dies dürfte ein etwas brisantes Thema sein, finde dazu aber leider nirgends eine Antwort.
Ich stehe kurz vor dem Kauf einer 85m² Wohnung mit 3 Zimmer. Das Problem dabei ist dass der Besitzer die Wohnung vor 2 Monaten vermietet hat, weil er ins Krankenhaus musste und einen längeren Mietausfall vermeiden wollte.
Ich möchte die Wohnung für den Eigenbedarf beziehen, weil ich dadurch ca. 110km täglichen arbeitsweg spare. Zudem möchte ich mit meine Freundin zusammen ziehen,
da wir beide noch im Elternhaus wohnen.
Wenn ich die Wohnung kaufe, übernehme ich bekanntlich automatisch die Mieter und man dürfte annehmen das diese (zurecht) stink sauer sein werden wenn der Eigenbedarfserklärung in den Postfach flattert.
Deshalb meine Fragen:
Wie gehe ich am besten vor?
Sollte ich eine Vermieterrechtsschutzversicherung abschließen?
Wenn ja, wird diese erst nach 3 Monaten aktiv, dann müsste ich nach 3 Monaten den Eigenbedarf anmelden, falls ich das richtig verstanden habe.
Übernehmen die Vermieterrechtsschutzversicherung überhaupt Klagefälle wegen Eigenbedarf?
Kann man eine Vermieterrechtsschutzversicherung im voraus abschließen ohne Besitzer zu sein?
Hi
du hast recht takt gefühl ist hier am besten angebracht. Mein Tipp ist der … gebe dem Mieter Zeit verhandle mit dem noch Eigentümer das er diese Räumung veranlasst. Wenn du das machst dann kann eventuell der nochMieter sagen ok ich gehe aber die Umzugskosten mußt du als Schadensersatzleitung übernehmen. das verteuert die sache lieber gut überlegen. Die andere Möglich keit ist sicherlich nur evetuell von erfolg gekrönt indem du dem Mieter erklärst dass du die Wohnung kaufen willst in ein paar Monaten und er solle sich im laufe der Zeit auf einen Umzug einstellen. damit gibts du ihm Zeit schützt dich aber nicht vor der Tatsache das er dann doch bei dem Schadenserstaz landet…
Gruß
Peter
Hallöchen - guten Abend - ja - ja - das ist sehr komplex das Rechtsgebiet.
Aber zunächst zur Rechtsschutzfrage.
Die Wartezeit beträgt drei Monate und das heißt, dass der Anlass für den Streitfall nicht vor und nicht in der Wartezeit liegen darf. Also, wenn Sie Eigentum erwerben wird das wohl das auslösende Datum für Ihren
Selbstnutzungsanspruch und somit Schadensdatum. - - Aber - - - fragen Sie doch einmal einen RS-Vertreter.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Gruß aus Unna
Manfred
den rechtsstreit wirst du schon irgendwann gewinnen, mit und ohne versicherung, weil wegen berechtigtem interesse kein mietling so lange die schützende hand eines noch so mieterfreundlichen richters bekommen kann. jedoch wird keine versicherung dir zur einer schnelleren abwicklung verhelfen.
besser ist es du gehst jetzt schon zum mietling und sprichst es an. wenn er nur gegen abfindung raus gehen will, sprichst du mit dem verkäufer, ob er den KP um die abfindung reduzieren würde. das wäre der bequemste weg.
Sie sollten einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren - das ist billiger und erspart Ihnen sicher einigen Ärger - egal, ob Sie eine Rechtschutzvers. haben oder nicht.
MfG
Dr.Schamberger
Ich habe mich nun doch gegen diese Wohnung entschieden weil ich vieles neues in Erfahrung bringen konnte:
Die Mieterin ist allein erziehende Mutter die vor kurzem vom Mann verlassen wurde. Sie bezieht außerdem Hartz IV.
Bei der Besichtigung hat der Verkäufer die Mieterin angelogen. Er hat Ihr gesagt das ich von der Bank sei und eine Wertschätzung machen würde. Sie weiß dementsprechend immer noch nicht dass die Wohnung verkauft wird.
Bei den Nachbarn handelt es sich um eine Familie mit 3 Kindern, bei dem die Eltern auch Hartz IV beziehen.
Der Makler wollte mich hinters Licht führen, er hatte als Wohnraum 85m² angegeben. Es stellte sich heraus, dass er die Terrasse in seine Kalkulation hinzunahm.
Makler und Verkäufer haben vor meinen Augen besprochen wie sie am besten das Finanzamt betrügen könnten. Haben sich unter anderem auch über sonstige Steuertricks unterhalten. (Ich kam mir vor wie im Film, als würde die Polizei gleich um die Ecke gestürmt kommen…)
Als der Verkäufer weg war, hat der Makler mir geschildert dass die Wohngegend nicht die beliebteste sei. (Optisch wunderschöne Wohngegend)
Ich vermute dass ich dem Makler sympatisch war und er mich auf diese Art und Weise vor dem Kauf warnen wollte.
Anders kann ich es mir nicht erklären, warum er einen Kaufinteressenten sagen würde dass die Gegend nicht gut sei.
Ich würde am liebsten die Mieterin über den Verkauf informieren…