Mieter oder Eigentümer?

Hallo,
folgender Fall: Person A hat 1994 von Person B die Hälfte eines Hauses käuflich erworben. Eintrag im Grundbuch erfolgte dementsprechend. Vorgang sollte inoffiziell sein, daher zahlte B nach wie vor die gesamten Belastungen. 1995 zu A mit Partner in das Haus mit ein und zahlte fortan eine „Miete“ für die bewohnten Räume. Ein schriftlicher Vertrag wurde nicht erstellt.
Nach Trennung vom Partner bewohnt A allein die Wohnung und kann die vereinbarte „Miete“ nicht zahlen. Öffentliche Zuschüsse werden mit der Begründung „Eigentümer“ abgelehnt. Hat B eine rechtliche Handhabe gegen A? Kann er die Zahlung der „Miete“ einklagen, wenn A die Zahlungen einstellt?

Freue mich über möglichst viele Antworten!!!
M.

Hallo Manatee,

wenn er im Grundbuch steht ist er der Eigentümer, deshalb gibt es ja auch keinen Zuschuß.
Ein Mietvertrag kann es deshalb auch nicht sein, aber offenbar irgendeine Absprache nach der A dem B Geld zu zahlen hat.
Offensichtlich liegt hier ein Gemauschele vor. B hätte ziemliche Mühe zu erklären, wieso er von A eine Miete verlangt, wenn A die Haushälfte gekauft hat. Er könnte sich bestenfalls auf eine andere Schuldverpflichtung berufen.

Aber da mir kein sauberer Grund für diesen „Deal“ einfällt, würde ich mal eher vermuten, B muss mit rechtlichen Schritten vorsichtig sein.

Gruß!

Horst