Hallo,
Ein Mietvertrag für eine Mietwohnung wurde abgeschlossen,
Schlüssel übergeben, Strom und Gas auf neue Mieter umgemeldet.
btw
Gut wäre sich mindestens als erste Rate in Form mind. eine Miete bei Vertragsabschluß geben zu lassen. Nicht nach BGB, wäre aber auch nicht verboten dann noch mit armen Leuten einen Vertrag zu schließen zu müssen.
Nun haben die Mieter (ein Paar, er und sie)
- keine Kaution bezahlt, obwohl im Mietvertrag vereinbart
- keine Miete/ Nebenkosten gezahlt
- keine Reaktion auf Telefon/ Handy/ SMS/ E-Mail/ Briefpost
- Wohnung steht weiterhin leer, sie waren dort nie wieder
anwesend
Das noch nicht eingezogen kann auch von Vorteil sein s. u.
Der „Er“ müßte als UM beim VM gemeldet und zusgestimmt werden.
Nun läuft alles über einen Rechtsanwalt, der auch schon nach
Einhaltung der Fristen eine Mahnung und nun die Fristlose
Kündigung nach $543 Abs. 2 BGB geschrieben hat.
Gut, Einwurf mit Zeugen (schriftlich bestätigt) in der Mietwohnung (wenn Mietzeit schon began) würde reichen.
Das besonders ärgerliche an der Sache ist, daß nicht nur keine
Miete gezahlt wurde, sondern alle Schlösser gewechselt werden
müssen (Wohnung, Keller, Briefkasten, Bakon).
Das Wechseln wird vermutlich das billigste werden 
Die Mieterin, die als Einzige den Mietvertrag unterzeichnet
hat, ist gar nicht bei der Adresse gemeldet, die sie im
Mietvertrag als letzte Adresse angegeben hat, sondern nur ihr
Lebensgefährte.
Das könnte eine argliste Täuschung sein, die mit fristloser bzw. hilfweise fristgerechter Kündigung per sofort schriftlich wie oben beschrieben zugestellt wird.
siehe BGB § 123
http://dejure.org/gesetze/BGB/123.html
Post an sie kommt allerdings auch nicht als
unzustellbar zurück.
s. o.
Nur die Frau wäre Vertragspratner.
Zudem hat zumindest sie eine
Auskunftssperre bei der Meldebehörde, die man auch nicht ohne
Weiteres bekommt.
Einfach mal beim Amtsgericht anrufen und unter den M-Namen nach einer EV etc. fragen. Aufkunft kann (nicht muß) so unkompliziert sein.
Er hat nach Recherchen des Anwaltes „Dreck
am Stecken“, nähere Auskünfte gibt es nicht.
Diese Vermutung hilft nicht, nur konkretes, leider.
Meine eigentliche Frage:
Wie geht man generell oder nicht-generell weiter gegen solche
Leute vor?
Kündigung ggf. wie oben zustellen.
Der M könnte mach Zahlungsaufforderung sofort bezahlen, dann wäre zumindest die fristlose Kündigung verfallen.
Wenn dann nach Frist noch nicht bezahlt wurde:
Solange die Wohnung vom M nicht in Besitz gonnomen wurde, sind auch keine Persönlichkeitsrechte verletzt, wenn die Wohnung geöffnet und mit neuen Schlössern versehen würde. Im Zweifel die Wohnung unbewohnbar machen (zB fehlende Türen).
Eine Gegenklage (je nach Geldbörse fraglich) vom M hätte da wohl wenn überhaupt mäßigen Erfolg, weil die Vertragsverletzung auch beim M lag.
Der Anwalt findet soetwas nicht gut, weil es Grauzone darstellt, und uU wenig für ihn zu verdienen wäre, zB Räumungsklage etc. können schon mal fünfstellig werden…
Erster Impuls ist eine Gruppe russisch sprechender
Herren, die vor Ort Meinungsbildung betreiben.
Die Wohnung ist doch noch leer. Diese Mafiamethode wäre schon dunkelgrau…
und das Zivilrecht hier wäre deutlich verlassen worden…
Allerdings
sollte es in unserem Rechtssystem Mechanismen geben, die
solchen Leuten beikommen.
Nein, nicht wirklich und zudem ggf. sehr teuer s. o. Zudem, bleibt man bei einer M-EV auf den Kosten als VM ggf. sitzen…
Eine echte Gesetzeslücke, die sich keiner zu schließen getraut.
Hat jemand schon Ähnliches erlebt?
Ähnlich schon, aber im Detail abweichend.
mfg MC