Mieter mis Hausmeisterfunktion - Was beachten

Hallo,

mal angenommen in einem Haus wohnen mehrere Mietparteien. Eine Wohnung soll mit Hausmeisterfunktion vermietet werden (um Handwerker zu sparen)

Ginge das einfach so?? - oder muss dieser Mieter einen Handwerksberuf nachweisen

(ich meine mal gelesen zu haben, daß die Eröffnung eines Hausmeisterservice nicht so einfach geht wegen Handwerkskammer)

Und die Mieter?..müssen die dann diesen „Hausmeister“ ungeprüft in ihre Wohnung lassen?..Oder könnten sie zumindestens den Nachweis einer Unfallversicherung verlangen??? und eines Auftrages natürlich??

Vielen Dank für Eure Hinweise
Gruss
Suse

Hallo,

mal angenommen in einem Haus wohnen mehrere Mietparteien. Eine
Wohnung soll mit Hausmeisterfunktion vermietet werden (um
Handwerker zu sparen)

Für was wird dann der Hausmeister benötigt ? Diese Kosten, die der Haumeister für Handwerkertätigkeiten aufzubringen hat, sind nicht umlagefähig.

Ginge das einfach so?? - oder muss dieser Mieter einen
Handwerksberuf nachweisen

Kommt auf den VN an.

(ich meine mal gelesen zu haben, daß die Eröffnung eines
Hausmeisterservice nicht so einfach geht wegen
Handwerkskammer)

Ein Hausmeisterservice ist was anderes als die Hausmeistertätigkeit im Haus, in dem ich Mieter bin. Der Hausmeisterservice bietet Leistungen auch anderen an, die nicht in dem Gebäude wohnen. Als Mieter soll er aber nur in dem Haus tätig sein, in dem er wohnt.

Und die Mieter?..müssen die dann diesen „Hausmeister“
ungeprüft in ihre Wohnung lassen?..Oder könnten sie
zumindestens den Nachweis einer Unfallversicherung
verlangen??? und eines Auftrages natürlich??

Sorry, aber an dieser Fragestellung in Gesamtzusammenhang ist doch etwas nicht richtig. Der VM muss den Hausmeister anmelden, für ihn mindestens den MINI-Job anmelden und der Hausmeister ist der Berufgensosenschaft zu melden.

Und selbstverständlich hat ein Hausmeister ohne Zustimmung des Mieters überhaupt nichts in dessen Wohnung zu suchen und ohne Auftrag ohnehin nicht.

Hier sollen offenbar Kontrollfunktionen durch den Hausmeister durchgeführt werden, ebenso mögliche Reparaturen und Verwaltungsaufgaben. Der VM kann hier von vorneherein mindestens 33 % der Kosten des Hausmeisters nicht umlegen. Soll der Mieter für seine Tätigkeit eine günstigere Miete zahlen ist dieser Differenzwert als Einkommen anzurechnen, zu versteuern und es sind Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.

Grüsse Günter

Hallo Günther,

entschuldige bitte, wenn ich meine Frage etwas ungschickt formuliert habe.

Die letzten 3 Absätze beantworten meine Frage hinreichend - recht herzlichen Dank dafür

Gruss
Suse