiedenfarbigen Silkon abgedichtet sind und einer Tür, die besser nicht gestrichen worden wäre und einer leeren, schwer vermietbaren Wohnung!
Gibt es irgendwelche Ansprüchte, Rechte wie Mietausfall,Schadensersatz, wenn die Wohnung nach der Kündigungsfrist noch leer stehen würde?
Denn den größten Anteil an diesem Mißstand trägt ja wohl die WEV. Kann manh Kosten für Besichtgungen, Zeitungsannouncen und Zeitaufwendungen geltend machen (wohne ca. 200km von der ETW entfernt)?
Was kann man überhaupt gegen eine solche Verwaltung machen - mit der alle anderen Eigentümer zufrieden sind - ?
Das Verhalten der Verwaltung ist doch unzumutbar und hat genug Schaden angerichtet. Kann die Verwaltung sich jeglicher Verantwortung entziehen?
PS: Habe noch nie einen Betrag geschrieben und will nicht nerven!
