Mieter möchte vermieter ärgern

hallo

ein 2 famillienhaus. mieter wohnt oben, vermieter unten.

seit 2 1/2 jahren wohnen die mieter in dem haus. bisher war es ein gutes verhältnis. die letzten 3, 4 monate aber wird die luft immer schärfer.

die vermieter ( wohl langsam in den wechseljahren ) machen ständig neue vorschriften. der mieter darf dies nicht mehr, er soll das wegräumen, usw.

als vor kurzem es zum streit kam mit dem vermieter lies dieser durchblitzen das wohl eine andere wohnung für die mieter besser geeignet sei.

der mieter schließt daraus wohl das bald die kündigung einflatern wird ( falls so einfach überhaupt möglich ).

der mieter hatte sowieso im auge auszuziehen.

aber trotzallem möchte der mieter sich nicht alle bieten lassen und den vermieter ärgern.

da wäre z.b. das wasser und energiepass thema. es wurde nie ein pass zur verfügung gestellt. das haus ist baujahr 1960 und in dementsprechenden zustand ( keine dämmung, uralte wasserrohre, heizungen, etc. )

beim wasser ist es sogar so das es (anscheinend ) sehr mit bakterien verseucht ist. im bad bilden sich ständig schnell ekelige ablagerungen und auch tee und kaffee mit dem wasser schmecken eher bitter.

der mieter vermutet das die rohre uralt sind. kann er eine wasserprobe prüfen lassen und bei etwaigen verschmutzungen die vermieter verklagen ?

welche anderen möglichkeiten hätte der mieter noch ?

es ist wohl nichts mehr zum guten hin zu kitten bei den beiden parteien

mfg

Hallo,

die beste Art ist,so shcnell wie möglich ausziehen…alles andere kostet nur Nerven.

Stichwort Maschendrahtzaun

Bei solchen Gartenzwerg-Grabenkämpfen gibt es nur einen Gewinner…nämlich die Justiz und ihre Organe (Ra`e und Gerichte).

Das Geld sollte man lieber in einer anderen Wohnung in eine schöne neue Einrichtung stecken oder man macht davon Urlaub.

Auf alle Fälle hat man da mehr von als von jahrelangen Prozessen,die einem nur die Nerven
ruinieren…

Mehr Infos ?
Mehr Infos zu den Streitigkeiten und Mängeln wären gut.

Aber ich glaube das in einem 2 Famillienhaus ( mit Vermieter ) Sonderregeln herrschen. Kenne Sie aber nicht spontan. Gegebenfalls mal googlen.

Gruß

ja, aber der mieter vermutet das der VM genau das erreichen will.

der mieter möchte halt auch für sein recht kämpfen. er hat privatrechtschutz und möchte diesen auch nutzen.

da im moment keine andere geeignete wohnung zur verfügung steht, möchte der mieter im moment auch noch nicht ausziehen ( jedoch spätestend bis ende des jahres ). bis dahin will der den VM noch ein wenig in die schranken weisen

Mehr Infos zu den Streitigkeiten und Mängeln wären gut.

nunja, also :

der mieter wusste ja von anfang an das die wohnung altbau ist und er dadurch höhere heizkosten hat. dementsprechend war die miete auch günstiger und die vermieter waren froh jemand zu haben mit denen sie auskamen.

nun war er aber so das die letzten monate immer öfters kleinigkeiten moniert wurden. der mieter soll seine farräder andersder stellen ( obwohl schon seit anfang an dort ), er solle weiter hinten parken da der vermieter nicht mit seine auto rauskommt. ebenfalls soll er nicht mehr so oft grillen auf dem balkon da der geruch in die wohnung zieht. nach 22 uhr solle man rein gehen und nicht mehr auf dem balkon sitzen. der wäschekorb darf nicht so rumstehen, usw. die liste geht ewig.

im haus sind halt die mängel die fehlende dämmung. trotz dauerheizen im winter wirds kaum über 20 grad warm. in einem zimmer hat sich schon schimmel deswegen gebildet ( baumangel ? ). das wasser schmeckt bitter und es bilden sich sofort nach dem duschen schwarze schimmelflecken ( auch an toilette und waschbecken ).

da es zur zeit keine alternative wohnung in dieser größe und zu einem guten preis gibt, will der mieter momentan noch nicht ausziehen. aber trotzdem auf sein recht pochen.

Aber ich glaube das in einem 2 Famillienhaus ( mit Vermieter )
Sonderregeln herrschen. Kenne Sie aber nicht spontan.
Gegebenfalls mal googlen.

hab was gefunden mit nur 3 monaten kündigsfrist ohne angabe von gründen !? so einfach kann das ja auch nicht sein, oder ?

Hi,

dem Vermieter die Mängel schriftlich anzeigen (Bilder machen und mitsenden) und Frist zur Beseitigung setzen…

Viel Gruß von Tara

Vermieter muss hier keine Begründung anführen (etwa Eigenbedarf).
Er kann das Sonderkündigungsrecht mit verdoppelter Kündigungsfrist von nun 6 Monaten nutzen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573a.html

MfG
duck313

Ruf RTL 2 an…
…die suchen immer Leute, die gern auf Eskalation hinarbeiten.

Hast Du zu viel Zeit und Energie? Setze sie sinnvoll ein statt für so Kinderkram.

Grüße
kernig
Die solche Gedanken durchaus kennt, aber zum Glück durch Nachdenken vom Maschendrahtzaun fenbleiben konnte

Schon mal daran gedacht, dass der Schuss auch nach hinten losgehen könnte? Wenn es dem Vermieter gelingt Schäden auf das Mieterverhalten zurückzuführen (Schimmel, ungenügende Heizung) kann das richtig teuer werden.
Energiepass hätte vor Vertragsabschluss vom Mieter verlagt und vom Vermieter vorgelegt (nicht übergeben) werden müssen. Daraus ist im Nachhinein nichts zu drehen.
Zum Wasser: So alt kann die Wasserleitung nicht sein (höchstens Baujahr des Hauses). Dabei sind die 60er nicht so lange her wie die 50er oder die 20er. Davon, und älter, gibt es noch Unmengen in Deutschland. Und wenn wirklich was gefunden wird, wird halt die Leitung gereinigt und von innen beschichtet. Kostet nicht die Welt.

vnA

Hallo

Was Du weiter unten als Mängel aufgeführt hast, mag Dir nicht gefallen, es handelt sich aber im Großen und Ganzen nicht um Mietmängel im Sinne BGB § 536 ff sondern eben um den angemieteten, vertragsgemäßen Zustand.
http://www.mietminderung.org/mietminderung-schlechte…

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, wird sie bzw. deren Anwalt Dich sicher gern sehr ausführlich über die feinen Unterschiede aufklären.

Dein Vermieter darf Modernisieren (den Wohnwert/die Wohnqualität verbessern, dämmen, Heizung erneuern etc.) - damit verbunden ist er aber auch zu einer entsprechenden Mieterhöhung berechtigt > BGB § 559.

Was bleibt noch?
Energiepass: ist bei Anmietung vorzulegen; eine Vorlagepflicht im laufenden Mietverhältnis besteht nicht
PKW-/Fahrradabstellplatz: wenn Du bestimmte Plätze angemietet hast (Mietvertrag?), kann der Vermieter nicht grundlos andere Plätze bestimmen - wenn die Stellplätze gar nicht im Mietvertrag auftauchen, dann bestehen aber keinerlei Ansprüche auf irgendwelche Flächen
Grillen auf dem Balkon: sollte man vernünftigerweise von sich aus nicht (z.B. muss man natürlich für die Beseitigung von dadurch entstehender Russflecken an der Fassade aufkommeng, dann noch die Brandgefahr …); wenn tatsächlich Rauch in Wohnung(en) zieht, darf der Vermieter aber auch ein Verbot aussprechen
nach 22 Uhr: ist das Nichteinhalten von Zimmerlautstärke (so dass nichts in andere Wohnungen dringt) eine Ordnungswidrigkeit

Selbst wenn da aber ein Hauch von Rechtsanspruch auf „in die Schranken weisen“ auszumachen ist, bleibt zu bedenken, dass der Vermieter im selbstbewohnten 2-Fam.-Haus eben ganz einfach nach BGB § 573 a ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Womit das „Vermieter ärgern“ recht schnell zum „selbst ägern“ umschlagen dürfte …

Grüsse Rudi

Genau schnell ausziehen…
und nackig in den Garten legen, mehr Straffe für den Mieter kann es nicht geben.

http://www.mopo.de/recht/-sote-duerfen-sich-mieter-n…

der mieter möchte halt auch für sein recht kämpfen. er hat
privatrechtschutz und möchte diesen auch nutzen.

Das ist auch der Grund, warum ich dafür bin, Rechtsschutzversicherungen zu verbieten, die Klagen finanzieren: Weil sie dem Prozesshanseltum Vorschub leisten.

Dabei ist es so einfach: Wenn ich sicher bin, im Recht zu sein, brauche ich keine Versicherung. Und wenn ich nicht sicher bin, prozessiere ich halt nicht. Und wenn ich arm bin und gute Aussichten habe, zu obsiegen, dann gibt es sogar Prozesskostenhilfe.

Klar, dass die Einstellung den Rechtsanwälten im Forum nicht so schmeckt, es braucht diesbezüglich also keine kunstvoll den Eigennutz verbrämenden Erwiderungen. :smile:

s.

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Hallo

der mieter möchte halt auch für sein recht kämpfen. er hat
privatrechtschutz und möchte diesen auch nutzen.

Verkaufe nie einem Schwaben eine Rechtschutzversicherung.
Er wird sie nutzen! Einfach weil er sie hat.

MfG Frank

Gesunde Vorurteile geben labilen Menschen Halt

Verkaufe nie einem Schwaben eine Rechtschutzversicherung.
Er wird sie nutzen! Einfach weil er sie hat.

Offenbar wird der Verkauf von Rechtsschutzversicherungen an Schwaben bereits seit längerem boykottiert.

Oder, was wahrscheinlicher ist: Schwaben sind von sich aus verträglicher als die meisten anderen Deutschen.

Jedenfalls

http://media1.faz.net/ppmedia/aktuell/1608786866/1.2…

s.

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Grds. kann der VM euch mit um drei Monate verlängerter Frist grundlos ordentlich kündigen, § 573a Abs 1 BGB oder euch einen fristlosen Aufhebungsvetrag anbieten.

Und einen Grund ihn zu ärgern sehe ich nicht: Es gibt kein Gewohnheitrecht, eure Räder abzustellen wie immer, keine Mietmängel, die bei Einzug bereits vorhanden waren (Dämmung, Wasserrohrstandard), eine Sanierung der Bleirohre dürft ihr mit 11% der Koaten über Modernsierungserhöhung mitbezahlen und ein Energiepass war 2012 nur auf Verlangen vorzulegen.

G imager