Mieter nutzt Garage nicht und parkt auf Straße

Hallo!

wir wohnen in einem kleinen Mehrfamilienhaus mit 2 Parteien (kein Eigentümer) zur Miete.
Mieter A hat eine Garage + Einfahrt.
Er fährt morgens mit dem Auto raus um (wie er schon zugegeben hat) uns extra die Parkplätz an der Straße (30 Zone) zu blockieren.
Wenn wir nach Hause kommen und irgendwo bei den Nachbarn geparkt haben, fährt er wieder in seine Garage rein.
Wir haben ihn mehrmals gebeten doch so freundlich zu sein und seine Garage auch zu nutzen.
Er argumentiert damit, er dürfe parken wo er wollte.
Frage:
Ist das Nötigung?
Können wir seine Einfahrt zuparken, so dass er nicht mehr rein(!) kommt! Es gibt dort keinen abgesenkten Bordstein.
An der Ausfahrt aus seiner Garage ist er ja nicht gehindert, er steht ja schon draußen.

Wie würdet ihr euch verhalten?

Mieter A hat eine Garage + Einfahrt.
Er fährt morgens mit dem Auto raus um uns extra die Parkplätz an der Straße (30 Zone) zu
blockieren.
Wenn wir nach Hause kommen und irgendwo bei den Nachbarn
geparkt haben, fährt er wieder in seine Garage rein.
Wir haben ihn mehrmals gebeten doch so freundlich zu sein und
seine Garage auch zu nutzen.
Er argumentiert damit, er dürfe parken wo er wollte.

Damit hat er in diesem Falle leider Recht. Eine Garage zur Verfügung zu haben heißt nicht, das man sie auch ständig benutzen muß. Sofern das Parken auf der Straße nicht durch andere Vorschriften verboten ist, kann er dies tun.

Frage:
Ist das Nötigung?

Nein.

Können wir seine Einfahrt zuparken, so dass er nicht mehr
rein(!) kommt! Es gibt dort keinen abgesenkten Bordstein.

Das wäre dann unter Umständen Nötigung! Also: Nein!
Eine Ein-/Ausfahrt braucht nicht unbedingt einen abgesenkten Bordstein, wichtig ist die Erkennbarkeit, dass es sich um eine Ausfahrt handelt.

An der Ausfahrt aus seiner Garage ist er ja nicht gehindert,
er steht ja schon draußen.

Tja, aber an der Einfahrt in die Garage wäre er gehindert. Und parken vor Grundstückszufahrten ist laut StVO grundsätzlich verboten.