Herr Y, unverheiratet, wohnt in seinem eigenen Haus in einer dörflichen Umgebung. Seit ca. 25 Jahren wohnt bei ihm das Ehepaar X. Herr Y wohnt oben, Ehepaar X unten. Ehepaar X versorgt den Garten, dafür zahlt Herr Y alle Nebenkosten. Das Ehepaar X zahlt pauschal 300 Euro Miete für ca. 120qm Wohnfläche. Einen schriftlichen Mietvertrag gibt es nicht. Das Ehepaar X hat einen eigenen Stromzähler, aber es gibt nur einen Gaszähler im Haus.
Nun stirbt Herr Y, und seine drei Geschwister erben das Haus.
Nun beharrt das Ehepaar X gegenüber der Erbengemeinschaft darauf, dass für sie alles so bleiben muss wie bisher. Und so ist es seit dem Tod von Herrn Y vor zwei Jahren so, dass die Erbengemeinschaft die Nebenkosten von ca. 240 Euro monatlich bezahlt, und dafür 300 Euro Miete erhält.
Die Wohnung von Herrn Y in dem Haus steht seit dem leer. Die Erbengemeinschaft ist ratlos, denn das Ehepaar X lehnt alle Einigungsversuche ab.
Die Erbengemeinschaft würde das Haus auch gerne verkaufen, aber dies scheiterte bisher immer am Ehepaar X.
Gibt es einen Möglichkeit für die Erbengemeinschaft um aus dieser verfahrenen Situation zu kommen? Bisher konnte ihnen niemand helfen.
Herr Y, unverheiratet, wohnt in seinem eigenen Haus in einer
dörflichen Umgebung. Seit ca. 25 Jahren wohnt bei ihm das
Ehepaar X. Herr Y wohnt oben, Ehepaar X unten. Ehepaar X
versorgt den Garten, dafür zahlt Herr Y alle Nebenkosten. Das
Ehepaar X zahlt pauschal 300 Euro Miete für ca. 120qm
Wohnfläche. Einen schriftlichen Mietvertrag gibt es nicht. Das
Ehepaar X hat einen eigenen Stromzähler, aber es gibt nur
einen Gaszähler im Haus.
Nun stirbt Herr Y, und seine drei Geschwister erben das Haus.
Nun beharrt das Ehepaar X gegenüber der Erbengemeinschaft
darauf, dass für sie alles so bleiben muss wie bisher. Und so
ist es seit dem Tod von Herrn Y vor zwei Jahren so, dass die
Erbengemeinschaft die Nebenkosten von ca. 240 Euro monatlich
bezahlt, und dafür 300 Euro Miete erhält.
Die Wohnung von Herrn Y in dem Haus steht seit dem leer. Die
Erbengemeinschaft ist ratlos, denn das Ehepaar X lehnt alle
Einigungsversuche ab.
Die Erbengemeinschaft würde das Haus auch gerne verkaufen,
aber dies scheiterte bisher immer am Ehepaar X.
Gibt es einen Möglichkeit für die Erbengemeinschaft um aus
dieser verfahrenen Situation zu kommen? Bisher konnte ihnen
niemand helfen.
Da der Besitzer gestorben ist, ist die Erbengemeinschaft der neue Vermieter. Wenn man sich nicht einigen kann, muss das Ehepaar X ausziehen. Die Erbengemeinschaft muss ihm kündigen.
Bassauer
Sogenannte Warmmiete ist Warmmiete, wenn auch mündlich.
So war das damals und die Gewohnheit bleibt so: Jetzt gibt es aber ein Gesetz, das nach Verbrauch für die Heizung abzurechnen wäre. Hier kann man ansetzten oder ein Vergleichssumme anbieten für en Auszug. Sonst bleibt nur der lange Weg über Anwälte und die kosten ja auch!! Also 20.000 € für Auszug bis 15.5.13 anbieten oder streiten, bis jemand aufgibt.
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Hallo Gabriele45,
die Mieter sind in einer komfortablen Lage,
da kann ich direkt nicht weiterhelfen und nur allgemeine Ratschläge geben.
Möglichkeit 1: Kündigung wegen Eigenbedarf
In dem Fall muss natürlich ein echter Eigenbedarf vorliegen und nach Beendigung des Mietverhältnisses auch umgesetzt werden. Eigenbedarf ist z. B. auch möglich für Kinder.
Möglichkeit 2: Modernisierung des Hauses
Wenn das Haus modernisiert wird, können die Modernisierungskosten - aber nicht der Sanierungsanteil - mit jährlich 11% auf die Miete umgelegt werden. Es stellt sich natürlich die Frage, ob sich eine Modernisierung lohnt.
Möglichkeit 3: Mieterhöhung
Die Miete kann im Rahmen der ortsüblichen Miete in kleinen Schritten erhöht werden.
Wieso scheiterte der Verkauf des Hauses an den Mietern?
die können den Verkauf nicht verhindern. Da aber der Käufer das lfd. Mietverthältnis übernimmt, mindert das den Kaufpreis.
Am besten lassen sich die Eigentümer von einem Fachanwalt beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Hallo Gabriele,
das sieht ja ziemlich verfahren aus. Folgende Möglichkeiten:
- Eine Mieterhöhung durchziehen
- Eine Betriebskostenerhöhung durchziehen
Für Beides muss der Mieter zwar seine Zustimmung geben, tut er das nicht, dann kann der Vermieter bei der Mieterhöhung auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden. Bei der Betriebskostenabrechnung ist nur nachzuweisen, dass die Kosten höher als die Vorauszahlung sind. So ca. 15% mehr sind durchaus anzusetzen. - Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Heizkosten verbrauchsabhängig berechnet werden müssen. Hier also von einer FachFirma Ablesegeräte mieten und die HeizKosten (Grund + Verbräuche) entsprechend aufteilen. Dies geht dann leider nur im nachhinein. Und die Mietkosten für die Ablesegräte sind dem Mieter bei den Heizkosten in Rechnung zu stellen.
- Auf Eigenbedarf kündigen.
- Eine Fachanwalt einschalten. Dies halte ich in Ihrem Fall für den geeigneten Weg.
- Grundsätzlich gilt, dass wenn keine Vereinbarung zu den Betriebskosten vorliegen, dass dann die Wohnfläche maßgeblich ist bei der Aufteilung der Kosten. Hier kann sich ggf. der Mieter auf sein Gewohnheitsrecht berufen, aber da bisher falsch abgerechnet wurde, kommt er meines Ermessens damit nicht durch.
Wie schon gesagt am Besten einen Fachanwalt hinzuziehen oder beim Hauseigentümerorgan „Haus&Grund“ um Unterstützung bitten.
Viel Erfolg.
Beste Grüße
Kocki
Herr Y, unverheiratet, wohnt in seinem eigenen Haus in einer
dörflichen Umgebung. Seit ca. 25 Jahren wohnt bei ihm das
Ehepaar X. Herr Y wohnt oben, Ehepaar X unten. Ehepaar X
versorgt den Garten, dafür zahlt Herr Y alle Nebenkosten. Das
Ehepaar X zahlt pauschal 300 Euro Miete für ca. 120qm
Wohnfläche. Einen schriftlichen Mietvertrag gibt es nicht. Das
Ehepaar X hat einen eigenen Stromzähler, aber es gibt nur
einen Gaszähler im Haus.
Nun stirbt Herr Y, und seine drei Geschwister erben das Haus.
Nun beharrt das Ehepaar X gegenüber der Erbengemeinschaft
darauf, dass für sie alles so bleiben muss wie bisher. Und so
ist es seit dem Tod von Herrn Y vor zwei Jahren so, dass die
Erbengemeinschaft die Nebenkosten von ca. 240 Euro monatlich
bezahlt, und dafür 300 Euro Miete erhält.
Die Wohnung von Herrn Y in dem Haus steht seit dem leer. Die
Erbengemeinschaft ist ratlos, denn das Ehepaar X lehnt alle
Einigungsversuche ab.
Die Erbengemeinschaft würde das Haus auch gerne verkaufen,
aber dies scheiterte bisher immer am Ehepaar X.
Gibt es einen Möglichkeit für die Erbengemeinschaft um aus
dieser verfahrenen Situation zu kommen? Bisher konnte ihnen
niemand helfen.
Hallo Gabriele,
das ist eon Fall für einen Rechtsanwalt.
Gruß
Mary