Hallo,
wenn in einem 5-Parteien Mietshaus (Baujahr 1900) eine Gaszentralheizung (Bj. 1978) installiert ist, und diese Heizung den halben Kellerbereich mitheizt, und die Heizungsrohre wahrscheinlich schlecht isoliert sind, und die Mieter -um Heizkosten zu senken- den Vermieter verpflichten möchten die Heizungsanlage zu modernisieren, kann dieser dann die Modernisierungskosten auf die Mieter so umlegen, dass die Warmmiete im endeffekt genau so hoch ist wie vor der Modernisierung?
Also, können die Kosten für die neue Heizung die Heizkosteneinsparung aufzehren?
Gruß
Roland