Haben vor 6 Monaten eine Eigentumswohnung gekauft Bj. 1990. Nach Vermietung ab 1.11.12 begann der Mieter nach 6 Wochen zu reklamieren das im Bad und Schlafzimmer feucht sind. Ein Schreiner hat sich das angeschaut und strake Schwitzwasserbildung an den Fenstern festgestellt und von mangelnder Lüftung gesprochen. Jetzt hat Mieter einen Anwalt eingeschaltet, der uns aufgefordert hat den Mangel sofort durch einen Gutachter zu ermitteln und abzustellen. Fenster wären durchnässt und sollen ausgetauscht werden. Wie verhalte ich mich jetzt?
Hallo,
wenn die Wohnung bei der Übergabe am 01.11.12 an den Mieter frei von den angezeigten Mängeln war (trockene, nicht beschlagene Fenster, trockene Wände), sind die Feuchteschäden sehr wahrscheinlich auf unzureichendes Heizen und Lüften zurückzuführen. Die Mängel können auch ihre Ursache in Bauschäden an der Dachentwässerung oder am Außenputz haben. Ursache können Unbewohnte benachbarte Wohnungen sein. Das lässt sich nur sachkundig beurteilen, wenn die Örtlichkeit bekannt ist.
Im Internet ist zu diesem Thema eine Broschüre der Verbraucherzentrale einzusehen:
http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/we…
Das Einschalten eines Gutachters (Sachverständigen) durch den Vermieter bedeutet, dass der Vermieter die Verantwortlichkeit für die Feuchte in der Wohnung anerkennt. Daher mein Gegenvorschlag: Vermieter u. Mieter einigen sich zur Güte auf die gemeinsame Beauftragung u. Bezahlung eines öffentlich bestellten u. vereidigten Sachverständigen und auf die Übernahme der von diesem festgestellten notwendigen Maßnahmen an den Fenstern wie auch im Verhalten bei der Nutzung des Wohnung. Dazu ist ein schriftlicher Auftrag an den Sachverständigen von beiden Seiten zu unterschreiben. Sachverständige (öbv!) sind beim Amtsgericht, bei der IHK oder bei der Handwerkskammer zu erfragen
Ist das nicht möglich, ist wohl eine gerichtliche Klärung nicht zu umgehen. Dann ist ein einseitig vom Vermieter oder vom Mieter vorgelegtes Gutachten ein parteiliches Vorbringen, wird nicht beachtet u. durch ein vom Gericht beauftragtes Gutachten ersetzt u. mit der Kostenentscheidung dem Vermieter oder Mieter kostenmäßig zugeordnet.
Gruß
Renaux