nach sehr hohen wasserverbrauch möchte ich regelmäsig selber meine wasseruhr ablesen.
Habe ich als Mieter recht auf freien zugang zu dieser Wasseruhr?
Kann der Vermieter den zugang verbieten?
Wieviel verbrauch ist normal für eine 3 personen haushalt?
Hallo Broefke,
ich kann dir hierzu keine genaue Auskunft geben.
Was ich tun würde, wäre eine Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter abzugeben und ihn gleichzeitig darum bitten, regelmäßig die Wasseruhr ablesen zu dürfen. Falls du den Zugang erhältst, solltest du gleich einmal nach der letzten Eichung schaun, die alle 5 (Warmwasser) 6 (Kaltwasser) Jahre ihre Gültigkeitsdauer verliert.
Eine andere Möglichkeit wäre natürlich nach diesem Urteil vom AG Hohenschönhausen, vom 23.01.2001 - 5 C 486/98 - zu verfahren:
http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/bk/2001-wasser…
Der tägliche Wasserverbrauch einer 3 köpfigen Familie liegt zwischen 240 und 360 Liter, also jährlich ca. zwischen 87,6 m3 und 131,4 m3, alles was darüber geht ist zu viel. Der größte Verbrauch ist beim Duschen/Baden und den Toilettengängen zu verzeichnen.
Liebe Grüße
Asmodine
Hallo, broefke !
Mietrecht ist zwar nicht gerade meine Spezialität, aber ich glaube nicht, daß man ein Recht auf freien Zugang zu den Wasserzählern geltend machen kann.
Aber der Vermieter muß die Richtigkeit der Ablesung bestätigen bzw. von einem neutralen Zeugen ablesen lassen. Bei Zweifeln hat er damit m.E. die Beweislast.
Näheres kannst Du evtl. noch unter :
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasser…
nachlesen.
Gruß
Moni
Dazu kann ich leider gar nichts sagen, da ich im Ausland lebe und das bei uns sicher anders geregelt ist…
Herzliche Grüsse
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo broefke,
da ich eigentümer eines einfamilienhauses bin und dieses selbst bewohne, bin ich nicht mehr up to date. allerdings weiss ich, dass auf dem wasserzähler eine din verzeichnet sein muss, welche sich nach der personenzahl richtet, die eine abnahmequelle nutzt. bei kleineren einheiten ist dies z.b. qn6, da sonst zuviel wasser eingespeist wird. zu erfragen beim zuständigen lieferanten, wie rwe, nvv o.ähnl.
der verbrauch richtet sich zudem natürlich auch danach, was angeschlossen ist, wie spülmaschine, waschmaschine (entsprechende waschmenge) usw.
den gesetzlichen text findest du unter
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasser…
im zweifelsfall an die verbraucherberatung deiner stadt wenden, dort gibts experten, oder separat vom leistungsträger nochmal prüfen lassen(ist kostenlos und dein recht)
hoffe, etwas behilflich gewesen zu sein.
liebe grüsse petra
Super geil Schwätzer, schön das ihr etwas geschrieben habt !
Kann man son Mist eigentlich löschen??? Ist ja unglaublich.
Nein, ich habe auch keine Ahnung was man da machen muss, soll ich dir statt dessen etwas über Schildkröten erzählen ???