Hallo!
Ich vermiete eine Eigentumswohnung an einen Bekannten.
Dieser hat seit einiger Zeit persönliche Probleme (Frau verlassen, erkrankt, arbeitslos) und versucht diese durch überhöhten Alkoholkonsum und oft zu lautes Musik hören zu kompensieren. Bei der Hausverwaltung gab es nun vermehrte Beschwerden von Hausbewohnern über diesen Mieter und ich wurde aufgefordert über eine Mietkündigung nachzudenken.Ich will dem Mieter aber in dieser Krise beistehen und weigere mich ihm zu kündigen. Was kann die Hausverwaltung tun um ihr Interesse durchzusetzen und wie kann ich mich dagegen wehren?
Danke für die Antworten
Gruss Olaf
Hallo Olaf, danke für die Frage. Ich bin kein Anwalt.
Zunächst scheint wichtig zu sein, wie die Eigentumsverhältnisse sind. Kommen die Beschwerden über die Eigentümergemeinschaft oder die Verwaltung? Denn die Verwaltung ist ja beauftragt von den Eigentümern, die können also m.E. ihren eigenen Auftraggebern nicht sagen, was sie zu tun haben.
Bei einer Eigentümergemeinschaft greift anderes Recht. Die können - soweit ich weiß - über einen Mehrheitsbeschluss Einfluss nehmen.
Aber die Fragen erübrigen sich m.E. Denn wenn du deinem Freund nicht kündigen möchtest, hast du sowieso nur zwei Möglichkeiten: Den übrigen Eigentümern die Situation erklären und um Geduld und Verständnis bitten oder garnichts machen und abwarten ob jemand ernsthaft, also anwaltlich oder gerichtlich auf dich zukommt.
Wo du aber m.E. nicht drum rum kommst ist, deinen Mieter zumindest „proforma“ abzumahnen. Denn wenn dir Belästigung zugetragen wird trägst du als Vermieter letztendlich die Verantwortung dafür, dass das abgestellt wird. Andernfalls sehe ich die Gefahr, dass andere Mieter Mietkürzungen durchsetzen und die anderen Eigentümer diese dir gegenüber als Schadenersatzanspruch geltend machen.
Schwierige Situation.
Aber ganz wichtig: Sollte eine Alkoholerkrankung vorliegen sollte man den Erkrankten NICHT decken und schützen! Das macht die Krankheit schlimmer. Es wäre besser, du würdest ihn zwingen, gegen die Krankheit etwas zu unternehmen als ihn vor der „Welt“ zu schützen!
Wünsche euch beiden Erfolg!
Hallo Horst, danke für Deine schnelle Antwort.Werde dem Mieter nahelegen eine Alkoholtherapie zu machen.
Nochmals danke und alles Gute
Gruss Olaf
Hallo Olaf,
es ist nunmal so das wenn ein Freund in Not ist man vieles nicht so schlimm ansieht als bei Fremden.
Wenn man aber in einer Gemeinschat lebt dann hat man sich anzupassen in einem gewissen Rahmen und nicht alle anderen haben Rücksicht zu nehmen, das sollte dem Freund klargemacht werden.
Klar ist es schlimm wenn ein Todesfall im Leben stattfindet, aber dann zum Alkoholiker werden hmmmm das sollte man als Freund verhindern denn das wäre die schlechteste Lösung die deinem freund pasieren kann und laute musik die kann man auch über Kopfhörer hören. Wenn Deinem Freund gegholfen werden soll und das durch dich außer das du nichts tust und nur die Wohnung zur Verfügung strellst dann opfere Zeit und bring ihn wieder auf die richtige Spur, das wird er dir irgendwann danken.
sorry ist nicht böse gemeint aber freundschaft wird in der heutigen zeit gerne auf den rücken aller anderer abgeladen freundschaft bedeutet aber sich selber mal für den anderen Bewegen.
Die Eigentümerversammlung kann dir schon arg zusetzen wenn das weiterhin so läuft
schönen Abend
Nur Sie sind Vertragspartner Ihres Mieters, die Hausverwaltung ist nur zuständig für die Belange der WEG.
Man wird Sie vermutlich bei der nächsten WEG-Versammlung auf die Situation ansprechen. Ich denke, dass Sie dann Ihren Standpunkt vortragen können.
sorry,
sehr ehrenwert.
aber ich kann diese frage nicht beantworten, da ich die rechtliche situation in diesem falle überhaupt nicht abschätzen kann.
letztlich könnten die anderen mieter eine mietminderung durchsetzen, für die wiederum Sie haftbar gemacht werden könnten.
frohes osterfest dennoch,
udo
Hallo,
dazu kenne ich leider das gesetz zu wenig.
aber ich denke, dass dich niemand verpflichten kann, deinem bekannten zu kündigen, würde ich auch nicht machen. rede mit ihm und steh ihm bei. kannst dich auch an den haus- und grundbesitzerverein wenden, vielleicht können sie dir weiterhelfen.
alles gute
maria
Hallo Olaf! Als Verwalter einer Stockwerkeigentümergemeinschaft in der Schweiz kann ich aus meiner Erfahrung nachstehende Punkte einbringen:
Das Verhalten in einem Haus, auch wenn Eigentümer resp. deren Mieter drin wohnen, verhält sich genau gleich wie in einem Haus mit Mietwohnungen. Freundnachbarschaftliches Verhalten nach einer Hausordnung. Bestimmt gibt es zu Ihrer Liegenschaft eine Hausordnung, die entweder die Eigentümergemeinschaft zusammen mit dem Reglement der Gemeinschaft mal erstellt oder durch die Hausverwaltung erstellen resp. deren Kompetenz erteilt, dass sie der Nachachtung dieser Hausordnung besorgt ist. In der Hausordnung sind bestimmt die Lautstärke und Lärm umschrieben. Lautes Musikhören ist bestimmt nach 22 Uhr und bis morgens um 7 Uhr ungefähr eingeschränkt! Sofern Ihr Bekannter/Mieter sonstwie negativ auffällt und die Nachbarn stört, dann ist er - nach einer Abmahnung von Ihnen und auf die Hausordnung und allgemeinen Verhaltensregeln in einem Mehrparteien-Haus - dann sind Sie als Eigentümer natürlich für Einhaltung von Ruhe und Ordnung in Ihrer Wohnung zuständig. Sie können doch Ihren Bekannten auf die wenigen Punkte, die im Rahmen der Gemeinschaft einzuhalten sind, aufmerksam machen. Sie kommen nicht drum rum! Eine Abmahnung ist noch keine Kündigung. Diese müssten Sie halt androhen, ob es Ihnen passt oder nicht.
Gut. Die Hausverwaltung oder einzelne Miteigentümer im Haus können aufgrund der Hausordnung (die sicherlich besteht und im Eingangsbereich normalerweise ausgehängt oder jedem Eigentümer bekannt ist) bei den Behörden/Polizei beispielsweise auf Nachtruhestörung Anzeige erstatten und klagen. Dann wird von Amtes wegen gegen Sie resp. zuerst gegen den Mieter etwas unternommen.
So weit sollte es gar nicht kommen. Mit etwas gutem Willen bringen Sie Ihren Mieter zur Einsicht! Oder wurde der Mieter durch die Hausverwaltung eingemietet? Ist die Vermieterschaft im Mietvertrag die Hausverwaltung in Vertretung des Eigentümers? Dann kann sie natürlich frei handeln. Und sollte auch. Ich kann auch keine zu lauten Eigentümer resp. Mieter dulden. Wenn Sie als Wohnungseigentümer nicht für Ruhe und Ordnung im Rahmen der üblichen Toleranz und der Hausordnung - wenn keine speziell vorhanden ist, dann gilt die ortsübliche Regelung von normalen Mietverträge resp. Hausordnungen in Ihrer Gegend - sorgen können, dann wird Ihnen von Amtes wegen aufdiktiert werden… Wenn Sie Ihre Aufgabe richtig anpacken, dann müssen Sie sich nicht gegen die Hausverwaltung wehren! Herzlichen Gruss und viel Erfolg beim subtilen Gespräch mit Ihrem Mieter! Hanspeter.
Hallo,
sind Sie Eigentümer der Mietwohnung? Wenn ja, dann haben Sie der Hausverwaltung gegenüber das Sagen. Ich würde aber trotzdem mit dem Bekannten reden und ihn auf die Situation aufmerksam machen. Trotzt aller Lebenskrise darf der Hausfrieden nicht darunter leiden.
Erklären Sie auch der Hausverwaltung die Situation und bitten dort um Verständnis.
MfG P. Kunze
hallo,
mit ETW kennne ich mich nicht aus, aber man sollte auch an die anderen Eigentümer denken
lisa
Hallo,
mit Eigentumswohnung habe ich leider nicht so viel Erfahrung.
Ich an Deiner Stelle würde allerdings Deinem Freund klar machen, dass er sich etwas rücksichtsvoller gegenüber den anderen Mietern verhalten soll. Er wird dafür bestimmt Verständnis haben. Wenn es laute Musik sein muss, warum nicht über Kopfhörer?
Tut mir leid, dass ich da nicht so richtig weiterhelfen kann. Wünsche Dir und deinem Freund alles Gute.
MfG
Sabine Kruse
Hallo Olaf,
Dein soziales Engagement ehrt Dich. Mache dies der Hausverwaltung klar und erkläre ihr, dass dieser Mieter ohne Deine Hilfe nicht klar kommt. Du musst aber auch Deinem Bekannten unmißverständlich klar machen, dass er vor die Tür gesetzt wird, wenn er sich nicht an bestimmte Regeln hält. Erkläre der Hausverwaltung, dass Du für Ruhe sorgen wirst. Dies musst Du dann aber auch tun.
Viel Erfolg und frohe Ostern
Udo
Hallo Olav,
nehmen Sie sich den Kameraden mal zur Brust und stellen Sie Ihm anheim, dass er Frustkompensation bei körperlichen Aktivitäten ausserhalb der Wohnung betreibt.
Strategien für die Lebensplanung sollten durchgespielt werden.
BG
hardy
Hallo Olaf
Probleme schön u. gut, aber das rechtfertigt nicht ein derartiges Verhalten deines Bekannten wodurch andere Bewohner belästigt werden.
Insofern haben die Bewohner die Möglichkeit die Miete zu kürzen, für die Differenz muß dein Bekannter oder du aufkommen.
Und die Eigentümergemeinschaft kann den Mieter vor die Tür setzen u. dich ebenfalls.
Um den aus dem Weg zu gehen solltest du mit deinem Bekannten ein ernstes Wort sprechen und ihn auffordern sich ruhig zu verhalten, wenn er seine Wohnung nicht auch noch verlieren will.
In einem Mehrfamilienhaus ist nun mal gegenseitige Rücksichtsnahme angesagt.
Liebe Grüße
Heike
…wurde bereits beantwortet!
Sry Olav für die späte Antwort, aber ich war im Urlaub.
Generell sollte ein „Lärm-/Belästigungstagebuch“ durch die Mitbewohner - möglichst genau und auch mit Aufzeichnung der Uhrzeiten - geführt werden. Dann Gelegentlich bis häufiger die Polizei gerufen werden, welche die Belästigungen ebenfalls dokumentiert. Dann Kündigen - klagen - räumen - Ende.
Du willst Deinem Mieter beistehen?? Löblich - dann lass es mich wissen, wenn Du keine Miete mehr von ihm bekommst. Demnächst stellst Du hier dann die Frage, wie bekomme ich meine Wohnung wieder zurück und wie strenge ich eine Räumungsklage an, da Du den „werdenden Säufer“ herauszuklagen musst. Im schlimmsten Fall wird er noch zum Messi und Du darfst dann noch für mehrere 10 TE die Wohnung sanieren - zum Mietausfall hinzukommend.
Jetzt meinst Du, ich bin böse, oder ein Ar…?? Möglich, aber wenn es Deinen Bekannen einen Scheiß interessiert, dass Du mit Deinen Miteigentümern und dem Verwalter Stress bekommst, evlt. bei Versammlungen peinlich berührt Rede und Antwort stehen musst, warum hast Du dann Skrupel, ihn auf mitteleuropäische Gepflogenheiten hinzuweisen?? Wenn der weiter absackt, bist Du halt der Trottel, mit dem man es machen konnte, er kann ja nichts dafür. Die ganze Welt hat sich gegen ihn gewandt und jetzt willst Du den lärmenden Trinker nicht einmal mehr kostenfrei in Deiner Wohnung wohnen lassen?? - Sarkasmus, aus Erfahrung geschrieben.
Hierfür gibt es im Schwäbischen ein Sprichwort:
Gutmütigkeit ist auch immer ein Stück Liedrigkeit.
Wie Du Deinem Freund helfen kannst??
Ganz einfach: Zeige ihm seine Grenzen!!
Sonst wird er wie ein kleines, verzogenes Kind solange nölend weitermachen, bis er früher oder später an Deine Grenze angelangt ist. Wenn es dann dumm läuft, kostet Dich das dann richtig Geld. Ein wirklicher Freund hätte schon früher hierfür Verständnis.
Sry - und noch schöne nachosterliche Grüße
el Lobo