Hallo,
angenommen, vor ca. 35 Jahren frägt ein Mieter den Vermieter (städtische Wohnbaugesellschaft), ob er sein gemietetes Häuschen auf eigene Kosten modernisieren und u.a. eine Gas-Zentralheizung einbauen darf. Er darf und alles gut soweit. Es würden dem Mieter zum heutigen Zeitpunkt keine schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, ob etwas mündlich vereinbart wurde, kann aus Demenzgründen nicht mehr rekonstruiert werden.
Irgendwann müßte der Gas-Brenner (immer noch gleicher Mieter) wegen Umweltschutzauflagen ausgetauscht werden. Kann man aus den vorliegenden Angaben erkennen, wer für den Ersatz zuständig ist? Mieter oder Vermieter?
Danke und Gruß