Mieter-Kündigungsschutz bei Zwansversteigerung?

fiktiver Fall:

X ersteigert bei einer Zwangsversteigerung (ZV) ein Haus, das dem Schuldner S gehört hatte.
S hatte das Haus an Mieter M zu privaten Wohnzwecken vermietet, der dort nach wie vor wohnt und brav jeden Monat seine Miete zahlt.

Besteht für X ein besonderes Kündigungsrecht ggü dem M aufgrund des Zuschlags bei der ZV?

(„Normale“ Kündigungsmöglichkeiten (Eigenbedarf, Zahlungsverzug etc.) bitte nicht diskutieren.

Sehr geehrtes Forumsmitglied,

es besteht eine ausserordentliches Kündigungsrecht. Siehe § 57 a ZVG.

Gruß

Lars Timmermann
www.laren-property.de

Danke!

Leider doch nicht richtig.

57 a ZVG kürzt nur die Kündigungsfrist ab, beseitigt aber nicht den Kündigungsschutz des Wohnraummieters. So muß beim Ersteher in der ZV für die Kündigung eines Wohnraummieters auch ein Kündigungsgrund nach§ 573 BGB (Bsp. Eigenbedarf) gegeben sein.

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