Hallo,
folgender Fall: Person A hat 1994 von Person B die Hälfte eines Hauses käuflich erworben. Eintrag im Grundbuch erfolgte dementsprechend. Vorgang sollte inoffiziell sein, daher zahlte B nach wie vor die gesamten Belastungen. 1995 zu A mit Partner in das Haus mit ein und zahlte fortan eine „Miete“ für die bewohnten Räume. Ein schriftlicher Vertrag wurde nicht erstellt.
Nach Trennung vom Partner bewohnt A allein die Wohnung und kann die vereinbarte „Miete“ nicht zahlen. Öffentliche Zuschüsse werden mit der Begründung „Eigentümer“ abgelehnt. Hat B eine rechtliche Handhabe gegen A? Kann er die Zahlung der „Miete“ einklagen, wenn A die Zahlungen einstellt?
Freue mich über möglichst viele Antworten!!!
M.