Mieter nach Hausbrand

Guten Tag!

Ein Haus ist abgebrannt. Der Mieter und der Eigentümer haben in diesem Haus gelebt, sind auch miteinander verwandt. Es besteht kein Mietvertrag, aber Mietzahlungen wurden geleistet und sind durch Kontoauszüge belegbar.
Der Mieter ist für 100 Tage durch seine Hausrat für sog. Hotelkosten abgesichert, ebenso ja der Eigentümer mit seiner Hausrat. Der Wiederaufbau dauert aber länger also 100 Tage. Was macht der Mieter danach?
Für den Eigentümer reichen seine 100 Tage, da seine Wohnung eher fertig ist. Der Mieter aber braucht ca. 2 - 3 Monate mehr.
Was kann der Mieter machen? Er lebt derzeit in einer Ferienwohnung, die aber das doppelte an Miete kostet wie zuvor die Mietwohnung. Der Mieter hat keinerlei Hausrat, es wurde alles vernichtet.
Neue Möbel sind noch nicht bestellt.
Die Ferienwohnung ist nach den 100 Tagen finanziell nicht zu tragen vom Mieter.
Der Eigentümer ist sehr gut versichert, hat in allen Lagen immer die „Luxus-Variante“. Ist irgendwo der Mieter nach den 100 Tagen abgesichert über den Eigentümer?

Ich würde mich sehr um Antworten freuen…

Grüße,

Elke W.

Was macht der Mieter danach?

Dann trägt er die Kosten selber. Dafür, dass er unterversichert war, kanner niemanden zur Verantwortung ziehen.

Was kann der Mieter machen?

s.o.

Der Eigentümer ist sehr gut versichert, hat in allen Lagen immer die „Luxus-Variante“.

Warum war der Mieter nicht auch so versichert.

Ist irgendwo der Mieter nach den 100 Tagen abgesichert über den Eigentümer?

Nein, warum sollte er ? In unserer Gesellschaft gibt es so etwas wie Eigenverantwortung.

Hallo.

Meines Erachtens besteht hier kein Mietvertrag mehr und der Mieter hat auch keinen Anspruch darauf, in die Wohnung zurückzukehren.

Es kommt letztlich darauf an, ob die Wohnung komplett niedergebrannt ist oder nur durch den Brand beschädigt wurde:

  • Bei einer vom Vermieter nicht zu vertretenden Zerstörung der Mietsache wird der Vermieter von seiner Verpflichtung aus § 535 BGB befreit.

  • Bei einer nur teilweisen Zerstörung der Wohnung durch den Brand wird nach § 275 Abs. 2 BGB darauf abgestellt, ob der Wiederaufbau der Wohnung für den Vermieter zumutbar ist.

Im Beispielfall ist das Haus „niedergebrannt“, die Mietsache ist also komplett zerstört. Daher besteht KEIN Mietverhältnis mehr. Der Vermieter ist auch nicht dazu verpflichtet, den Mieter einen neuen Mietvertrag anzubieten, wenn das Haus wiederaufgebaut worden ist.

Hi,

danach wurde nicht gefragt. Außerdem sind Ver- und Mieter miteinander verwandt, somit stellt sich diese Frage evtl. gar nicht. Das heißt: Jetzt vielleicht schon, weil der Mieter sich am Vermieter schadlos halten will :wink:

Gruß S