Mieter- oder Vermieter-Sache?

Hallo,

es geht um ein Zweifamilienhaus, in dem eine Wohnung vermietet ist und eine Wohnung vom Eigentümer nur sporadisch genutzt wird, da er im Ausland lebt. Im Mietvertrag steht nichts von „Garten- und Hof-in-Ordnung-halten“ und auch nichts von „Bürgersteig saubermachen - im Winter Schnee räumen“ oder dergleichen. Die Mieter haben bisher (Ende 2008 eingezogen) aus freien Stücken relativ viel diesbezüglich gemacht, aber nun wird es ihnen zu viel (alte Leute). Was wäre gewesen, wenn einer im Winter auf dem Bürgersteig ausgerutscht wäre oder auf dem Weg durch den Hof zur Haustür? Könnte der Mieter zur Rechenschaft gezogen werden?

LG,
Hannelore

Ländersache
http://www.saarheim.de/Gesetze%20Laender/strg_laende…

Die Gemeinden können die Räumpflicht in der Regel auf die Hauseigentümer übertragen.

Ob diese die Räumpflicht vertraglich an die Mieter weitergeben oder selber in der Haftung bleiben, ist ihre Entscheidung.

Gruß
smalbop

Hallo !

Nichts wäre passiert,denn ohne mietvertragliche Regelung der Räumungs-oder Reinigungsarbeiten ist es Vermietersache,ob anwesend oder nicht !
Dann muss er jemanden beauftragen gegen Geld z.B.

Das die Gemeinden die Schneeräumpflicht,Streupflicht und in bestimmten verkehrsschwachen Straßen auch die Straßenreinigung auf die Anlieger umlegen ist richtig. Gemeint sind aber die Besitzer des Grundstücks,nicht die Bewohner dort (Mieter eben nur nach Vertrag,denn für die Gemeinde ist der Grundstückseigner dafür zuständig).

Selbst wenn jemand ausrutscht und sich verletzt,ist der rechtliche Ansprechpartner der Grundstückseigner. Er kann die Haftung aber auf den beauftragten Winterdienst oder den Mieter abwälzen,wenn vertraglich vereinbart.

MfG
duck313

Wenn aber im Mietvertrag nichts steht, ist und bleibt es Vermietersache.

vnA

Erst mal Länderrecht, dann Ortssatzung, dann BGB

Wenn aber im Mietvertrag nichts steht, ist und bleibt es
Vermietersache.

Der Sachverhalt ist zunächst ja nach örtlich geltendem Landesrecht zu prüfen, daher ja mein Link. Soweit ich es überblicke, erlauben aber sämtliche Länder den Gemeinden nur die Eigentümer, Pächter und Erbbauberechtigten in die Pflicht zu nehmen, nicht jedoch generell jeden Anwohner (Mieter).

Der Vermieter kann dann seine ihm aus Landesrecht und Ortssatzung erwachsende Verpflichtung nach Bundesrecht wirksam auf den Mieter übertragen. Oder es eben bleiben lassen und allein haften.

Im Mietvertrag steht nichts von „Garten- und Hof-in-Ordnung-halten“ :und auch nichts von „Bürgersteig saubermachen - im Winter Schnee :räumen“ oder dergleichen

Was er wohl aber nicht gemacht hat, wenn ich den UP richtig verstanden habe.

vnA

grüß’ euch,

meine Überlegung ging dahin: Es gibt für den Mieter keine Verpflichtung aus dem Mietvertrag. Er hat sich trotzdem gekümmert, anfangs mehr, dann weniger, jetzt kann er nicht mehr. Der Eigentümer kümmert sich überhaupt nicht, sah aber, daß der Mieter sich gekümmert hat und denkt vielleicht, dass die das schon weiter machen und dann, wenn mal was passiert, sagt: ich habe mich auf die Mieter verlassen. Ich denke da an so etwas wie „Gewohnheitsrecht“. Gibt es auch eine „Gewohnheitspflicht“?

LG,
Hannelore