Mieter legt nebenkosten auf nebenkosten um

Mieter legt putzfrau auf nebenkosten um.
In dem Haus gibt es Putzplan und im Mietvertrag ist das Putzen Mieter sache.

Nun hat Vermieter ein einem brief am schwarzem Brett aufefordert das alle ordentlich putzen mögen.

Beim 2. schreiben am Schwarzem Brett hat er nun gesagt er stellt eine Putzfrau ein, Kosten werden umgelegt.

Wir haben unseren Abschnitt jedoch immer geputzt und sehen es nicht ein die kosten dafür zu tragen. 

Zumal die Abrechnung sowieso etwas komisch aussieht.

9WE obwohl 10 im Haus 600 für 10Monate, Anteil 80 € …

Wenn die Kosten der Hausreinigung nach dem Mietvertrag umglegt sind, dann kann der Mieter eine Putzfrau, ein Reinigungsunternehmen oder ähnliches beauftragen und die Kosten auf die Mieter umlegen.

Er muss sich da auch nicht darauf verweisen lassen, dass die Mieter putzen, weil es in der Entscheidungsbefugnis des Vermieters liegt, wie er für die (von ihm zunächst einmal zu besorgende) Reinigung des Gebäudes sorgt.

Nur wenn es im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist, darf der Vermieter zur Durchführung der Reinigung einen Fachbetrieb beauftragen und die bisherige Duldung der Eigenleistung widerrufen, wenn die Reinungsregebnisse ihm nicht gefallen.

Sofern der Mietvertrag keine Regelung enthält, darf der Vermieter nur dann ein Reinigungunternehmen beauftragen, wenn alle Mieter dem zustimmen.

Vielmehr hat er den Mieter abzumahnen, der nicht oder nachlässig putzt, wenn er an der Reihe wäre und auf seine Kosten eine Putzfrau in Ersatzvornahme zu beauftragen.

G imager

Hick-Hack,…

_:Mieter legt putzfrau auf nebenkosten um.

In dem Haus gibt es Putzplan und im Mietvertrag ist das Putzen
Mieter sache.

Nun hat Vermieter ein einem brief am schwarzem Brett
aufefordert das alle ordentlich putzen mögen.

Beim 2. schreiben am Schwarzem Brett hat er nun gesagt er
stellt eine Putzfrau ein, Kosten werden umgelegt._

Die Einstellung einer Putzkraft auf Kosten der Mieter ist eine einseitige Änderung des Mietvertrages und daher nicht wirksam und bindend, wenn im Mietvertrag das Putzen von den Mietern vertraglich verlangt wurde. Der Vermieter könnte nur dann eine Putzkraft bedingt beauftragen, wenn ein oder mehrere Mieter ihrer mietvertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen, dazu bedarf es aber, wie bereits hingewiesen, einer vorherigen Abmahnung.

Ich habe übersehen, dass im Mietvertrag vereinbart wurde, dass die Mieter putzen. Insofern ist meine vorstehende Antwort hier unzutreffend und die übrigen Antworten sind richtig.

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