Hallo,
mein neuer Mieter möchte einen befristeten Mietvertrag haben. Das Gesetz sieht das aber nicht vor. Kann ich das als Vermieter einfach in den Mietvertrag schreiben, dass der Mieter befristet wohnen möchte und ist so eine Klausel dann verbindlich?
Vielen Dank für etwaige Antwort.
Hallo,
ist es vom Mieter zu viel verlangt, dass er zum gewünschten Mietvertragsende eine Kündigung schreibt? Ich verstehe das Problem nicht! Die Kündigungsfristen sind Mindestfristen. Er kann dir also die Kündigung zum gewünschten Termin gleich mit dem Mietvertrag überreichen.
Gruß
Christa
Der Mieter hat nach BGB eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wenn das gewünschte Verhältnis nicht kürzer ist, kann die Kündigung gleich bei der Unterzeichnung des Vertrages bestätig werden. Falls das Vertragsverhältnis kürzer sein soll, könnte bei Vertragsunterzeichnung eine Vertragsaufhebung zum… vereinbart werden.
Das Gesetzt kennt durchaus den Zeitmietvertrag nach § 575 BGB. Allerdings ist das mal wieder so ein Klassiker des überschießenden Mieterschutzes in unserem Land, denn dieser Paragraph geht davon aus, dass der Vermieter unbedingt dem Mieter einen solchen Vertrag unterschieben will, wovor dieser gesetzlich zu schützen sei. Daher ist der Zeitmietvertrag nur unter engen Voraussetzungen für den Vermieter (Eigenbedarf, gewerbliche Nutzung, Sanierung) möglich.
Daran, dass auch mal ein Mieter durchaus Interesse an einem Zeitmietvertrag haben könnte, hat der Gesetzgeber nicht gedacht, Und insoweit ist ein Zeitmietvertrag aus vom Mieter gewünschten Gründen nicht möglich.
hi,
da der Mieter ohnehin Kündigen kann, wie es im beliebt, ist es aus logischer Sicht einfach unnötig.
Einzigen Vorteil den ich irgendwie erahnen könnte, wäre ein befristeter Mietvertrag auf mehrere Jahre, um dem Vermieter damit auch die letzte Möglichkeit einer Kündigung zu nehmen.
grüße
lipi
Auch bei einer Kündigung kann man Fehler machen, z.B. schlicht und ergreifend die Frist versäumen, wenn es so weit ist. Und wie Du schon geschrieben hast, kann es ja auch im Interesse des Mieters sein, für den vereinbarten Zeitraum die Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters entsprechend zu begrenzen.
Dafür gibt es die Möglichkeit des Kündigungsverzichts.
Ich erkenne hier überhaupt kein Problem.
Gruß
anf
hi,
Das heißt dann aber nicht befristeter Mietvertrag.
Er will eben ein Quad mit Dach und kein Auto.
grüße
lipi
Hallo,
über welchen Zeitraum sprechen wir denn?
Zwei Wochen, drei Monate, sechs Jahre?
Es gibt da durchaus Gestaltungsmöglichkeiten.
Und dann müsste man noch wissen, was die Intention des Vermieters ist. Will der Vermieter, dass am Ende der geplanten Laufzeit der Mieter auf jeden Fall ausszieht? Das wäre m.E. der einzige Fall, wo es schwierig wird.
Wenn der Mieter lediglich sicherstellen will, dass der MV zu einem bestimmten Datum ausläuft, dann kündigt er halt fristgerecht. Ist es ein extrem kurzer Zeitraum, so wird dem Mieter im MV eine besonders kurze Kündigungsfrist eingeräumt - das wäre erlaubt (dem Vermieter darf hingegen keine beliebig kurze Frist eingeräumt werden).
Völlig unabhängig von allen Fristen kann ein MV durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden.