Ab welchem Alter gilt ein Kind als voll anrechenbare Person bei der Berechnung der Mietkosten?
Hallo Jürgen, bei der Berechnung der Mietnebenkosten gilt ein Kind von Anfang an als voll anrechenbare Person. Grund: Kleinkinder sorgen für ein erhöhtes Müllaufkommen (z.B. durch Pampers o.ä.),sie müssen oft gebadet werden, oft müssen sie auch nachts umsorgt werden, was zu vermehrtem Stromverbrauch führt. usw. usw.- Außerdem geniessen alle Hausbewohner Versicherungsschutz, auch Kinder; insofern ist die Anrechnung als volle Person gerechtfertigt.-
Gruß, Achim
Ab welchem Alter gilt ein Kind als voll anrechenbare Person
bei der Berechnung der Mietkosten?
Hallo Achim,
ganz herzlichen dank für Deine erschöpfende Antwort.
MfG., Jürgen