liebes orakel,
man stelle sich folgendes szenario vor:
ein mieter weigert sich, sich polizeilich anzumelden, und meldet sich stattdessen zum schein bei einem freund (name dem vermieter nicht bekannt) an - vermutlich als untermieter. im oktober zieht der mieter mit einer mietschuld von ca. 1000,- euro aus, ohne dem vermieter seine neue adresse mitzuteilen (hab nur die handynummer, er nimmt aber nicht ab).
eine auskunft beim einwohnermeldeamt ergibt nur die scheinadresse, wo er sich ja schon im juni angemeldet hatte. unter dieser adresse findet man leider ein mehrfamilienhaus, an dem keine klingel und kein briefkasten auf die scheinanmeldung des schuldners hindeutet. klar … er wohnt ja auch nicht dort, und will bestimmt auch keine post bekommen.
der vermieter möchte aber einen gerichtlichen mahnbescheid gegen den ex-mieter erwirken, damit seine forderungen dokumentiert sind und lange bestehen (3 jahre? 30 jahre?). die dabei anfallenden gebühren sind gerade noch verträglich, aber es sollten möglichst keine anwalts-, gerichts- o.ä. kosten entstehen, denn der mieter ist mittellos und hat auch eine eidesstattliche versicherung abgegeben.
den bescheid an die meldeadresse zu schicken, bringt doch aber nichts, weil ja der name des schuldners nicht an der klingel / am briefkasten steht, und auch seine tatsächliche anschrift nicht bekannt ist. eine arbeitsstelle, einen pkw oder sonstiges hat der mieter auch nicht.
wird der bescheid durch den briefträger doch zugestellt, weil davon auszugehen ist, daß der weiß, wo er klingeln muß?
bekommt die post die anmeldedaten aller bewohner vom einwohnermeldeamt aktualisiert?
gilt die zustellung als erfolgt, wenn der brief nicht zugestellt werden kann?
müßte die wohnungsbaugesellschaft des mehrfamilienhauses auskunft erteilen / nur der polizei?
weiß jemand sonst noch einen guten trick, an die echte adresse oder an den namen des freundes zu kommen?
lg, pit