Mieter möchte Mietkaution, diese besteht jedoch nach Eigentümerwechsel nicht mehr

A hat eine vermietete Wohnung gekauft. Diese Wohnung gehörte C, der jedoch verstorben ist und davor sein ganzes Geld (somit auch die Mietkaution) verprasst hat. Die Wohnung wurde durch die Bank von C verkauft.

Nun will der Mieter B ausziehen und verlangt seine Mietkaution. Diese existiert jedoch nicht. Als A die Wohnung gekauft hat, war im Kaufvertrag vermerkt dass eine Mietkautiion nicht besteht.

Muss A nun die Mietkaution aus eigener Tasche zahlen oder hat hier in diesem Fall B einfach nur pech gehabt?

Wenn der Mieter die Zahlung der Kaution an den Vorbesitzer beweisen kann, dann dürfte das höheres Gewicht haben, als die Anmerkung im Kaufvertrag.

Demnach dürfte der Mieter auf Auszahlung der Kaution plus Zinsen für die ganze Zeit ein Anrecht haben.

Wenn B nachweislich eine Mietkaution geleistet hat besteht Anspruch gegenüber A.

Moin!
Wenn man eine vermietete Wohnung kauft, kauft man mit „Mann und Maus“. Soll heißen: mit allen Pflichen und Rechten des Verkäufers (Verkäufer ist in diesem Fall der Erbe, der auch eine Bank oder ein Verwandter sein kann) wird die Wohnung übernommen.Kann der Mieter nachweisen, daß er eine Mietlkaution bezahlt hat und der neue Eigentümer kann nicht nachweisen, daß diese Kaution bereits zurückbezahlt wurde, muß m.E. der neue Eigentümer dem Mieter die Kaution zurück zahlen. Egal, was in einem Kaufvertrag zwischen neuem Eigentümer und -in diesem Fall- einer Bank steht.
Hier geht m.E. das Mietrecht (für den Mieter) vor.
Gruß
MK

evtl. Bank regresspflichtig
Hallo,
grundsätzlich sehe ich das genau wie die 3 bisherigen Antworter.
Zusätzlich würde ich prüfen lassen, ob die Bank für ihre Falschaussage im Kaufvertrag haftbar ist.
Freundliche Grüße
Thomas

ich schliesse mich den vorrednern an,es besteht recht auf auszahlung.der mieter kann die zahlung ja sicher irgendwie belegen.

Moin. was sollen solche konstruckte? Hast du lange Weile? Dafür ist mir meine Zeit zu schade

Gruß connection

OT: FAQ und Experten
Hallo,
wahrscheinlich stört Dich die verallgemeinerte Darstellungsweise. Als angeschriebener Experte bist Du wohl nicht so vertraut mit der immer wieder missachteten FAQ 1129?
Die Vermischung von Forum und Expertenwesen bringt einige Verwirrung, ist aber von der obersten Leitung unbedingt so gewollt.
Im Forum gestellt Fragen werden auch zwangsweise an die E. geschickt.
Freundliche Grüße
Thomas

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Hallo! Zuerst die Kaution an Mieter auszahlen dann diese wieder von der Bank einfordern mit der Sie den Kaufvertag gemacht haben.

Zuerst Kaution auszahlen dann diese von der Bank wieder holen…