Was macht ein Vermieter, wenn der Mieter gegen eine berechtigte Abmahnung, wegen falschem Lüftungs- und Heizungsverhalten Widerspruch einlegt.
Mieterin hat mehrfach Wäsche in Wohnung getrocknet, nicht gelüftet und unzureichend geheizt. Jetzt ist Schimmelbildung vorhanden, welche vorher noch nicht da war.
Muss ich als Vermieter auf den Widerspruch reagieren und dem Widerspruch wieder widersprechen.
Mieterin spricht nicht mehr mit Vermieterin, weil Vermieterin darum bat, ihre Probleme (angebl. Mängel) bitte schriftlich vorzubringen und nicht immer abends vor der Tür der Vermieterin zu stehen und sofort eine Klärung zu wünschen. Vermieter haben ja schließlich auch ein Privatleben. Was muss ich als Neuvermieter nun beachten?? Eine Entspannung mit der Mieterin scheint nicht in Sicht und sie lässt auch nicht mit sich reden, grüßt nicht einmal mehr.
Vielen Dank vorab