Herr X hat sich 2 Monate zuvor bei A für eine Wohnung beworben.
Er begann mit Renovierung, da er erst zum 1.11. einziehen wollte. Seine Sachen (insbesondere Werkzeug) sind bereits in der Wohnung. Mietvertrag und Unterlagen waren ausgehändigt, aber noch nicht unterschrieben an A zurück.
2 Tage vor dem 1. sagt Herr X ab mit der Begründung, dass er sich von seiner Freundin getrennt hat und er sich die Wohnung alleine nicht leisten kann.
In der Wohnung sieht es nun chaotisch aus, da überall schon was rumiegt.U.a. einige Möbelstücke. Die Arbeiten wurden natürlich nicht beendet…teilweise nicht fachgerecht abgebrochen…
A nun keinen Mieter, Werkzeug und Möbel drinnen.
Was kann A jetzt als VM machen? Nur mündlicher Vertrag.
Herr X nicht erreichbar.
wenn es ein vertrag ist, ist es egal, ob mündlich, oder schriftlich. dann gelten die üblichen kündigungsfristen.
fraglich wäre für mich nur, ob schon ein vertrag zustande gekommen ist, wenn das papier noch nicht unterschrieben ist. rein mündlich kann man auch verträge schliessen (beispielsweise beim einkaufen - das schreibt man ja auch nicht alles erstmal nieder), aber wenn etwas schriftliches folgen soll, hätte ich meine zweifel, ob überhaupt ein vertrag geschlossen wurde. andererseit hat ja der mieter seinen willen auch dadurch bekräftigt, indem er mit der renovierung begonnen hat.
ich würde hier also von einem gültigen vertrag mit üblicher kündigungsfrist ausgehen.
aber der fall ist ja zum glück nur spekulativ. in der realität gibt es wohl keinen vermieter, der den schlüssel zur renovierung rausgibt, ohne dass der vertrag unterzeichnet ist.
ich würde hier also von einem gültigen vertrag mit
üblicher kündigungsfrist ausgehen.
grund: er hat ja mit der renovierung begonnen und damit seinen willen, die wohnung wirklich zu mieten, mehr als deutlich gezeigt - auch wenn kein papier-vertrag unterzeichnet wurde.