Nehmen wir mal an, Mieter M mach am Abend seine Terassentür auf, um ein bisschen zu lüften. Er verlässt den Raum und macht was anderes. Derweil kommt Katze K durch die offene Tür und setzt sich unter die Couch von Mieter M.
Katze K gehört zweifelsfrei Nachbar N.
Folgende Fragen ergeben sich:
Kann M von N eine Unterlassung fordern? Was müsste M hierzu unternehmen?
Wenn M die Katze K rausscheucht und etwas vom Besitz von M geht zu Bruch, haftet dann N?
Wenn M die Katze K rausscheucht und Katze K geht zu Bruch, haftet dann M?
Wenn M die Katze K nicht bemerkt, die Tür schließt und Katze K eingesperrt ist und die Katze K im Anschluss auf der Suche nach einem Ausgang Schaden verursacht, haftet dann N?
Wenn M die Katze K nicht wieder rauslässt und sich stattdessen eine leckere Suppe davon kocht, haftet M?
Sind ernst gemeinte Fragen unter dem Mantel des Humors.
Dafür ist das StGB zuständig und es wird sehr, sehr übel für M.
Der Tierhalter ist haftbar für Schäden, die sein Tier verursacht.
Je nach den genauen Umständen ist das StGB zuständig sowie M privatrechtl. in der Haftung, oder auch nicht.
Je nach den genauen Umständen ist der Tierhalter haftbar, oder auch nicht.
Bei einem einmaligen Vorfall wäre ein Unterlassungsanspruch kaum durchsetzbar. Kommt es mehrfach vor, dann sollte M den N auf das Verhalten von K aufmerksam machen und sich das jeweilige Datum des „unberechtigten Zutritts“ notieren.
Gruß
vdmaster
P.S.: Wer Fragen über die Kochbarkeit von Katzen stellt, muss sich nicht über Antworten wundern.
Es gibt bereits eine Vielzahl von einschlägigen Urteilen, dass freilaufende Katzen in nicht zu großer Anzahl zu dulden sind; Freilauf gehört schließlich zur artgerechten Haltung von Katzen. Wenn M verhindern möchte, dass Katzen seine Wohnung betreten, kann er die Tür schließen.
Super. Ich habe genau gesehen, dass es die Katze meines Nachbarn war, die meine unschätzbar wertvolle Ming-Vase vom Tisch geschubst hat!
Katzen gehen nicht so leicht zu Bruch, wenn keine Gewalteinwirkung stattfindet. Ist Letzteres der Fall: Siehe Antwort auf Punkt 5.
Siehe Punkt 1 und 2 in Kombination. Grundsätzlich ist zwar der Tierhalter haftbar zu machen für Schäden, die sein Tier verursacht, aber der Nachweis gestaltet sich doch recht schwierig. Da müsste M die Sache schon per Video dokumentieren - und wenn er filmen kann, kann er auch die Katze rauslassen. Ganz abgesehen davon wäre er auch selten dusselig: Wenn er die Wohnung so lange unbeaufsichtigt offen lässt, dass sich irgendwo irgendwelche Katzen verstecken, könnte sich in dieser Zeit auch ein Einbrecher einschleichen und verstecken. Dies wäre übrigens auch deutlich weniger lebensfremd als eine randalierende Katze.
Abgesehen davon, dass Punkt 1 und 5 vertauscht waren, war die Antwort von vdmaster (vor allem angesichts der etwas fragwürdigen Frage, ob du die Nachbarskatze um die Ecke bringen darfst) perfekt.
Das ist doch realitätsfremd. Lüften ist jawohl erlaubt. Das würde ja im Gegenzug bedeuten, dass der Nachbar N mit nur genügend Katzen die Lebensqualität in Ms eigenen 4 Wänden ungestraft einschränken kann.
Nee. Ich wohne ganz alleine und habe gesehen, wie Katze K eine Tasse mit Tee umgeworfen hat, und der Tee ist in meinen Laptop reingelaufen. Sowas in der Art ist durchaus denkbar. Die Ming-Vase ist ein Sinnlosargument.
Problem bei der Argumentation: Wenn er die Katze erst rauslässt, dann hat er keinen Beweis. Schnell mal das Smartphone zücken ist hier vielleicht die bessere Idee.
Ist doch Schwachsinn. Hast du schonmal Katzen erlebt? Die sind ungefährt 15cm hoch, wenn die sich anschleichen und unhörbar. Beispiel: Man macht die Balkontür auf um zu Lüften und setzt sich wieder von seinen Fernseher. Jetzt kann die Katze ganz locker und unbemerkt reinlaufen, das kann - je nach Chuzpe der Katze - in unter 10s erledigt sein. Wenn es jetzt noch dunkel ist, dann muss die Tür nicht unbedingt lange auf sein. So, nun stehe ich auf und knalle die Balkontür zu. Was denkst du, was die Katze macht, he? Die versteckt sich unter der Couch oder sonstwo.
Tada: Dein Gerede ist als naives Wunschdenken entlarvt.
Genau so ein naives Katzenliebhaberargument. Ein Einbrecher lässt sich aber eventuell vom Gartenzaun abhalten, eine Katze eher nicht. Und du kennst auch die Gegend und die Einbruchsrate beim UP nicht.
Aus jedem deiner Sätze spricht: „Lass bloß die arme, unschuldige Katze in Frieden.“ Das Gegenteil kann aber gut sein. Stell dir doch mal vor, der UP hat kleine Kinder mit Hausstaubmilben- und Tierhaarallergie. Da muss man viel Lüften und braucht ganz sicher keine Katze im Haus.
Ich ärgere mich total darüber, wenn dem UP hier vermittelt wird, dass er eine Katze in seinem Wohnzimmer dulden muss und er keine Handhabe dagegen hat. Das kann jawohl nicht sein. Ich bin nun auch kein Rechtsexperte aber das ist echt peinlich.
und zu … „Abgesehen davon, dass Punkt 1 und 5 vertauscht waren, war die Antwort von vdmaster (vor allem angesichts der etwas fragwürdigen Frage, ob du die Nachbarskatze um die Ecke bringen darfst) perfekt.“
Will ich sagen: Was ist denn daran perfekt, wenn ich nach konkreten Antworten suche und „vielleicht“ bekomme. Das ist doch nicht perfekt.
Du verstehst das falsch. Er/Sie meint nicht die jetzt noch vorhandenen Antworten, sondern die lustigen Späße, die zuerst da standen. Da hat ein Mod und auch ein Produktmanager offenbar versagt.
ich hatte die Fagen rückwärts beantwortet. Leider hat die suboptimale Software dann die von mir händisch richtig geschriebene Nummerierung automatisch umgedreht.
5=1
4=2
3=3
2=4
1=5
Wenn M die Katze K rausscheucht und etwas vom Besitz von M geht zu Bruch, haftet dann N?
Antwort: Nimmt er einen Tennisschläger und fuchtelt damit in der Gegend herum und beschädigt selbst mit dem Tennisschläger seinen Fernseher, dann hat M Pech gehabt, da er grob fahrlässig handelte.
Noch eine Antwort: Macht er Gerlusche a la „husch-husch“ und geht dabei mit offenen, nach unten ausgestreckten Handflächen auf die Katze zu, die aus „Katzenblödheit“ und „Schreck“ an einen seidenen Wandteppich springt und dadurch mit den Krallen beschädigt, dann ist der Tierhalter haftbar. Es liegt hier eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung vor.
Daher: Je nach Umständen entweder „ja“ oder „nein“ oder vielleicht auch „teilweise“.
Ernsthaft? Andere Probleme hast du nicht? Und dafür musst du dann die Katze umbringen?
Wie wäre es denn mal mit einem freundlichen Gespräch mit dem Nachbarn, ob er außer der Katze auch ne Haftpflichtversicherung hat. Jeder vernünftige Katzenhalter hat keinerlei Probleme damit, sie dafür zu beanspruchen.
Aber natürlich kann man auch das Rechtssystem bemühen, wenn man nicht mehr kommunizieren kann.
Danke für eure Antworten. Geht echt nicht gegen euch aber
Was ist das für ein beschissenes Forum? Wie soll ich denn hier verstehen, wer worauf antwortet? Und oben links blinkt es „3 neue Antworten“ und da klicke ich drauf und komme irgendwo auf der ganzen Seite hin. Wie finde ich denn jetzt diese 3 neuen Antworten? Muss ich den ganzen Text nochmal lesen?
Ist das euer Ernst? Wer bitte denkt sich so eine Scheiße aus?