Hallo Forum,
Ich hätte eine Frage zu folgender Konstellation:
Im Mietvertrag eines Mieters wurde vom Vermieter schriftlich vereinbart, das die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt, unter der Bedingung, das der Mieter einen Nachmieter liefern muss.
Nun hat der Mieter gekündigt, und ist willig einen Nachmieter zu suchen. Er kann aber nicht dafür garantieren, jemanden innerhalb der drei Monate zu finden, da die Wohnung etwas abgelegen liegt.
Meine Frage:
Ist der Mieter zur Zahlung der Miete über die 3 Monatsfrist hinaus verpflichtet? Ist die o.g. Klausel überhaupt zulässig? Und wo findet man eventl. einen Rechtsentscheid?
ich vermute, das in dem Fall, das kein Nachmieter gestellt wird, die gesetzliche Kündigungsfrist greift.
Wenn diese Klausel nur ein Zusatz ist und im Mietvertrag ansonsten die gesetzlichen Fristen aufgeführt sind, ist es ein entgegenkommen des Vermieters, nach einer Wohndauer über 5 Jahre, früher die Wohung verlassen zu können. Das würde bedeuten, das Du nach nach einer Mietzeit von z.B. 10 Jahren, eine Kündigungsfrist von anstatt 12 Monaten nur 3 Monate hast.
Andersrum gesehen mußt Du bei einer Mietdauer unter 5 jahren sowieso nur drei Monate einhalten, ohne einen Nachmieter stellen zu müssen, da dies die gesetzliche Kündigungsfrist ist. In diesem Fall wäre der Zusatz ungültig, da dies den Mieter unverhältnismäßig benachteiligen würde. So eine Klausel, die eine kürzere Kündigungsfrist vorsieht, betrifft aber nur den Mieter, der Vermieter muß sich immer an die gesetzlichen Fristen halten. Schau mal in den Mietvertrag, ob auch die normalen Fristen aufgeführt sind.
Hallo Wolfgang,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde mich wohl doch nochmal beim Mieterbund kundig machen müssen, aber Dein Gegenbeispiel klingt ermutigend!
Hallo Roland,
vielen Dank für Deine Antwort. Gibt es irgendwo eine Quelle, auf die ich mich mit der „unverhältnismäßigen Benachteiligung“ beziehen könnte?
viele Beispiele für die unverhältnismäßige Benachteiligung findest Du in dem Mieterlexikon des Mieterbundes.
Das kostet 20,-DM und bekommst Du in fast jeder Buchhandlung oder direkt unter http://www.mieterbund.de
Ich finde, dieses Buch sollte jeder Mieter haben.
Hallo Roland,
vielen Dank nochmal für Deinen Hinweis. Ich werde morgen einmal beim Mieterbund vorbeigehen (hatte ich nach den Beiträgen sowieso vor) und mir das Buch besorgen.
MfG
Andreas Heil
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