Guten Abend
ich musste feststellen das mein Mieter vom Starkstrom Kabel gezogen hat und so den Strom verteilt hat. Meine Sorge wäre dass dies zu Brand führen kann.
Ausserdem hat er das Fallrohr für Regenwasser aus der Muffe gezogen und eine Verlängerung montiert damit das Wasser nicht mehr in die Kanalisation gelangt sondern am Haus vorbei läuft.
Ausserdem hat er vor etlichen Jahren zwei Heizkörper installieren lassen, welche nicht zum Wohnraum gehören.
Was kann ich tun um ihn zum Ausziehen zu verweisen?
…
[Verschoben: Geisteswissenschaften → Mietrecht - Mod Kreszentia]
schränkt die Handlungsmöglichkeiten etwas ein, weil nicht sofort reagiert wurde.
Andererseits kann das hier
illegaler und lebensgefährlicher Pfusch sein, der sofortiges Handeln erfordert, nachdem du davon Kenntnis erhalten hast.
Das kann aber kein Internetforum beurteilen, sondern erfordert fachkundige Beratung (von einem Anwalt).
Dass ungenehmigte Umbauten seitens des Mieters in keinem Fall eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn die Umbauten nicht gerade die Statik gefährden. Eine fristlose Kündigung hat immer nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die „Verfehlungen“ des Mieters so groß sind, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. In diesem Fall wusste der Vermieter von zwei Heizkörpern, die „vor etlichen Jahren“ installiert wurden. Vor etlichen Jahren. So lange fand also der Vermieter schon, dass das Mietverhältnis fortgesetzt werden kann. Eine fristlose Kündigung kommt insofern nicht in Frage bzw. diese würde halt einer Prüfung durch ein Gericht kaum standhalten.
Was einen Vermieter nicht davon abhalten muss, sein Glück dennoch zu versuchen.
Tja, auf den Bezug könnte man durchaus kommen, aber die Formulierung
lässt ja erkennen, dass es nach Ansicht unseres Experten für Missstände, Aufklärung und Mietrecht völlig egal ist, ob es sich um eine Aufwertung oder eine Verschlechterung handelt, so lange nur eine Veränderung ohne Zustimmung vorliegt. Das ist eben nicht der Fall. Eine fristlose Kündigung ist nach einigen Urteilen unmaßgeblicher Amtsgerichte nur dann gerechtfertigt, wenn die Mietsache aufgrund der Umbauten in ihrem Fortbestand gefährdet ist.
zu verstehen ist. Kann sein, dass an einer vorhandenen „Starkstromsteckdose“ einphasige Leitungen angeschlossen sind, kann sein, dass da wer sich direkt aus dem Sicherungskasten bedient.
Das kann aber bei unfachmännischen Basteleien an der Elektrik mit den damit verbundenen Brandgefahren durchaus recht schnell der Fall sein. Insoweit greift der Begriff „Statik“ hier deutlich zu kurz. Es gibt auch diverse andere Dinge, wie z.B. gefährliche Basteleien am Strom, die durchaus geeignet sind, zu einer akuten Gefährdung der Mietsache zu führen und damit eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen. Aber die Messlatte liegt da tatsächlich recht hoch. Zusätzliche Heizkörper - erst recht, wenn sie schon so lange geduldet wurden - fallen da definitiv nicht drunter. Bei der Elektroanlage müsste man zunächst mal genauer wissen, was da wie gemacht wurde.
Korrekt; deswegen habe ich es später ja noch einmal allgemeiner gefasst. Mir ging es primär um die Aussage „egal ob besser oder schlechter; fristlose Kündigung geht bei ungenehmigten Umbauten immer. Also höchstwahrscheinlich.“ In der Folge ließ ich es etwas an der notwendigen Präzision mangeln. Wichtig ist aber auch, dass allein der (oben geäußerte) Eindruck des Vermieters, die Sache sei möglicherweise brandgefährlich, nicht ausreichend ist. Es muss halt auch objektiv eine Gefahr bestehen, aus der sich die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses ergibt.
Deine Aussage war falsch. Es kommt für eine Kündigung (erst recht nicht für eine fristlose) nicht darauf an, ob ein Umbau genehmigt war oder nicht, sondern darauf, ob die Gesamtsituation eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist. Eine Aufwertung der Mietsache berechtigt ganz sicher nicht zur fristlosen Kündigung.
Darum ging es nicht, es ging darum, dass Du die Antwort nicht auf das Offensichtliche, nämlich die Manipulation an der Starkstromleitung, sondern auf die nebenbei erwähnten Heizkörper bezogen hast.
Äh, doch. Es ging darum, dass Du die Ansicht formuliert hast, dass es nicht darauf ankommt, ob die Veränderung die Mietsache verschlechtert oder verbessert.
Aber auch dann weiß ich nicht, wieso Du meine Antwort ausgerechnet auf die Heizkörper beziehst (die sich ja meist leicht wieder abmontieren lassen), wenn es die ganze Zeit um die Veränderung an der Starkstromleitung ging. Deshalb gehe ich davon aus, dass Du teilweise absichtlich versuchst mich falsch zu verstehen.
Noch einmal also: ein Umbau ohne Zustimmung berechtigt nicht und auch nicht höchstwahrscheinlich zu einer fristlosen Kündigung. Für die Frage, ob eine fristlose Kündigung berechtigt ist, ist lediglich entscheidend, ob dem Vermietung eine Fortsetzung des Mietverhältnisses zugemutet werden kann und das ist in der Regel nur dann nicht der Fall, wenn von den Umbauten eine Gefahr für die Mietsache ausgeht. Und eben NICHT: