Angenommen, ein Mieter
- ist mit einer alten Miete aus dem Vorjahr im Rückstand,
- reagiert nicht auf die Mieterhöhung und Nebenkostenerhöhung (schriftlich mitgeteilt)
- nimmt Einschreiben nicht an/holt sie von der Poststelle nicht ab
- wurde vom Hausverwalter schon lange (viele Monate) nicht mehr gesehen
- hat offensichtlich vor Längerem einen Dauerauftrag für die Mietzinsbegleichung eingerichtet, der aber durch Änderung/Erhöhung nicht mehr aktuell ist.
Angenommen, inzwischen ist der Mieter durch die 1 komplett fehlende Miete, Verzugszinsen, Mahngebühren, „nicht akzeptierte“ Miet- und Nebenkosten zusammen etwas über 1 1/2 Warmmieten im Verzug.
Wie könnte vorgegangen werden? Was wäre ratsam?
Moin,
ich würde mal am Briefschlitz bzw an den Türschlitzen riechen, ob ein unangenehmer Geruch feststellbar ist.
Einschreiben als Einwurfeinschreiben.
Mahnung mit Terminsetzung. Danach Kündigung. Fristlose Kündigung erst wenn mehr als 2 Monatsmieten in Verzug.
Mieterhöhungen muss der Mieter zustimmen, ansonsten muss Klage erhoben werden (Fristen beachten). Ansonsten sind sie hinfällig.
vnA
Hallo,
ich hatte vor vielen Jahren auch mal im Rechtsbrett den Fall geschildert, wenn jemand einen eingeschriebenen Brief nicht abholt/entgegennimmt. Da wurde mir gesagt, daß das Schreiben trotzdem fristgemäß beim Empfänger zugegangen ist, was man ja durch die Einschreibebelege nachweisen kann, und man mit einem normalen Brief des Ganze mit einer Kopie des Einschreibebelegs nochmal senden soll, auch wenn inzwischen die Frist abgelaufen war.
Cu Rene