hi
ich habe mir ein haus gekauft das bewohnt wird. der bewohner hat keinen mietvertrag und wohnt seit 5 jahren dort. er weigert sich nun das haus zu verlassen.
was kann ich legal tun um selbst dort einziehen zu können.
danke
Hallo,
Das wird schwer, auch wenn er dort schon 5 Jahre wohnt, hat er wohl dafür Miete gezahlt. Bei 5 Jahren ist die Kündigungsfrist 3 Monate. Dazu kommt dann noch die Sperrfrist wegen Eigenbedarf, und die dauert 3- 10 Jahre. Ausser das Haus wurde versteigert, dann beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
MfG Stefan
Hallo,
Das wird schwer, auch wenn er dort schon 5 Jahre wohnt, hat er wohl dafür Miete gezahlt. Bei 5 Jahren ist die Kündigungsfrist 3 Monate. Dazu kommt dann noch die Sperrfrist wegen Eigenbedarf, und die dauert 3- 10 Jahre. Ausser das Haus wurde versteigert, dann beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
MfG Stefan.
hi
danke für die schnelle antwort, nur noch eine kurze frage. der mieter sagt er habe bisher immer 150 euro bezahlt, kann ich die miete für die zeit der kündigungsfrist der ortüblichen miete anpassen?
danke bernd
Hallo, ich bin zwar kein Experte, aber soviel ich weiss ja. Aber die Erhöhung sollte 20% pro Jahr nicht übersteigen. Gehe am besten zum Mieterbund, die können Dir genaueres sagen.
MfG Stefan
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hallo, der mieter hat ganz klar einen mv, der durch stillschweigen zustande gekommen ist, da sein wohnen dort seit fünf jahren geduldet wird und er miete bezahlt. also, kein mv stimmt nicht. wenn er seit fünf jahren einen mv hat, hat er kündigungsfristen. einen mieter aus dem haus zu kriegen, ist schwer bis unmöglich. auch bei eigenbedarf. sie müssten nachweisen, dass sie keinen wohnraum mehr haben und keinen mehr mieten können, dass sie sozusagen auf der straße sitzen, dann könnte eine klage auf eigenbedarf schneller gehen. wie auch immer, müssen sie einen anwalt einschalten oder den einfachen weg gehen, einfach mit dem mieter reden, ihm sagen, dass sie einziehen wollen und er bitte ausziehen soll, ihm die zeit geben, die er braucht und wenn sie es schneller haben wollen können sie ihm eine abfindung anbieten.
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hi bernd
Die erste Frage ist möchtest du das Haus selbst bewohnen oder eines deiner Kinder? Falls ja, dann musst du dem Mieter mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist mit dem Grund EIGENBEDARF kündigen.
Falls der Mieter die Miete nicht immer pünktlich bezahlt ist das ein Kündigungsgrund denn du am besten über einen Rechtanwalt schreiben lässt, dann muss er noch schneller raus.
Solltest du das Haus ersteigert haben und möchtest es selbst bewohnen rate ich dir auch über einen Rechtsanwalt einen Brief schreiben zu lassen. Wenn der Mieter die miete nicht bezahlt kannst du ihm eine Kündigungsfrist von 4 Wochen setzen. Auch wenn er danach die Miete wieder nachbezahlt ist das ein kurzfristiger Kündigungsgrund.
Du bist auch nicht verpflichtet das du den gleichen Mietpreis wie dein Vorbesitzer nur verlangst.
Falls du noch Fragen hast kannst du mir ja nochmal schreiben.
Gruß
monika61