Liebe WWW Community,
ich habe die folgende Frage zu einem -fiktiven- Fall:
Eine Mieterin zahlt aus -unerfindlichen- Gründen die Monatsmiete + NK für einen Monat doppelt. Da die Mieterin keine Bankverbindung hinterlegt hat, schickt der Vermieter einen Verrechnungsscheck über die zuviel eingegangene Miete. Selbiges tat er nur einige Tage zuvor mit einem BK/HZK Guthaben. Beide Schecks wurden von der Mieterin nicht eingelöst, stattdessen rechnet diese mit der kommenden Mietzahlung vollständig und der darauffolgenden teilweise auf.
Da das Mietverhältnis seit Jahren belastet ist, reicht die Mieterin die Schecks auch nicht zurück.
Im Mietvertrag ist eine Zahlart nicht definiert, es ist lediglich der Unbare Zahlungsverkehr vorgesehen.
Mir ist bekannt, dass die Annahme von Schecks nur erfüllungshalber erfolgt, andererseits ist im Mietvertrag eben auch die Fälligkeit der Miete per Termin definiert.
Meine Frage ist, wie bewertet Ihr die Sache? Einerseits hat die Mieterin den Scheck weiterhin in Händen, andererseits hat der Vermieter ein Interesse an einer ordentlichen Buchhaltung und termingerechten Zufluss und nicht an einem aufrechnen von Forderungen aller Art mit aktuellen und zukünftigen Zahlungen.
Im Voraus danke ich für Eure Antworten